aber nicht, was nun?

  • Hallo Zusammen,

    wir haben uns hier im Forum schon den ein oder anderen Tipp gehohlt. Nun haben wir aber eine Frage/Problem, zu dem ich keinen passenden Beitrag gefunden habe.

    Wir leben seit ca 3 1/2 Jahren zu fünft (Meine Frau, meine 3 Töchter und ich) in einem Altbauhäuschen aus dem Jahre 1957. Zum Wärmeschutz und Energiesparen wurde seither eigentlich nichts an diesem Haus gemacht, außer drei Seiten mit neuen Fenster auszustatten, was aber angeblich auch schon 19 Jahre her ist. Tun müsste man also unbedingt etwas an diesem Haus!

    Was "tun" will nun auch unser Vermieter, nachdem er uns mit einem Energieberater besucht hat, möchte er nun von ca. 380 KW auf 115 kommen. Dafür müsste er folgendes tun:
    - Neues Dach
    - Komplette Dämmung aufs Dach
    - Außendämung ums Haus
    - Neue Heizung, im Keller.
    - Jedes Zimmer bekommt Heizkörper. Rohe sollen außen verlegt werden.
    - Alle Fenster sollen erneuert werden.
    - Balkon soll entfernt werden.

    Zur Heizung muss ich sagen, dass aktuell nur eine Gastelle im Flur vorhanden ist, die die warme Luft mittels Schächte in vier Zimmer leitet.

    Diese Umbaumaßnahmen, müsste er alle machen, damit er eine Förderung der KfW-Bank bekommt. Und nur mit dieser Förderung kann er sich die Moderniersierung überhaupt leisten.

    Wir wollen dies aber nicht! Denn wir haben vor in ca. 1-2 Jahren ins Eigenheim zu ziehen und ich möchte nicht ein halbes Jahr mit meinen 3 kleinen Kinder (5,2 und 1 Jahr alt) auf der Baustelle leben. Zudem bin ich berufsbedingt unter der Woche nicht zu Hause und meine Frau ist somit immer alleine mit den Kids.

    Ich habe nun diese Wochenende mit meinem Vermieter gesprochen und ihm dies dargelegt, dass wir dies nicht wollen. Er meinte dann, dass er dies bis zum 1.1.2011 machen müsste und kein Weg daran vorbeiführt. Er sogar unter einem freundlichen Deckmantel die Kündigung angesprochen.

    Was haben wir nun für Möglichkeiten?
    Wie sehen unsere Rechte aus?

    Ich habe gestern das Netz nach gesetzlichen Fristen und Rechten durchsucht, aber so richtig was herausgefunden haben wir nicht.

    Könnt Ihr uns helfen?

    Einmal editiert, zuletzt von Crachos (14. Februar 2011 um 06:15)

  • Hallo Zusammen,

    Wie sehen unsere Rechte aus?

    Fragen wir da doch lieber andersherum. Ihr Vermieter hat das Recht diese Maßnahmen durchzuziehen. Sie haben die Pflicht, diese Arbeiten zu dulden. So ist die Regel. Da aber keine Regel ohne Ausnahmen ist, finden Sie diese unten im Link.

    Ich habe gestern das Netz nach gesetzlichen Fristen und Rechten durchsucht, aber so richtig was herausgefunden haben wir nicht.

    Das verstehe ich nicht. Bei Eingabe von "Duldung der Modernisierung" in der Suchmaschine kamen bei mir 25.700 Ergebnisse

    Könnt Ihr uns helfen?

    Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

  • Hallo Crachos,

    "Dafür müsste er folgendes tun:
    - Neues Dach
    - Komplette Dämmung aufs Dach
    - Außendämung ums Haus
    - Neue Heizung, im Keller.
    - Jedes Zimmer bekommt Heizkörper. Rohe sollen außen verlegt werden.
    - Alle Fenster sollen erneuert werden.
    - Balkon soll entfernt werden.
    Zur Heizung muss ich sagen, dass aktuell nur eine Gastelle im Flur vorhanden ist, die die warme Luft mittels Schächte in vier Zimmer leitet."
    Das hört sich ja nach Totalsanierung an.

    "Diese Umbaumaßnahmen, müsste er alle machen, damit er eine Förderung der KfW-Bank bekommt. Und nur mit dieser Förderung kann er sich die Moderniersierung überhaupt leisten."
    Aus seiner Sicht und berechtigtem Interesse durchaus verständlich.

    "Wir wollen dies aber nicht! Denn wir haben vor in ca. 1-2 Jahren ins Eigenheim zu ziehen und ich möchte nicht ein halbes Jahr mit meinen 3 kleinen Kinder (5,2 und 1 Jahr alt) auf der Baustelle leben. Zudem bin ich berufsbedingt unter der Woche nicht zu Hause und meine Frau ist somit immer alleine mit den Kids."
    Auch aus Eurer Sicht verständlich.

    "Er meinte dann, dass er dies bis zum 1.1.2011 machen müsste"
    Was? Die Ankündigung etwa? War ja wohl nach dem 1.1.2011.

    Was haben wir nun für Möglichkeiten?
    Ich würde mich vorerst nicht bewegen, sondern die bei solchen Massnahmen/Plänen zwingend erforderliche schriftliche Ankündigung mit Erklärung und Begründung und Konsequenzen abwarten.

    "Wie sehen unsere Rechte aus?"
    Ihr könnt dann widersprechen, aber bessser wäre dann schon Beratung eines spezialisierten Anwalts.
    Vielleicht lassen sich dann aber auch die Planungen soweit hinausschieben, dass Ihr vorher Euer neues Heim beziehen könnt? Wegen 1/2 bis einem Jahr muss man doch nicht streiten.
    Wenn Du mal im Vermieter-Forum Immobilien Forum Startseite nachschaust, wirste sehe, dass es manchen Mietern prima gelingt, Räumungen jahrelang hinauszuzögern. Das sind aber i.d.R. solche aus einer bestimmten "Schublade"...

  • Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Hallo Meinschwimmer,

    vielen Dank für die schnelle Anttwort. Den Link werden wir uns gleich zu Gemüte führen.

    Dass ich in der Suchmaschine nichts gefunden habe, könnte daran liegen, dass ich nicht die richtigen Begrifflichkeiten zur Hand habe oder hatte.
    Wir hatten bisher halt noch nie "Probleme" als Mieter und haben daher auch nicht das passende Jargon drauf ... deshalb sind wir auch froh über dieses Forum :)

    @Berne: Wir kommen bisher sehr gut mit unsern Vermietern aus und wir wollen auch nicht im geringsten streiten. Wir haben halt den Standpunkt, dass wir nicht in einer Baustelle leben wollen, die wir nach Fertigstellung verlassen.

    Grüße

    Crachos

  • In dem Artikel von Mainschwimmer ist beschrieben, dass unter bestimmten Vorraussetzungen der Ausschluß der Duldungsfrist zu erreichn ist. Aufgeführt ist hier:

    Bedeutet die beabsichtigte Maßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte ...

    Ist es nun für meine Frau und unsere drei Kinder eine "härte" auf dieser Bausstelle zu leben? Es wären ja nicht gerade wenig Arbeiten zu verichten und es wären auch nicht gerade wenig Bauarbeiter bei uns im Haus.

    Hat jemand Erfahrung damit?


    Grüße

    Cr

  • Ist es nun für meine Frau und unsere drei Kinder eine "härte" auf dieser Bausstelle zu leben? Es wären ja nicht gerade wenig Arbeiten zu verichten und es wären auch nicht gerade wenig Bauarbeiter bei uns im Haus.

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Grüße

    Cr

    Das zuständige Amtsgericht, denn da wird die Sache landen, da bin ich mir sicher.

  • Abend,

    dass dies vor Gericht enden wird, habe ich schon befürchtet.
    Meine weiteres Vorgehen wird daher auch erstmal aus "hinauszögern" bestehen, denn eine schriftliche Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen haben wir sowieso noch nicht erhalten.

    Wenn dies wirklich vor Gericht ausgefochten werden muss, dann wird sich alles doch eh verzögern, oder wie lange dauert so ein Verfahren in der Regel?

    Und wenn wirklich vor Gericht, wie stehen unsere Chancen? Was meinst Du Mainschwimmer? Du scheinst ja Erfahrung zu haben.


    Ist es denn wirklich so, dass mein Vermieter bis 1.1.2011 auf einen K-Wert von 115 kommen muss?

    Einmal editiert, zuletzt von Crachos (14. Februar 2011 um 06:13)

  • Hallo nochmal,

    nachdem ich meinem Vermieter nun mittgeteilt habe, dass wir diese Modernisierungsmaßnahmen nich wollen, hat uns nun eine Ankündigung der Ankündigung zur Modernisierung geschickt.

    Jetzt fragen wir uns:

    - müssen wir den Vermieter mit Handwerkern in unser Haus lassen, zur Begutachtung, Angebote, etc?

    Grüße


    Cr

  • Hallo nochmal,
    nachdem ich meinem Vermieter nun mittgeteilt habe, dass wir diese Modernisierungsmaßnahmen nich wollen, hat uns nun eine Ankündigung der Ankündigung zur Modernisierung geschickt.

    Jetzt fragen wir uns:
    - müssen wir den Vermieter mit Handwerkern in unser Haus lassen, zur Begutachtung, Angebote, etc?


    Nein, müsst Ihr nicht, es sei denn, der VM hat einen gültigen Gerichtsbeschluss, dass ihm UND den Handwerkern Zugang zur Mietsache zu gewähren ist. Und das kann (auch) dauern...

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