Bleibt aus meiner Sicht nur die Einigung über einen Aufhebungsvertrag. Wo wir wieder bei der Eingangsfrage sind: es erstmal auf diese Schiene versuchen oder gleich direkt der fristlosen Kündigung rangeht? Am Ende möchte ich so schnell und "günstig" wie möglich aus dem Vertrag heraus der leider einen beiderseitigen Kündigungsverzicht von 12 Monaten beinhaltet.
Das Problem ist, das kann dir niemand beantworten, weil es da auf den Vermieter ankommt, den kennen wir alle nicht. Am Erfolgsversprechenden ist natürlich der Aufhebungsvertrag mit gewissen Zugeständnissen. Sollte er dies verneinen, kann man ja noch immer fristlos Kündigen, das bleibt einem ja erhalten.
Eine fristlose Kündigung ist mit einigen Hürden verbunden, aber nicht unmöglich und bei dir nicht ganz so aussichtslos. Da gibt es mehrere Ansatzpunkte, aber die Erfolgsaussichten kann dir hier niemand konkret nennen. Das sollte lieber ein Anwalt übernehmen.
Ich denke eine Anfechtung scheidet aus wegen den Beweisproblemen.
Die Mieterin hat festgestellt, dass sie diese Wohnung nicht anmieten kann,
aus bekannten Gründen.
Nein, die Mieterin hat festgestellt, das Sie nicht einziehen kann. Das Mietverhältnis hat bereits begonnen, wahrscheinlich zum 01.01.2018, nur der Einzug selbst sollte später stattfinden oder?
steht der Mieterin der Rücktritt vom Vertrag zu wegen arglistiger Täuschung.
Diese rechtliche Kombination gibt es einfach nicht. Man kann vom Vertrag nicht zurücktreten wegen arglistiger Täuschung, man kann ihn dann anfechten.
Das Gesetz kennt übrigens weitere Rücktrittsgründe vom MV, so gelesen.
Dann verlinke doch mal diese Rücktrittsgründe von einem Mietvertrag, ich lerne ja selbst nie aus.