Und das mit dem Beratungsschein: danke für den Tipp. Ich weiß nicht ob das für mich in Frage kommt. Ich dachte so etwas bekommen nur Leute mit staatlichen Hilfen? Ich verdiene (nicht viel aber ausreichend um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und mir ab und an auch etwas zu gönnen).
Beiträge von Ulrika
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Nein, bereits die Septembermiete ging nicht mehr raus bzw. wurde eben nicht gebucht. Ich habe mir jetzt mal extra sämtliche Belege, Kopien, ... noch mal zusammengesucht um sicherzugehen, dass ich nicht doch irgendwo etwas übersehen oder falsch verstanden habe. Es ist aber definitiv der Fall. Ich weiß, es ist eigentlich meine Pflicht die Miete zu zahlen, und es hätte mir bereits im September auffallen müssen, dass da etwas nicht stimmt und nicht erst im Oktober. Aber dem war eben leider nicht so. Er ist ja aber nicht verpflichtet mich darüber zu informieren bevor er mich abmahnt. (Eine Abmahnung habe ich aber nicht bekommen, nur die fristlose Kündigung, wegen der ich mich melde). Und meine Versuche ihn zu kontaktieren kann ich komplett belegen (Einschreiben, Anrufliste mit dem Versuch ihn auf Mobil und Festnetz zu erreichen - nur nicht den ersten Brief, auf den keine Rückinfo kam). Wenn er sich aber (angeblich) erst Mitte November meldet mit einer neuen Adresse und Kontonummer statt früher ist das doch eigentlich kaum meine Schuld, da ist er doch in der Pflicht mich zu informieren. Ich habe ja keine Glaskugel auf dem Tisch stehen.
Ich habe mir jetzt vorsichtshalber auch mal das Inserat ausgedruckt und abgespeichert + die zugehörigen Bilder und die Weiterleitung mit den Kontaktdaten zum Vermieter.
Ein Problem bleibt für mich bestehen - trotz allem: auch wenn ich nicht raus muss (zumindest nicht so schnell, wenn ich das richtig verstanden habe? - was mache ich mit dem "Termin" am Montag bezüglich Begehung, Interessenten einlassen, ... Ich kann am Montag unmöglich kurz vorher meinen Chef anrufen und ihm mitteilen, dass ich "mal eben heute frei brauche" und ich bin auch nicht bereit einen Tag "blau" zu machen. Muss ich ihn in die Wohnung lassen (speziell am Montag)? Was kann er machen wenn nicht? Ich möchte einfach nicht, dass er alleine in meiner Wohnung ist und/oder mir wildfremde Leute da durch führt. Meine Nachbarin ist ebenfalls berufstätig und kann da nicht eben mal einfach so dabei sein. Wenn ich das wirklich! nicht muss, kann ich mich da auf irgendeinen Paragraphen berufen und den Termin absagen oder verschieben? Was schreibe ich ihm in so einem Fall am besten?
Tut mir leid, ich bin mit solchen Dingen überhaupt nicht vertraut, vielleicht sind meine Fragen ziemlich dumm aber ich hatte mit so etwas noch nie zu tun.
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Ein kleines Update meinerseits:
Mein Vermieter hat mir heute eine Mail geschickt und mir da mitgeteilt "Sehr geehrte Frau ***, diese Schreiben kommen in den nächsten Tagen per Post bei Ihnen an, damit Sie sich schon mal darauf einstellen können."
Ein Beleg der deutschen Post über eine Briefmarke von 70 Cent vom 18.11.2017 (keine Info über ein Einschreiben oder ähnliches, nur den Barverkauf einer einzelnen Briefmarke an diesem Tag).
Kündigungsschreiben:
"Sehr geehrte Frau ***,
ich habe Ihnen bereits eine Kündigung geschickt und erwarte, dass Sie die Wohnung bis spätestens Mitte Januar räumen. Außerdem komme ich am 07.01.2018 ab 10:00 Uhr in der Wohnung vorbei damit mögliche Nachmieter sie besichtigen können.
Ich habe Ihnen den Beleg über den Briefversand am 18.11. mitgeschickt in Kopie. Die Begehung können wir auch direkt am 07.01. durchführen. Für Renovierungsmaßnahmen werde ich die Kaution einsetzen. Sorgen Sie dafür, dass alles geputzt und sauber ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Meine Fragen:
gilt ein Kaufbeleg über eine Briefmarke! als Beweis für die Zusendung eines Briefes? Theoretisch kann er mit der ja sein Schlafzimmer tapezieren oder einen Brief an wen auch immer schicken.
Außerdem wurde Sie am 18.11.2017 gekauft. Mein Einschreiben habe ich am 08.11. losgeschickt. Da die Annahme verweigert wurde müsste er da ja noch an der alten Adresse gewohnt haben, sonst wäre es ja zurückgekommen mit "Empfänger verzogen". Sollte er mir also tatsächlich ein Schreiben geschickt haben (am 18.11.) wäre das 10 Tage nach meinem letzten Klärungsversuch passiert.
Kann er von mir erwarten, dass ich am 07.01. (also am Montag!) vor Ort bin um diese Zeit? Die Mail kam heute gegen 21:00 Uhr an. Ich kann meinem Arbeitgeber eher unwahrscheinlich plausibel vermitteln, dass ich am Montag mal ganz spontan einen Tag Urlaub brauche - am besten 15 Minuten vor dem "Urlaubsstart". Bin ich gezwungen ihn in die Wohnung zu lassen? Er hat keinen eigenen Schlüssel, den habe ich damals eingefordert und einer Nachbarin gegeben. Wenn ich ihn nicht einlassen muss, kann er sich einfach so "Zugang zur Wohnung" verschaffen?
Die Wohnung ist inzwischen schon inseriert (habe ich eben im Internet recherchiert). Mit einer Kaltmiete die ungefähr 150€ über meiner aktuellen Kaltmiete liegt und einer Nebenkostenpauschale die ungefähr 50€ darüber liegt. Ich vermute also eher: er hätte mich gerne raus um einen Nachmieter reinzuholen für höhere Mieteinnahmen (eine Mieterhöhung wurde erst im Januar durchgeführt).
Was kann ich wegen der fristlosen Kündigung machen? Es ist ein Ding der Unmöglichkeit bis Mitte des Monats eine neue Wohnung zu finden und diese hier zu "räumen". Abgesehen davon, dass ich langsam eher davon ausgehe schlichtweg verarscht zu werden. Mit dem Mieterverein habe ich bestenfalls schlechte Erfahrungen gemacht, einen Anwalt kann ich mir aber nicht leisten

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Hallo,
ich wohne seit 5 Jahren in einer Wohnung und wurde vor ca. 1 Jahr schon einmal wegen 2 fälligen Monatsmieten abgemahnt bzw. habe eine Kündigung erhalten, die ich durch Zahlung der Rückstände "geheilt" habe - absolut mein Verschulden durch den Wechsel meiner Bank und damit in meiner Verantwortung und gerechtfertigt.
Nun bin ich 4 Monate "in Verzug" - zumindest aus Vermietersicht.
Ich habe einen Dauerauftrag eingerichtet, monatlich zum 15. geht die Miete auf das Vermieterkonto (wurde mir schriftlich so erlaubt, weil mein Gehalt immer sehr unregelmäßig kommt).
Ich schaue nicht regelmäßig auf meine Kontoauszüge und habe erst am 22. 10. gesehen, dass die Mieten für die Monate September und Oktober zurückgegangen sind, weil das Konto des Vermieters nicht mehr existiert (davor ging alles regelmäßig auf diesem Konto ein). Ich habe natürlich sofort versucht den Vermieter anzurufen, die Handynummer war aber dauerhaft "nicht erreichbar" und unter der Festnetznummer kam nur die Info, dass die Nummer nicht vergeben sei. Auf meine Mailboxnachrichten wurde innerhalb von 2 Tagen nicht reagiert.
Ich habe daraufhin am 25. 10. einen Brief an meinen Vermieter geschrieben mit der Information, dass beide Mieten zurückgebucht wurden (eine Kopie der Kontoauszüge habe ich beigelegt) und der Bitte sich bezüglich der neuen Bankverbindung zu melden. Auf meinen Brief erfolgte ebenfalls keine Reaktion (er kam aber auch nicht zurück!).
Anfang November habe ich den gleichen Brief noch mal losgeschickt, dieses Mal als Einschreiben. Die Annahme wurde jedoch verweigert.
Eben habe ich die fristlose Kündigung aus dem Briefkasten genommen mit der Information, dass ich sofort fristlos gekündigt bin wegen dem Rückstand von 4 Monatsmieten, hilfsweise fristgerecht und der Zusatz, dass eine sofortige Zahlung an der Kündigung nichts mehr ändert, weil ich aus gleichem Grund schon einmal gekündigt wurde. Die Adresse des Vermieters ist jedoch eine andere als auf den Schreiben, die ich habe (und die auch in all meinen Unterlagen steht). Eine aktuelle Kontonummer stand nicht dabei, aber eine neue Handynummer.
Der Versuch mit meinem Vermieter eine Klärung und Einigung zu erreichen schlug fehl. Er hat mir zwar die aktuelle Kontoverbindung gegeben (ich habe die kompletten Rückstände eben überwiesen und ihm vorab schon mal eine Kopie der Bestätigung gemailt, da der Geldeingang ja immer ein paar Tage braucht). Mein Vermieter sagt jedoch er hätte mir ein Schreiben mit den neuen Daten geschickt und er hält die Kündigung deswegen aufrecht. Immerhin hätte ich ja schon einmal nicht bezahlt (was, wie bereits erwähnt, von mir verschuldet ja auch der Fall ist). Die Kopien der Kontoauszüge habe ich ihm ebenfalls gemailt sowie den Beleg des Einschreibens. Da ich angeblich aber einen Brief erhalten haben soll will er das jedoch nicht akzeptieren.
Es handelt sich bei mir im Haus um einen Gemeinschaftsbriefkasten. Je 4 Wohnungen haben gemeinsam einen Briefkasten. Es kann also theoretisch durchaus sein, dass das Schreiben abhanden gekommen ist, es wäre nicht das erste Mal. Aber das kann ich ja schlecht beweisen. Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich diese Kündigung rückgängig zu machen. Aus meiner Sicht habe ich alles versucht, bzw. wüsste nicht was ich noch hätte machen können/sollen. Hier im Haus gibt es nur verschiedene Privatvermieter, meiner hat keine weitere Wohnung. Einen Nachbarn zu fragen wäre also ergebnislos gewesen.
Ich bitte dringend um Hilfestellung statt Geflame und Beleidigungen. Ja, mir ist vor einem Jahr ein dummer Fehler mit meiner Miete unterlaufen den ich einsehe, für den ich die Verantwortung übernehme und den ich behoben habe. Aber für den jetztigen Vorgang kann ich aus meiner Sicht ja nichts.
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