Mit dem Vermieter reden, deine Einwände erläutern und/oder die Erhöhung nicht bezahlen. Dann wird er entweder von der Erhöhung absehen oder dich verklagen.
Das mit dem Stichtagszuschlag höre ich zum ersten mal. Insofern kann ich nichts dazu sagen, aber wenn er so grob falsch gerechnet hat, würde ich auch diese nicht bezahlen.
ZitatDer nächste strittige Punkt ist der Stichtagszuschlag. Zunächst einmal bezieht sich das Urteil darauf, dass nur ein Tatrichter diesen Stichtagszuschlag vornehmen kann
Ich lese das so, daß der Vermieter einen solchen Zuschlag verlangt hat und ihm vom Amtsgericht recht gegeben wurde, bzw. hat es einen neuen Zuschlag ermittelt. Das Revisionsgericht hat festgestellt, daß der Tatrichter das durfte.
Mieterverein und/oder ein guter Anwalt können nicht schaden.