Hallo,
ich bin Anfang des Jahres in eine kernsanierte Wohnung eingezogen. Auch die gegenüberliegende Wohnung wurde damals saniert. Die 2 Wohnungen waren früher mal zusammengehörig.
Bei Einzug gab es wohl ein paar Probleme mit den Heizkostenverteilern. Scheinbar wurden die neu gewürfelt und nicht an ihren alten Positionen befestigt. Dazu sollte ein Techniker kommen, der die aktuelle Geräteverteilung aufnimmt oder gegebenfalls tauscht.
Zusätzlich fehlten beim Einzug noch Wasserzähler in der Küche. Diesbezüglich war ich mit der Verwaltung im Gespräch und diese wollte eben entsprechende Techniker schicken um auch das noch nachzuholen. War für mich total ok.
So, die Verwaltung beauftragt also Techniker um die Heizkostenverteilersache zu klären und natürlich auch um die Wasserzähler zu installieren/tauschen.
Der Techniker Firma A kommt und macht gleich alles komplett (alle HKV aufnehmen und WWZ und KWZ je 2x ersetzen/intallieren).
Das Problem er hätte die Wasserzähler nicht wechseln/installieren dürfen. Die Hausverwaltung hat dazu angeblich keinen Auftrag erteilt. Das wäre Auftrag für Firma B gewesen.
Als Mieter lass ich den Techniker machen, weil er ja schon wissen wird was sein Auftrag ist. Was passiert ..
Ich bekomm ne rechnung von über 400,- Euro für den ganzen Kram. Die Verwaltung hat mir bestätigt, dass der Techniker die WZ nicht hätte wechseln dürfen. Die Technikerfirma stellt aber nun mich als Auftraggeber dar und möchte von mir die Kosten dafür erstattet haben.
Wie wird das geregelt, wenn der Techniker mehr macht als in seinem Auftrag von der Verwaltung stand?
Muss ich dafür geradestehen? Ich habe doch keine Einsicht in die Beauftragung.
Die Technikerfirma stellt sich quer. Die Verwaltung ist angeblich mit der Technikerfirma in Klärung aber solange die Firma mich als Auftraggeber sieht, was soll das bringen?
Danke schonmal,
Gruß Vari