Übergabe - Vermieter reagiert nicht

  • Hallo,

    ich möchte gerne die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter durchführen, doch der meldet sich seit Wochen nicht (ich habe ihn mehrfach schriftlich aufgefordert). Die Wohnung ist gekündigt, ich zahle die Miete für 3 Monate Leerstand. Ich bin jetzt im letzten Monat der Mietdauer. Dazu habe ich folgende Fragen:

    1. Was ist das beste Vorgehen, wenn sich der Vermieter nicht meldet? Soll ich schriftlich eine Frist setzen? Macht das rechtlich Sinn?

    2. Sagen wir die Wohnungsübergabe findet in der Mitte des Monats statt, bin ich danach weiterhin für die Wohnung (bis zum offiziellen Mietende) für die Wohnung verantwortlich (Winterdienst, Belüftung der Räume)?

    3. Es stehen moch Arbeiten an, das Streichen der Wände. Ich wollte es schon vor Wochen abschließen. Der Vermieter meldet sich nicht. Gibt es auch hier eine Frist, nach der ich nicht mehr die Arbeiten erledigen muss?

    Danke für eure Hilfe!

  • ich möchte gerne die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter durchführen, doch der meldet sich seit Wochen nicht (ich habe ihn mehrfach schriftlich aufgefordert). Die Wohnung ist gekündigt, ich zahle die Miete für 3 Monate Leerstand. Ich bin jetzt im letzten Monat der Mietdauer

    Es gibt keine Verpflichtung des Vermieters die Wohnung mit Dir abzunehmen.

    1. Was ist das beste Vorgehen, wenn sich der Vermieter nicht meldet? Soll ich schriftlich eine Frist setzen? Macht das rechtlich Sinn?

    Du kannst dem Vermieter lediglich den Tag und Zeit Deines Auszugs mitteilen. Sollte er nicht erscheinen, die Wohnung mit Zeugen abnehmen, d.h. Abnahmeprotokoll erstellen, wenn möglich mit Fotos, die Wohnungsschlüssel nachweisbar an den VM.

    2. Sagen wir die Wohnungsübergabe findet in der Mitte des Monats statt, bin ich danach weiterhin für die Wohnung (bis zum offiziellen Mietende) für die Wohnung verantwortlich (Winterdienst, Belüftung der Räume)?

    Nach Deinen Angaben steht die Wohnung ja schon lange leer, 3 Monate Leerstand. Weshalb die Frage nach den letzten 14 Tagen?

    3. Es stehen moch Arbeiten an, das Streichen der Wände. Ich wollte es schon vor Wochen abschließen. Der Vermieter meldet sich nicht. Gibt es auch hier eine Frist, nach der ich nicht mehr die Arbeiten erledigen muss

    Wenn Du lt.MV zur Renovierung verpflichtet bist solltest Du dies vor Übergabe der Wohnung erledigen, unabhängig, ob der VM sich meldet. Eine Frist, die Dich vor dieser Verpflichtung entbindet gibt es nicht. Meine Meinung.

  • 1. Was ist das beste Vorgehen, wenn sich der Vermieter nicht meldet? Soll ich schriftlich eine Frist setzen? Macht das rechtlich Sinn?

    Der Vermieter ist erst verpflichtet die Wohnungsübergabe durchzuführen, wenn das Mietverhältnis endet, vorher nicht. Du solltest ihn schriftlich nachweisbar darauf hinweisen, dass das Mietverhältnis am 31.01.2018 endet und du an diesem Tag auch die Wohnung übergeben willst um XX Uhr. Sollte der Vermieter nicht auftauchen ist er im Verzug und du kannst ihn die Schlüssel nachweisbar zurückschicken mit einem schreiben, das du die Wohnung damit übergeben hast. Dabei solltest du den Zustand der Wohnung protokollieren.

    2. Sagen wir die Wohnungsübergabe findet in der Mitte des Monats statt, bin ich danach weiterhin für die Wohnung (bis zum offiziellen Mietende) für die Wohnung verantwortlich (Winterdienst, Belüftung der Räume)?

    Nein, nach einer Rückgabe bist du dazu nicht mehr verpflichtet, du hast auch keinerlei Besitz an der Sache. Der Vermieter wird die Wohnung aber wahrscheinlich auch nicht vorher zurücknehmen.

    3. Es stehen moch Arbeiten an, das Streichen der Wände. Ich wollte es schon vor Wochen abschließen. Der Vermieter meldet sich nicht. Gibt es auch hier eine Frist, nach der ich nicht mehr die Arbeiten erledigen muss?

    Der Vermieter muss sich dafür nicht melden. Du hast die Arbeiten durchzuführen bevor die Wohnung übergeben wird. Es gibt eine sechsmonatige Frist wo der Vermieter Schadensersatz geltend machen kann nach der Übergabe, wenn du deine Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Wohnung kann unabhängig von dieser Verpflichtungen übergeben werden, weil der Vermieter ja dann andere Ansprüche gegen dich hat.

  • Hallo,

    ich bin in einer ähnlichen Situation wie herr_samstag. Ist es wirklich sinnvoll dem Vermieter die Schlüssel ohne Übergabe zukommen zu lassen? Dann verliert man doch sein einziges Druckmittel. Und welche Schlüssel sollte man dem Vermiter zukommen lassen, jeden Haus- und Wohnungsschlüssel oder nur ein Paar und die restlichen Schlüssel in der Wohnung?

    Meiner Recherche nach kann man sechs Monate nach Übergabe der Wohnung die Kaution einklagen, wie ist die Regelung wenn keine richtige Übergabe stattgefunden hat?

    MfG

  • Ist es wirklich sinnvoll dem Vermieter die Schlüssel ohne Übergabe zukommen zu lassen

    Ja, immerhin ist es deine Pflicht die Wohnung zu übergeben, das muss nicht persönlich sein. Es ist sogar nachteilig für den Vermieter, da ja dann kein Übergabeprotokoll vorliegt.

    Meiner Recherche nach kann man sechs Monate nach Übergabe der Wohnung die Kaution einklagen, wie ist die Regelung wenn keine richtige Übergabe stattgefunden hat?

    Wie lange der Vermieter Zeit hat ist unterschiedlich, manchmal länger als 6 Monate, mal genau 6 Monate, mal auch sofort. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Übergabe durch den Rückversand der Schlüssel erledigt wird. Mit der Aufgabe des Besitzes und den Rückversand der Schlüssel wird automatisch der Vermieter wieder unmittelbarer Besitzer und die Übergabe ist erledigt und ab dann hat man Anspruch auf die Kaution.

    Und welche Schlüssel sollte man dem Vermiter zukommen lassen, jeden Haus- und Wohnungsschlüssel oder nur ein Paar und die restlichen Schlüssel in der Wohnung?

    Alle!

  • Hallo,

    ... Ist es wirklich sinnvoll dem Vermieter die Schlüssel ohne Übergabe zukommen zu lassen? Dann verliert man doch sein einziges Druckmittel. Und welche Schlüssel sollte man dem Vermiter zukommen lassen, jeden Haus- und Wohnungsschlüssel oder nur ein Paar und die restlichen Schlüssel in der Wohnung?

    Meiner Recherche nach kann man sechs Monate nach Übergabe der Wohnung die Kaution einklagen, wie ist die Regelung wenn keine richtige Übergabe stattgefunden hat?

    MfG

    Es ist überaus sinnvoll dem Vermieter alle Schlüssel zu übergeben. Denn sie sind ein Zeichen dafür, dass die Wohnung vom Mieter aufgegeben wurde und der Vermieter wieder der Besitzer ist.

    Ein Druckmittel hat der Vermieter solange die Wohnung nicht übergeben ist. Er wird weiterhin Miete oder einen Kostenersatz fordern können.

    Bevor man aber die Wohnung nicht in den vertragsgemäßen Zustand versetzt hat, nützt auch eine Schlüsselübergabe nichts.

  • Er wird weiterhin Miete oder einen Kostenersatz fordern können.

    Nicht unbedingt, geregelt in § 571 BGB. Hat der Mieter den Umstand nicht zu vertreten, dann kann der Vermieter auch nichts schulden. Soweit mir bekannt ist, ist der Erfüllungsort zur Rückgabe der Wohnung die Mietsache selbst. Daher ist der Vermieter im Verzug wenn er nicht auftaucht.

    Bevor man aber die Wohnung nicht in den vertragsgemäßen Zustand versetzt hat, nützt auch eine Schlüsselübergabe nichts.

    Für eine Übergabe sind drei Sachen notwendig: Herausgabe aller Schlüssel, Die Wohnung muss leer sein und Besenrein.

    Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen oder Beseitigungen von Schäden an der Mietsache verhindern nicht die Übergabe? So habe ich das in Erinnerung. Der Vermieter kann dann Schadensersatz (ggfs. mit Fristsetzung) verlangen.

  • Alle!

    Auch Schlüssel zum Briefkasten, Kellerabteil usw. oder nur die Wohnungs- und Haustürschlüssel? Und wie sollte man die verschicken? Ein normales Paket ist ja nur bis 500€ versichert, das würde für den Austausch der Schlösser ja nicht ausreichen.

  • Auch Schlüssel zum Briefkasten, Kellerabteil usw. oder nur die Wohnungs- und Haustürschlüssel? Und wie sollte man die verschicken? Ein normales Paket ist ja nur bis 500€ versichert, das würde für den Austausch der Schlösser ja nicht ausreichen.

    Am besten mit Zeugen oder per Boten die Schlüssel nachweislich in den Briefkasten des Vermieter legen. Alternativ Einschreiben mit Rüchschein, wo z.Bsp ein Zeuge dokumentiert das die Schlüssel auch im Paket/Brief liegen.

  • Auch Schlüssel zum Briefkasten, Kellerabteil usw. oder nur die Wohnungs- und Haustürschlüssel?

    Ja, halt alle. Wenn du einen Behältst hast du dein Besitz nicht vollständig aufgegeben und damit keine Übergabe vorgenommen.

    Zur Art hat AJ1900 alles gesagt.

  • Okay, danke.

    Sollte ich auch direkt dazu schreiben, dass ich die fristgerechte Rückzahlung der Kaution verlange und dafür direkt ein Konto angeben?

    Ein Konto anzugeben wäre sinnvoll, die fristgerechte Rückzahlung ist eigentlich selbstverständlich. Davon abgesehen, wenn man was von jemand anderen will macht der Ton die Musik. Insofern wäre "bitten" im ersten Schritt wahrscheinlich sinnvoller als "verlangen". Und am sinnvollsten wäre es die Wohnung vertragsgerecht zu hinterlassen, damit das auch zeitnah passieren kann.

  • Davon abgesehen, wenn man was von jemand anderen will macht der Ton die Musik. Insofern wäre "bitten" im ersten Schritt wahrscheinlich sinnvoller als "verlangen".

    Mein Vermieter reagiert nicht auf E-Mails, Briefe und ignoriert Anrufe von meinen Telefonnummern, wenn ich ihn von einer neuen Nummer anrufe geht er vielleicht mal dran und legt direkt danach wieder auf.

    Die Kaution werde ich erst sehen wenn ich einen Anwalt einschalte, ob ich nun darum bitte oder es verlange wird keinen Unterschied machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!