Beiträge von tocheos

    Danke für Eure Antworten!

    Bei mir ist momentan das Problem, dass im Mietvertragsvordruck handschriftlich "Pauschale" ergänzt wurde. Ebenso wurde bei den Einzelpositionen der Betriebskosten in die Spalte in der man den Eurobetrag eintragen kann, lediglich "in Pauschale enthalten" handschriftlich hinzugefügt, ohne einen konkreten Geldbetrag zu nennen.

    Im Detail:

    Die vorgedruckten Textstellen "Zu der Miete werden die Betriebskosten nach §§556 BGB, 2 BetrKV, umgelegt und durch monatliche Vorauszahlung (mit Abrechnung) erhoben: ...[ Es folgen die Einzelposten mit o.g. handschriftlich hinzugefügtem Text]". Weiter unten, wo der Gesamtbetrag der Betriebskosten steht, wurde dem vorgedruckten Text "Monatl. Vorauszahlung auf die Gesamtbetriebskosten: 180,-€" wie oben erwähnt handschriftlich das Wort "Pauschale" hinzugefügt.

    Heißt, es wurde nicht was auf eine monatl. Vorauszahlung mit Jahresabrechnung hindeuten könnte gestrichen.

    Das ist im Übrigen auch der Grund, weswegen mir das jetzt erst auffällt. Ich ging bisher davon aus, ich zahle im Voraus und erhalte eine Jahresabrechnung. Mir wurde eine "echte" Nebenkostenpauschale weder mündlich noch sonst wie kommuniziert. Auch aus der damaligen (noch vorhandenen) Wohnungsanzeige geht dies nicht hervor, da dort nur "NK: 180,00€" steht. Den handschriftlich ergänzten Passus "In Pauschale enthalten" habe ich immer so interpretiert, dass die Vermieterin zu faul war explizit alles feinsäuberlich aufzuschlüsseln wie sich der NK-Gesamtbetrag zusammensetzt, also wieviel Euro die Müllabfuhr und der Schornsteinfeger von den 180€ explizit ausmachen.

    Da nun aber in der Folge nie mehr der Begriff "Pauschale" auftaucht, dachte ich es sei nur sachlogisch diesen Begriff irgendwo an anderer Stelle im Vertrag definieren zu müssen um deutlich zu machen in welchem Betrag die o.g. Einzelposten denn nun enthalten sein sollen. Mir kam es daher sachlogisch richtig vor unten bei "Monatl. Vorauszahlung auf die Gesamtbetriebskosten: 180,-€" den Begriff "Pauschale" handschriftlich zu ergänzen.

    Hallo zusammen,

    es existiert ja die grundsätzliche Regelung, dass Heizkosten nicht Bestandteil der Nebenkostenpauschale sein dürfen und nur nach Verbrauch bzw. Umlageschlüssel abzurechnen sind, außer es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt.

    Soweit so gut, doch wann ist ein Haus ein Zweifamilienhaus und kein Mehrfamilienhaus?

    Ist der Bauplan maßgeblich, wenn dort einfach nur sehr viele "Kinderzimmer" ausgewiesen sind sodass es zwei Parteien werden?

    Oder ist die tatsächliche bauliche Auslegung des Hauses von Relevanz, sprich wie viele Mietparteien darin wirklich leben, wie viele Küchen und Bäder inkl. zugehöriger Anschlüsse es gibt etc.?

    Vielen Dank!

    Guten Abend Forum,

    ich habe nun das erste mal in meinem Leben eine Nebenkostenabrechnung erhalten für das Jahr 2014. Diese wurde durch die Hausverwaltungsgesellschaft erstellt und stützt sich, was die Heizungsverbräuche anbelangt, auf die Erfassungsinstrumente von TECHEM.

    Unsere Wohnung besitzt vier Heizkörper:
    Schlafzimmer
    Bad
    Wohnzimmer an der Innenwand zum Nachbarn
    Wohnzimmer an der Fensterfront


    Da wir sehr sparsam sind und darüberhinaus gerne kalt schlafen, zeigten sowohl der Heizeinheitenzähler im Schlafzimmer als auch der im Bad (innenliegend und durch die ständig offen stehenden Türen permanent ausreichend temperiert, also keinerlei Schimmelgefahr etc.) für die Abrechnungsperiode 2014 "Null" Einheiten an.

    Diese beiden Räume machen nun zusammen ca. 50% der Gesamtwohnfläche aus.

    Trotzdem werden auf der BKA 2014 30% der Heizkosten auf die Gesamtfläche von 62qm umgelegt, also verbrauchsunabhängig.
    Dies würde mich ja einleuchten, wenn die besagten Heizkostenzähler Einheiten erfasst hätten, doch in unserem Fall ist ja nachgewiesen, dass mit diesen beiden Heizkörpern NICHT geheizt wurde.

    Dürfen also die 30% flächenabhängigen Heizkosten auf die 62qm umgelegt werden und nicht nur auf die ca. 30qm tatsächlich (!) beheizte Fläche?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Grüße,
    Tobias

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