Hallo zusammen,
es existiert ja die grundsätzliche Regelung, dass Heizkosten nicht Bestandteil der Nebenkostenpauschale sein dürfen und nur nach Verbrauch bzw. Umlageschlüssel abzurechnen sind, außer es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt.
Soweit so gut, doch wann ist ein Haus ein Zweifamilienhaus und kein Mehrfamilienhaus?
Ist der Bauplan maßgeblich, wenn dort einfach nur sehr viele "Kinderzimmer" ausgewiesen sind sodass es zwei Parteien werden?
Oder ist die tatsächliche bauliche Auslegung des Hauses von Relevanz, sprich wie viele Mietparteien darin wirklich leben, wie viele Küchen und Bäder inkl. zugehöriger Anschlüsse es gibt etc.?
Vielen Dank!