Bei der Verhandlung ging es darum,ob die Kündigung rechtens ist und dann wurde der Vergleich geschlossen, weil das Verhältnis eh zerrüttet ist.
Beiträge von Annett64
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Aber auch das passiert dann doch sicherlich nicht morgen.
Ein Gerichtsvollzieher muss aber dabei sein,oder?
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Okay. Danke für die Hilfe
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Also die haben meinem Sohn wegen Eigenbedarf gekündigt und haben in die Kündigung direkt reingeschrieben,das es wegen Hausverkauf gemacht wird. Dagegen sind wir vorgegangen von dann merkten sie, damit kommen wir nicht durch und dann kamen ganz viele Sachen über die man eigentlich lachen kann. Verwelkte Blumen im Garten,ein Aquarium ,welches 2 Jahre an der selben Stelle steht,sollte auf einmal entfernt werden. Das waren dann die Kündigungsgründe. Uns haben sie dann gesagt,es liegt nicht an unserem Sohn ,sondern an dem Stress mit der Freundin.
Dann wurde ein Vergleich geschlossen und da steht drin dass er bis morgen ausziehen muss.
Und jetzt kam meine Frage...
Können die den morgen auf die Straße setzen,oder müssen die jetzt erst eine Räumung beantragen
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Hallo ich habe eine dringende Frage
Die Problematik...
Mein Sohn hat mit seiner Freundin gemeinsam ein Haus gemietet. Nach einem Jahr ist die Freundin in einer Nacht und Nebel Aktion ausgezogen.
Sie hat aber nicht gekündigt. Mein Sohn bat die Vermieter einen neuen Vertrag zu machen. Dies wurde abgelehnt,sie wollten auf die Kündigung von der Freundin warten.
Die kam natürlich nicht,im Gegenteil,sie versuchte mit Freunden in das Haus einzubrechen und es entstand auch Schaden an dem Haus. Die Spuren von dem Einbruch wurden mit einem Teil der Kaution bezahlt ohne meinen Sohn darüber zu unterrichten man verlangte dann nur,dass er die Kaution wieder auffüllt.
Lange Rede,kurzer Sinn,es kam wie es kommen musste, er bekam die Kündigung und ging vor Gericht.
Jetzt sollte er bis zum 31.12. ausziehen laut Urteil.
Wir haben Wohnungen gesucht aber bis jetzt nichts gefunden. Anfang Januar hat er wieder einen Termin.
Heute war sein Vermieter da und sagte wenn er Sonntag nicht raus ist,kommen sie mit der Polizei und holen Ihn raus.
Geht das ? Oder muss das mit einem Gerichtsvollzieher geschehen?
Er hat übrigens nicht einen Cent Mietschulden.
Kann mir jemand helfen.
Liebe Grüße Annett
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