Lärmbelästigung durch Lüftungsanlage

  • Liebe Community,

    wir sind gerade in eine neue Mietwohnung eingezogen und haben leider ein kleines Problem - vielleicht kann jemand mit Informationen helfen, der/die ein ähnliches Thema hatte. Folgende Situation:

    - unsere Wohnung ist in der dritten und damit der obersten Etage

    - im Erdgeschoss unter unserer Wohnung ist ein Restaurant, die Küche ist unter unseren Schlafzimmer

    - im Schlafzimmer und dem angeschlossenen Bad haben wir ein dauerhaftes Geräusch (tiefes Grollen) festgestellt

    - zwischen Schlafzimmer und Bad scheint der Abluftkanal der Lüftung des Restaurants bzw. dessen Küche zu verlaufen

    - die Vermutung liegt nahe, dass das Geräusch von der Lüftungsanlage der Restaurant-Küche kommt - es setzt mittags/nachmittags ein und hört um Mitternacht auf, was zu den Betriebszeiten des Restaurants passt (an Ruhetagen kein Geräusch)

    - insbesondere nachts ist das Geräusch sehr störend - eine erste, sicher aber nicht ganz verlässliche Testmessung hat eine Geräuschpegel von 35-40dbA ergeben

    Nun die entscheidende Frage - haben wir eine Handhabe/Chance gegenüber dem Vermieter? Mir geht es nicht um Mietminderung sondern um ein Abstellen des Geräusch (auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass dies baulich vermutlich schwer oder gar unmöglich ist). Ich habe verschiedene Urteile dazu gefunden, mit uneinheitlichen Ergebnissen.

    In jedem Fall Danke für jeden Hinweis und Unterstützung!

  • Hallo,

    schwer zu sagen, wie hier die Lage ist.

    Es gilt, gemietet, wie gesehen. Als du in die Wohnung eingezogen bist, war es sicher schon so, also ist es keine Verschlecheterung der Mietsache.

    Andererseits gibt es auch Mängel, mit denen man nicht rechnen muss, auch wenn sie von Anfang an vorhanden waren. Ein anhaltendes Geräusch könnte dazugehören. Wenn so etwas vor Gericht landet, weiß man vorher nie, was dabei rauskommt.

    Ich verstehe allerdings nicht, was du erreichen willst. Keine Mietminderung und vermutest, dass eine Verbesserung wahrscheinlich gar nicht möglich ist. Bleibt am ende nur die Suche nach einer neune Wohnung.

    Gruß

    H H

  • Ich sehe die Chancen schlecht, vor allem weil man mit einem gewissen Geräuschpegel rechnen muss, wenn man die Wohnung über einem Lokal bezieht. Dabei denkt man zwar in erster Linie an Lärm durch Gäste, insbesondere in der warmen Jahreszeit, wenn sich draußen unterhalten wird. Aber auch Küchengeräusche und -gerüche sind naheliegend und somit hinzunehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!