Objekt, das Wohnungen mit und ohne Wasserzähler hat

  • Hallo zusammen,

    es muss eine Abrechnung für ein Objekt erstellt werden, das Wohnungen teilweise mit wasserzählern ausgestattet hat und teilweise noch nicht.

    Mir ist bekannt, dass es ein Urteil aus dem Jahr 2008 gibt, das besagt, ein Vermieter kann so lange nach m² Wohnfläche abrechnen, bis sämtliche Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind.

    Hier stellt sich allerdings die Frage, wie man abrechnen muss, wenn die Zähler nicht während der Mietdauer, sondern immer erst vor Neuvermietung eingebaut wurden? Im Mietvertrag ist klar geregelt, dass bei Vorhandensein von Zählern nach Verbrauch abgerechnet werden muss.

    Weiß hier jemand Rat, welche gesetzliche Regelung vorrang hat?

    Vielen Dank.

  • Hauen einem das die Mietervereine nicht um die Ohren?

    Was sollen die wem um die Ohren hauen? Dem Vermieter dass er sich an die gesetzlichen Regelungen hält? Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Kaltwasserzählern in den einzelnen Wohnungen - und nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden kann erst dann, wenn alle Wohnungen mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind.

  • Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Kaltwasserzählern in den einzelnen Wohnungen -

    Das ist so nicht richtig. Der Einbau von Kaltwasserzählern in Wohnungen wird durch Landesbauverordnungen geregelt, nachzulesen in Beitrag #2.

  • es muss eine Abrechnung für ein Objekt erstellt werden, das Wohnungen teilweise mit wasserzählern ausgestattet hat und teilweise noch nicht.

    Dann hast Du nur die Möglichkeit die Mieter mit den Wasserzählern nach Verbrauch abzurechnen, diesen Verbrauch vom Hauptzählerstand abzuziehen und den Rest mit den verbleibenden Mietern zu verrechnen. Vorausgesetzt der Mieter mit Zähler besteht auf Verbrauch nach seiner Zähluhr.

  • Vorausgesetzt der Mieter mit Zähler besteht auf Verbrauch nach seiner Zähluhr.

    Ganz großer Quatsch, was die Banene schreibt. Warum liest du denn nicht meinen Beitrag #2, da ist ein Link, der die Gesetze der Landesbauverordnungen aufzählt. Und daran hat sich der Vermieter zu halten und nicht solch ein Durcheinander, das du da vorschlägst.

    An anderer Stelle schreibst du doch, dass du Eigentümer von 10 Wohnungen bist. Machst du da auch solche krummen Abrechnungen?

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