Kündigung bei Aufnahme von Freundin in Einzimmerwohnung

  • Hallo Leute, folgende Situation:

    Ab Oktober 2016 hab ich (männlich,27) eine Einzimmerwohnung (30qm) gemietet. Im Mietvertrag stehe ich alleine als Mieter. Im Januar 2016 ist meine Freundin aus Mexiko gekommen un ich habe sie in die Wohnung mit aufgenommen. Da sie aus Mexiko kommt brauchte ich vorher eine Wohnungsgeberbescheinigung von der Vermieterin, die sie auch ausgestellt hat.

    Jetzt ist der Vermieterin plötzlich eingefallen (nach kleineren Reparaturen in der Wohnung), dass sie es ungern hat, dass zwei Personen in dem Studio wohnen und hat uns gebeten doch nach etwas größerem zu schauen. Das ist momentan aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich.

    Nun die Frage: Wäre es rechtens, wenn sie uns kündigt?

    Besten Dank

  • Da sie aus Mexiko kommt brauchte ich vorher eine Wohnungsgeberbescheinigung von der Vermieterin, die sie auch ausgestellt hat.

    Sie war ja offensichtlich einverstanden, dass die Freundin mit in der Wohnung wohnt, und ohne Grund kann diese nun nicht so einfach gekündigt werden. Nach meiner Kenntnis sind 27 qm Wohnfläche für 2 Personen nicht zu klein.

  • Kündigen geht so schnell nicht, zunächst müsste Sie die Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung widerrufen und dann müsste auch erst eine Abmahnung erfolgen.

    Das größte Problem wird sein, ob der Vermieter überhaupt diese Erlaubnis widerrufen darf, wenn sich die Umstände nicht geändert habe, obwohl Sie grundsätzlich berechtigen würden die Erlaubnis zu verweigern. Aber im allgemein wird von der Rechtsprechung gesagt, das 8-10qm pro Person zur Verfügung stehen muss. Das ist bei euch unproblematisch erfüllt so wie es scheint.

    Sollte es doch zur Kündigung kommen, sollte man sich entweder überlegen ob sich ein Rechtsstreit lohnt (vorher auch anwaltlich beraten lassen) oder einfach umzuziehen.

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