Techniker macht zuviel

  • Hallo,

    ich bin Anfang des Jahres in eine kernsanierte Wohnung eingezogen. Auch die gegenüberliegende Wohnung wurde damals saniert. Die 2 Wohnungen waren früher mal zusammengehörig.

    Bei Einzug gab es wohl ein paar Probleme mit den Heizkostenverteilern. Scheinbar wurden die neu gewürfelt und nicht an ihren alten Positionen befestigt. Dazu sollte ein Techniker kommen, der die aktuelle Geräteverteilung aufnimmt oder gegebenfalls tauscht.

    Zusätzlich fehlten beim Einzug noch Wasserzähler in der Küche. Diesbezüglich war ich mit der Verwaltung im Gespräch und diese wollte eben entsprechende Techniker schicken um auch das noch nachzuholen. War für mich total ok.

    So, die Verwaltung beauftragt also Techniker um die Heizkostenverteilersache zu klären und natürlich auch um die Wasserzähler zu installieren/tauschen.

    Der Techniker Firma A kommt und macht gleich alles komplett (alle HKV aufnehmen und WWZ und KWZ je 2x ersetzen/intallieren).

    Das Problem er hätte die Wasserzähler nicht wechseln/installieren dürfen. Die Hausverwaltung hat dazu angeblich keinen Auftrag erteilt. Das wäre Auftrag für Firma B gewesen.

    Als Mieter lass ich den Techniker machen, weil er ja schon wissen wird was sein Auftrag ist. Was passiert ..

    Ich bekomm ne rechnung von über 400,- Euro für den ganzen Kram. Die Verwaltung hat mir bestätigt, dass der Techniker die WZ nicht hätte wechseln dürfen. Die Technikerfirma stellt aber nun mich als Auftraggeber dar und möchte von mir die Kosten dafür erstattet haben.

    Wie wird das geregelt, wenn der Techniker mehr macht als in seinem Auftrag von der Verwaltung stand?

    Muss ich dafür geradestehen? Ich habe doch keine Einsicht in die Beauftragung.

    Die Technikerfirma stellt sich quer. Die Verwaltung ist angeblich mit der Technikerfirma in Klärung aber solange die Firma mich als Auftraggeber sieht, was soll das bringen?

    Danke schonmal,

    Gruß Vari

  • Die Verwaltung ist angeblich mit der Technikerfirma in Klärung aber solange die Firma mich als Auftraggeber sieht, was soll das bringen?

    Da du den Auftrag nicht erteilt hast, ist die Rechnung auch nicht von dir zu bezahlen. So einfach ist das!

  • Angeblich hätte ich wohl einen Arbeitsauftrag unterschrieben. Tatsache habe ich (und auch mein Nachbar, er hat das gleiche Problem) einen Durschlag von den Tätigkeiten.

    Es lief so:

    Der Techniker wurde angemeldet zum 02.05. (durch die Verwaltung). Er kam, machte was er machen musste, und hat darüber hinaus noch mehr gemacht. Abschliessend unterschreibt meine Freundin (auch wohnhaft hier) einen Formular "Arbeitsauftrag" in dem alle Tätigkeiten des Tages gelistet wurden.

    Als "Kunde" auf dem Formular ist die Haus-Verwaltung genannt.

    1. Frage:

    Woher soll ich wissen, dass der frühere Auftrag des Technikers nicht erweitert wurde, um das was er zuviel gemacht hat?

    => Warum sollte ich den Techniker davon abhalten seine Arbeit zu machen? Ich gehe davon aus er weiss was er machen muss.

    2. Frage:

    Woher soll ich wissen wozu die Formulare der Technikerfirma im Detail da sind?

    3. Frage:

    Wie kann man einen "Arbeitsauftrag" erteilen in dem Moment wo schon alle Tätigkeiten gemacht sind und der Techniker wieder geht? Das muss doch vorher klar sein. Hat er seinen Auftrag damit erweitert? Geht das? Ist das eine fiese Masche?

    Fakt ist:

    Auf diesem Formular steht als Kunde die Hausverwaltung, damit sollte ich als Nutzer/Unterschriftengeber (unterschreiben darf, Vermieter/Mieter/Eigentümer) raus sein? Wenn das der Fall ist, dann bekomme ich die Rechnung wohl nur weil die Hausverwaltung sich quer stellt, da sie nie die zusätzlichen Arbeiten beauftragt hat!?

    Ich dachte man könnte auf die Details verzichten :)

  • Woher willst Du wissen, womit er konkret beauftragt worden ist?

    Du unterzeichnest doch nur, um zu bestätigen, dass er die Arbeiten erledigt hat.

    Wenn der Techniker die Arbeiten durchgeführt hat, obwohl er weder von Dir, noch von der Verwaltung einen Auftrag erhalten hat, dann bekommt er auch von niemandem Geld.

    Wenn dieses Formular einen Arbeitsauftrag darstellt, hätte dich der Handwerker auch darauf hinweisen müssen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Technikerfirma stellt aber nun mich als Auftraggeber dar und möchte von mir die Kosten dafür erstattet haben.

    Vorerst wird der Techniker von dem bezahlt der ihn beauftragt hat, und nur für die Kosten, die in Auftrag gegeben wurden. So ist es die Regel.

    Wieso wirst Du als Auftraggeber benannt, wenn das nicht der Fall ist?

  • Vorerst wird der Techniker von dem bezahlt der ihn beauftragt hat, und nur für die Kosten, die in Auftrag gegeben wurden. So ist es die Regel.

    Wieso wirst Du als Auftraggeber benannt, wenn das nicht der Fall ist?

    Hallo,

    Antwort: Weil die Banane wieder einmal die Eingangsfrage weder gelesen hat noch, selbst wenn gelesen überhaupt versteht und dennoch um seinem Geltungsdrang nachzugeben so eine Saudumme Frage stellt!

    Gruß

    BHShuber

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