Beiträge von Gio

    Mit dem Vermieter reden, deine Einwände erläutern und/oder die Erhöhung nicht bezahlen. Dann wird er entweder von der Erhöhung absehen oder dich verklagen.

    Das mit dem Stichtagszuschlag höre ich zum ersten mal. Insofern kann ich nichts dazu sagen, aber wenn er so grob falsch gerechnet hat, würde ich auch diese nicht bezahlen.

    Zitat

    Der nächste strittige Punkt ist der Stichtagszuschlag. Zunächst einmal bezieht sich das Urteil darauf, dass nur ein Tatrichter diesen Stichtagszuschlag vornehmen kann


    Ich lese das so, daß der Vermieter einen solchen Zuschlag verlangt hat und ihm vom Amtsgericht recht gegeben wurde, bzw. hat es einen neuen Zuschlag ermittelt. Das Revisionsgericht hat festgestellt, daß der Tatrichter das durfte.

    Mieterverein und/oder ein guter Anwalt können nicht schaden.

    Aus der bisherigen (mir völlig unerklärlichen) Streiterei habe ich folgendes rausgelesen:

    Du wohnst in einer Whg <40qm, ohne Sammelheizung, ohne Bad und mit Innen-WC in einfacher Wohnlage.
    Dann kannst du 0,87 Euro vom Mietspiegelfeld A1 abziehen um die Ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) mit normaler Wohnungsausstattung zu erhalten.

    Richtig?

    Der Link von Sober (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/) führt dich durch das gesamte Prozedere, inkl. der Frage wie die individuellen Ausstattungsmerkmale die OVM verändern. Das Ergebnis aus diesem Rechner ist dann die OVM.
    Wenn er diese OVM überschreitet, brauchst du keine Erhöhung zu zahlen. Das müsstest du nur, wenn es sich um eine Erhöhung wg. Modernisierung handelt.

    Wenn er die OVM nicht überschreitet, dann musst du die Erhöhung nur zahlen, wenn sich die Miete um maximal 15% gegenüber der Miete von vor 3 Jahren erhöht.


    Wenn du Zweifel hast solltest du nicht zahlen, sondern mit dem Vermieter reden. Weil 2 malige Zahlung als Anerkennung der Mieterhöhung gewertet wird.

    Welche Fragen sind noch offen?

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