Mieterhöhung

  • Hallo,

    wir haben ein Schreiben von unserem Vermieter bekommen in dem er eine Mietanpassung verlangt.

    In der Begründung beruft sich der Vermieter auf einen Wohnungsspiegel der Internetseite Wohnungsboerse

    Ich habe mich bezüglich der Erhöhung gemäß Mietspiegel informiert und herausgefunden, dass der Vermieter immer nur die ortsübliche Vergleichsmiete fordern kann.

    Maßgebend ist der Mietspiegel der jeweiligen Stadt.

    Unsere Miete liegt jetzt schon über dem mittleren sowie auch über dem höchsten Wert des Mietspiegels.

    Habe somit die Mieterhöhung abgelehnt.

    Darauf hin hat der Vermieter uns geschrieben, dass dieser Mietspiegel in weiten Teilen für sozial geförderten oder mit öffentlichen Mitteln erstellten Wohnungsbau gilt und der Preis pro m² sich über den Markt bzw. über Angebot und Nachfrage bestimmt.

    Meine Frage ist ob das wirklich stimmt und ob es Sinn macht noch weiter der Mieterhöhung zu widersprechen?

  • Es ist nicht richtig, dass in Mietspiegeln einfach mal eben sozial geförderte Wohnungen als "normale" Wohnungen berücksichtigt werden und die Wohnungen aus irgendwelchen Portalen stellen weder einen Mietspiegel noch Vergleichswohnungen dar.

    Du brauchst der Mieterhöhung nicht zu widersprechen. Du musst einfach nur nicht zustimmen, sprich einfach gar nichts mehr machen, sondern den Vermieter erst mal machen lassen. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass seine Mieterhöhung korrekt ist, kann er deine Zustimmung bei Gericht einklagen. Wenn er tatsächlich nur Angebote (!) aus dem Internet zum Vergleich nimmt, wird ihm dann eben der Richter erklären, dass dies kein korrektes Vorgehen zu einer Mieterhöhung ist.

  • Für eine korrekte Mieterhöhung muss der Vermieter einen qualifizierten Mietspiegel benennen, oder 3 Vergleichswohnungen, die nach Lage und Ausstattungen gleich sind. Die sogenannten Mietspiegel beim Immobilien******* oder anderen Immobilienbörsen sind nicht qualifiziert und deshalb nicht geeignet.

    Darauf hin hat der Vermieter uns geschrieben, dass dieser Mietspiegel in weiten Teilen für sozial geförderten oder mit öffentlichen Mitteln erstellten Wohnungsbau gilt und der Preis pro m² sich über den Markt bzw. über Angebot und Nachfrage bestimmt.

    Den Satz verstehe ich jetzt nicht und darum wäre es gut, wenn du dieses Schreiben hier hochladen könntest. Persönliche Daten unkenntlich machen, dann kann man sich mal mit der Denkweise des Vermieters beschäftigen. Und gibt es tatsächlich einen qualifizierten Mietspiegel für eure Gemeinde?

  • Wie erfahre ich ob es ein qualifizierter Mietspiegel für unsere Stadt (Gemeinde) gibt?

    Ich habe mich beim Mieterbund erkündigt und da wurde mir gesagt der Vermieter muss sich nach dem Mietspiegel unserer Stadt richten und sonst kein anderer.

    Wie lade ich eine Datei hoch? Kann hier leider nichts finden....

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