Geschätze Heizkosten bei nicht ablesbarem Heizkörper

  • Hallo zusammen,

    bei uns werden die verbrauchten Einheiten der Heizung per Funk abgelesen. Als wir nun die erste Nebenkostenabrechnung unserer neuen Wohnung bekommen haben, ist mir aufgefallen, das für das Badezimmer angegeben wurde, das der Verbrauch geschätzt wurde.

    Auf Nachfrage warum das so sei, antwortete mir die Hausverwaltung, das der Badheizkörper sowohl elektronisch heizt (über Steckdose), aber auch an der Zentralheizungsanlage angeschlossen ist. Darum könne der Verbrauch nicht durch ein Messgerät erfasst werden. Gemäß HKVo werde in diesem Fall der Verbrauch geschätzt.

    Ist ein solches Vorgehen rechtlich ok? Wir nutzen diesen Heizkörper überhaupt nicht, da das Bad innenliegend ist und selbst im Winter ohne eingeschalteten Heizkörper warm genug ist. Wir würden also bei geschätzen Verbrauch für nichts bezahlen.

    Dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum, ich hoffe ich habe alles angegeben und nichts vergessen. Für Eure Hilfe danke ich Euch im voraus.

    Beste Grüße,

    EM

  • das der Badheizkörper sowohl elektronisch heizt (über Steckdose), aber auch an der Zentralheizungsanlage angeschlossen ist.

    Wie soll das denn funktionieren? Es geht nur entweder oder, aber nicht beides zusammen. Mach bitte ein Foto von dem "Hybridheizkörper" und man kann sich das "Wunderding" mal anschauen. Hochladen des Bildes am besten über einen Bilderuploaddienst und Verlinkung der Adresse hier im Forum.

    hier z,B.

  • Auf Nachfrage warum das so sei, antwortete mir die Hausverwaltung, das der Badheizkörper sowohl elektronisch heizt (über Steckdose), aber auch an der Zentralheizungsanlage angeschlossen ist.

    Wie soll das denn funktionieren?

    Ist dieser Heizkörper nun an den Heizkreislauf angeschlossen oder wird dieser elektrisch durch eine Heizschleife erhitzt?

    Wenn man kurz darüber nachdenkt, sollte man feststellen, dass beides technisch gar nicht möglich ist.

    Was passiert denn wohl, wenn ich das Heizwasser im Heizkörper unter elektrische Spannung setze?

    Den Heizkörper würde ich dann nicht mehr anfassen ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Lass den Heizkörper vom Heizungskreislauf abklemmen, dann funktioniert nur der elektrische Teil, oder die belässt es so wie es ist und darfst ein paar Euro für den Luxus eines Handtuchwärmers bezahlen.

  • Das Abklemmen des Heizkörpers vom Heizungskreislauf wurde uns von der Hausverwaltung nicht gestattet. Müssen wir somit die Schätzung hinnehmen? Die Hausverwaltung verweist auf die Heizkostenverordnung, wo es heißt:

    Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln.

    Ist der Einbau einer Heizung mit Mischbetrieb ein zwingender Grund, wenn es ja eigentlich möglich wäre, sie vom Heizkreislauf abzuklemmen?

  • Ist der Einbau einer Heizung mit Mischbetrieb ein zwingender Grund, wenn es ja eigentlich möglich wäre, sie vom Heizkreislauf abzuklemmen?

    Mit dieser Frage solltest du bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein aufschlagen. Dabei solltest du aber wissen, dass die Kosten ein Vielfaches der Heizungskosten für diesen Heizkörper betragen.

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