Hallo,
wir haben ein Schreiben von unserem Vermieter bekommen in dem er eine Mietanpassung verlangt.
In der Begründung beruft sich der Vermieter auf einen Wohnungsspiegel der Internetseite Wohnungsboerse
Ich habe mich bezüglich der Erhöhung gemäß Mietspiegel informiert und herausgefunden, dass der Vermieter immer nur die ortsübliche Vergleichsmiete fordern kann.
Maßgebend ist der Mietspiegel der jeweiligen Stadt.
Unsere Miete liegt jetzt schon über dem mittleren sowie auch über dem höchsten Wert des Mietspiegels.
Habe somit die Mieterhöhung abgelehnt.
Darauf hin hat der Vermieter uns geschrieben, dass dieser Mietspiegel in weiten Teilen für sozial geförderten oder mit öffentlichen Mitteln erstellten Wohnungsbau gilt und der Preis pro m² sich über den Markt bzw. über Angebot und Nachfrage bestimmt.
Meine Frage ist ob das wirklich stimmt und ob es Sinn macht noch weiter der Mieterhöhung zu widersprechen?