Danke für Eure Antworten!
Bei mir ist momentan das Problem, dass im Mietvertragsvordruck handschriftlich "Pauschale" ergänzt wurde. Ebenso wurde bei den Einzelpositionen der Betriebskosten in die Spalte in der man den Eurobetrag eintragen kann, lediglich "in Pauschale enthalten" handschriftlich hinzugefügt, ohne einen konkreten Geldbetrag zu nennen.
Im Detail:
Die vorgedruckten Textstellen "Zu der Miete werden die Betriebskosten nach §§556 BGB, 2 BetrKV, umgelegt und durch monatliche Vorauszahlung (mit Abrechnung) erhoben: ...[ Es folgen die Einzelposten mit o.g. handschriftlich hinzugefügtem Text]". Weiter unten, wo der Gesamtbetrag der Betriebskosten steht, wurde dem vorgedruckten Text "Monatl. Vorauszahlung auf die Gesamtbetriebskosten: 180,-€" wie oben erwähnt handschriftlich das Wort "Pauschale" hinzugefügt.
Heißt, es wurde nicht was auf eine monatl. Vorauszahlung mit Jahresabrechnung hindeuten könnte gestrichen.
Das ist im Übrigen auch der Grund, weswegen mir das jetzt erst auffällt. Ich ging bisher davon aus, ich zahle im Voraus und erhalte eine Jahresabrechnung. Mir wurde eine "echte" Nebenkostenpauschale weder mündlich noch sonst wie kommuniziert. Auch aus der damaligen (noch vorhandenen) Wohnungsanzeige geht dies nicht hervor, da dort nur "NK: 180,00€" steht. Den handschriftlich ergänzten Passus "In Pauschale enthalten" habe ich immer so interpretiert, dass die Vermieterin zu faul war explizit alles feinsäuberlich aufzuschlüsseln wie sich der NK-Gesamtbetrag zusammensetzt, also wieviel Euro die Müllabfuhr und der Schornsteinfeger von den 180€ explizit ausmachen.
Da nun aber in der Folge nie mehr der Begriff "Pauschale" auftaucht, dachte ich es sei nur sachlogisch diesen Begriff irgendwo an anderer Stelle im Vertrag definieren zu müssen um deutlich zu machen in welchem Betrag die o.g. Einzelposten denn nun enthalten sein sollen. Mir kam es daher sachlogisch richtig vor unten bei "Monatl. Vorauszahlung auf die Gesamtbetriebskosten: 180,-€" den Begriff "Pauschale" handschriftlich zu ergänzen.