Wann ist ein Haus ein "Zweifamilienhaus" bzgl. Abrechnung der Heizkosten in der NK-Pauschale?

  • Hallo zusammen,

    es existiert ja die grundsätzliche Regelung, dass Heizkosten nicht Bestandteil der Nebenkostenpauschale sein dürfen und nur nach Verbrauch bzw. Umlageschlüssel abzurechnen sind, außer es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt.

    Soweit so gut, doch wann ist ein Haus ein Zweifamilienhaus und kein Mehrfamilienhaus?

    Ist der Bauplan maßgeblich, wenn dort einfach nur sehr viele "Kinderzimmer" ausgewiesen sind sodass es zwei Parteien werden?

    Oder ist die tatsächliche bauliche Auslegung des Hauses von Relevanz, sprich wie viele Mietparteien darin wirklich leben, wie viele Küchen und Bäder inkl. zugehöriger Anschlüsse es gibt etc.?

    Vielen Dank!

  • Entscheidend ist nicht die Zahl der Zimmer, sondern wie viele abgeschlossene Wohneinheiten es gibt. Und zu einer Wohneinheit gehören nun mal eine Toilette/Bad und ein Küchenraum o.ä., Wenn diese Einheiten dann noch eine eigene Stromversorgung/Klingelanlage/Briefkasten haben, dürfte die Frage wohl leicht zu beantworten sein.

  • Neben den 2 Faktoren. Haus mit nur 2 Wohnungen und eine vom VM bewohnt. gibt es noch etwas zu beachten. Es muß ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein das auf eine Abrechnung gem. Heizkostenverordnung verzichtet wird.

  • Danke für Eure Antworten!

    Bei mir ist momentan das Problem, dass im Mietvertragsvordruck handschriftlich "Pauschale" ergänzt wurde. Ebenso wurde bei den Einzelpositionen der Betriebskosten in die Spalte in der man den Eurobetrag eintragen kann, lediglich "in Pauschale enthalten" handschriftlich hinzugefügt, ohne einen konkreten Geldbetrag zu nennen.

    Im Detail:

    Die vorgedruckten Textstellen "Zu der Miete werden die Betriebskosten nach §§556 BGB, 2 BetrKV, umgelegt und durch monatliche Vorauszahlung (mit Abrechnung) erhoben: ...[ Es folgen die Einzelposten mit o.g. handschriftlich hinzugefügtem Text]". Weiter unten, wo der Gesamtbetrag der Betriebskosten steht, wurde dem vorgedruckten Text "Monatl. Vorauszahlung auf die Gesamtbetriebskosten: 180,-€" wie oben erwähnt handschriftlich das Wort "Pauschale" hinzugefügt.

    Heißt, es wurde nicht was auf eine monatl. Vorauszahlung mit Jahresabrechnung hindeuten könnte gestrichen.

    Das ist im Übrigen auch der Grund, weswegen mir das jetzt erst auffällt. Ich ging bisher davon aus, ich zahle im Voraus und erhalte eine Jahresabrechnung. Mir wurde eine "echte" Nebenkostenpauschale weder mündlich noch sonst wie kommuniziert. Auch aus der damaligen (noch vorhandenen) Wohnungsanzeige geht dies nicht hervor, da dort nur "NK: 180,00€" steht. Den handschriftlich ergänzten Passus "In Pauschale enthalten" habe ich immer so interpretiert, dass die Vermieterin zu faul war explizit alles feinsäuberlich aufzuschlüsseln wie sich der NK-Gesamtbetrag zusammensetzt, also wieviel Euro die Müllabfuhr und der Schornsteinfeger von den 180€ explizit ausmachen.

    Da nun aber in der Folge nie mehr der Begriff "Pauschale" auftaucht, dachte ich es sei nur sachlogisch diesen Begriff irgendwo an anderer Stelle im Vertrag definieren zu müssen um deutlich zu machen in welchem Betrag die o.g. Einzelposten denn nun enthalten sein sollen. Mir kam es daher sachlogisch richtig vor unten bei "Monatl. Vorauszahlung auf die Gesamtbetriebskosten: 180,-€" den Begriff "Pauschale" handschriftlich zu ergänzen.

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