Räumung nach Ablauf der Frist

  • Hallo ich habe eine dringende Frage

    Die Problematik...

    Mein Sohn hat mit seiner Freundin gemeinsam ein Haus gemietet. Nach einem Jahr ist die Freundin in einer Nacht und Nebel Aktion ausgezogen.

    Sie hat aber nicht gekündigt. Mein Sohn bat die Vermieter einen neuen Vertrag zu machen. Dies wurde abgelehnt,sie wollten auf die Kündigung von der Freundin warten.

    Die kam natürlich nicht,im Gegenteil,sie versuchte mit Freunden in das Haus einzubrechen und es entstand auch Schaden an dem Haus. Die Spuren von dem Einbruch wurden mit einem Teil der Kaution bezahlt ohne meinen Sohn darüber zu unterrichten man verlangte dann nur,dass er die Kaution wieder auffüllt.

    Lange Rede,kurzer Sinn,es kam wie es kommen musste, er bekam die Kündigung und ging vor Gericht.

    Jetzt sollte er bis zum 31.12. ausziehen laut Urteil.

    Wir haben Wohnungen gesucht aber bis jetzt nichts gefunden. Anfang Januar hat er wieder einen Termin.

    Heute war sein Vermieter da und sagte wenn er Sonntag nicht raus ist,kommen sie mit der Polizei und holen Ihn raus.

    Geht das ? Oder muss das mit einem Gerichtsvollzieher geschehen?

    Er hat übrigens nicht einen Cent Mietschulden.

    Kann mir jemand helfen.

    Liebe Grüße Annett

  • Dies wurde abgelehnt,sie wollten auf die Kündigung von der Freundin warten.

    Das ist korrekt. Wenn 2 Personen den Mietvertrag abgeschlossen haben, dann muss er auch von beiden gekündigt werden.

    Die Spuren von dem Einbruch wurden mit einem Teil der Kaution bezahlt ohne meinen Sohn darüber zu unterrichten

    Das ist natürlich nicht korrekt, denn zuerst muss der "Verursacher" zur Beseitigung des Schadens aufgefordert werden. Ich schreibe "Verursacher", weil ja die "Freundin/Mieterin" für diesen Schaden gesorgt hat.

    er bekam die Kündigung und ging vor Gericht. Jetzt sollte er bis zum 31.12. ausziehen laut Urteil.

    Hier stimmt was nicht, denn da muss mehr vorgefallen sein. Wenn der verbliebene Mieter keine Mietschulden macht, ist eine Kündigung nicht zu erwarten.

    Heute war sein Vermieter da und sagte wenn er Sonntag nicht raus ist,kommen sie mit der Polizei und holen Ihn raus.

    Das ist dummes Gerede, denn das ist nicht Angelegenheit der Polizei, sondern dafür ist ein Gerichtsvollzieher zuständig. Und der wird erst dann seine Arbeit machen, wenn ein Räumungsurteil des Gerichts vorliegt.

  • Also die haben meinem Sohn wegen Eigenbedarf gekündigt und haben in die Kündigung direkt reingeschrieben,das es wegen Hausverkauf gemacht wird. Dagegen sind wir vorgegangen von dann merkten sie, damit kommen wir nicht durch und dann kamen ganz viele Sachen über die man eigentlich lachen kann. Verwelkte Blumen im Garten,ein Aquarium ,welches 2 Jahre an der selben Stelle steht,sollte auf einmal entfernt werden. Das waren dann die Kündigungsgründe. Uns haben sie dann gesagt,es liegt nicht an unserem Sohn ,sondern an dem Stress mit der Freundin.

    Dann wurde ein Vergleich geschlossen und da steht drin dass er bis morgen ausziehen muss.

    Und jetzt kam meine Frage...

    Können die den morgen auf die Straße setzen,oder müssen die jetzt erst eine Räumung beantragen

  • Können die den morgen auf die Straße setzen,oder müssen die jetzt erst eine Räumung beantragen

    Erst muss ein Räumungsverfahren laufen und wenn das positiv für den Vermieter ausfällt, dann ist eine Räumung mit einem Gerichtsvollzieher möglich.

  • Dann wurde ein Vergleich geschlossen und da steht drin dass er bis morgen ausziehen muss.

    Hallo,

    lass dir nichts erzählen, von wegen Räumungsverfahren.

    Wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wurde (warum auch immer dein Sohn sich darauf eingelassen hat), dann ist dies gültig.

    Da die meisten Urteile vollstreckbar sind, bräuchte der Vermieter sich nur einen Gerichtsvollzieher holen und der räumt das Haus. Da könnten noch enorme Kosten auf deinen Sohn zukommen.

    Gruß

    H H

  • Hallo,

    ohne Gerichtsvollzieher geht das nicht. D.h. es wird wohl nicht morgen passieren.

    Aber ich wäre sehr vorsichtig. Wenn der Vermieter die richtigen Beziehungen hat, dann rückt er schneller an, als man denkt. Dann könnte er die Wohnung räumen und die Möbel einlagern lassen. Da kommen schnell einige Tausender als Verfahrenskosten zusammen.

    Ob er soweit geht hängt dann eher davon ab, ob er davon ausgehen kann, das Geld von deinem Sohn einfordern zu können. Wenn ja, hat er keinen Grund nicht knallhart durchzuziehen. Schließlich gibt es eine Vereinbarung.

    Gruß

    H H

  • Aber auch das passiert dann doch sicherlich nicht morgen.

    Der Gerichtsvollzieher muss sein Kommen ankündigen. Das du plötzlich aus der Wohnung rausgeworfen wirst, wird nicht passieren.

  • In eurem Fall dürfte der Vergleich der Räumungstitel sein.

    § 794 Weitere Vollstreckungstitel (ZPO)

    (1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem deutschen Gericht oder vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle abgeschlossen sind, sowie aus Vergleichen, die gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 oder § 492 Abs. 3 zu richterlichem Protokoll genommen sind;

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