Ist dieser Mietvertrag vertretbar?

  • Hallo,


    ich habe nach etlichen Wohnungsbewerbungen nun endlich einen Mietvertrag angeboten bekommen.


    Nach der ersten Freude kommen aber die Zweifel.


    Die Hausverwaltung möchte einen Mietvertrag mit mindestmietdauer von 2 Jahren abschließen, was mir bei der Wohnung etwas komisch vorkommt.


    Ich suche Zwar ein langfristiges Mietverhältnis, aber mich zwei Jahre zu binden ohne einen Tag dort gewohnt zu haben kommt für mich nicht in Frage.


    Welche Klauseln seht ihr noch kritisch in dem Vertrag und würdet Ihr streichen oder ändern lassen?

    Würde mich freuen wenn mal jemand drüber lesen kann. Ich will nicht das ich die Wohnung später bereue..

    PDF Mietvertrtag

    Vielen Dank!

  • Du musst dir natürlich überlegen, ob du den Kündigungsausschluss willst. Wenn es für dich nicht in Frage kommt, warum interessieren dich dann noch andere Klauseln im Vertrag? Bist du in einer Verhandlungsposition, dass du Forderungen an den Vermieter stellen kannst hinsichtlich des Mietvertrags oder nimmt er dann einfach den nächsten, der ihn so akzeptiert?

    Der Kündigungsverzicht hat auch für dich den Vorteil, dass der Vermieter nicht mal eben in 6 Monaten z.B. wegen Eigenbedarf kündigen kann und du innerhalb kurzer Zeit zweimal umziehen musst.

    Generell bei Wohnraummietverträgen: wenn Klauseln den Mieter unangemessen benachteiligen oder gar geltendem Recht widersprechen (Kaution bei Schlüsselübergabe z.B.), sind sie unwirksam. Über alle anderen diskutieren Vermieter i.d.R. nicht, sondern nehmen einen anderen Mieter.

  • Hallo Schweinchenfan,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich würde zumindest mit dem Vermieter darüber verhandeln die mindestmitdauer aus dem Vertrag zu streichen. Wenn er darauf nicht eingeht, dann wird er jemanden anderen nehmen müssen. Grundsätzlich denke ich aber das wir uns in diesem Punkt einig werden könnten, zumal ich mich beim Vormieter erkundigt habe und er diesen Punkt hat streichen lassen.

    Allerdings ist der Vertrag recht ausführlich und mein letzter Mietvertrag war wesentlich kompakter.

    Der Mietvertrag soll Unterschrieben werden bevor die "Renovierungen" fertig sind.

    Vielleicht kannst du mir trotzdem sagen was ich mir nochmal genau ansehen sollte?

  • Die Hausverwaltung möchte einen Mietvertrag mit mindestmietdauer von 2 Jahren abschließen, was mir bei der Wohnung etwas komisch vorkommt.

    Z.B. werden 1-Zi-Wohnungen gerne als "Sprungbrett" angemietet, soll heißen, man sucht weiter nach einer größeren Wohnung und

    zieht dann nach ein paar Monaten wieder aus. Um dem vorzubeugen gehen manche VM dazu über die Wohnung für wenigstens

    2 Jahre befristet zu vermieten. Im Übrigen ist die berechtigte fristlose Kündigung auch hier nicht ausgeschlossen.

    Andrerseits kann es aber auch ein Hinweis darauf sein, die Wohnung/Wohnverhältnis so gestaltet , dass Mieter schnell das Weite suchen.

  • Klar liegt es aus diversen Gründen im Interesse des Vermieter eine Mindestmietdauer zu vereinbaren. Als Mieter sehe ich leider keinen Vorteil und befürchte eher zweiteres. Die Wohnung ist zwar in einer Vorstadt/Dorf, aber zur Hauptstraße ausgerichtet mit einer großen Bushaltestelle direkt davor. Den Lärmpegel und Nachbarn kann ich eben erst beurteilen wenn ich eine Weile dort gewohnt habe.. Leider bin ich hier in einer Studenten Stadt und zum Semesteranfang ist der Wohnungsmarkt echt eine Katastrope (bin Arbeitnehmer, kein Student).

    Darüber hinaus gibt es noch zwei Anhänge, von denen ich die Küchenvereinbarung ebenfalls fragwürdig finde. In der Wohnung ist jetzt keine neue Designerküche mit Top geräten verbaut..

    Individualvereinbarung

    Die Whg. wird Vermieterseits renoviert übergeben. Die Rückgabe der Mieträumlichkeiten hat zu erfolgen –selbst nach

    kurzer Mietzeit- in einem sauberen, ordnungsgemäßen und fachmännisch neu renoviertem Zustand (Wände u.

    Decken sind mit Rauhfaser tapeziert und mit einer weissen Qualitätsfarbe weiss gestrichen wie bei Übergabe). Der

    Boden ist fachgerecht zu reinigen und während der Mietzeit pfleglich zu behandeln. Bei Schadhaftigkeit (auch

    Verschmutzung bzw. Teilverschmutzung) ist der Mieter zum gleichwertigen Ersatz verpflichtet. Die Vertragsparteien

    sind sich darüber einig, dass diese Verpflichtung bei Bemessung des Mietzinses Berücksichtigung gefunden hat.Individual

    Küche

    Vertragspartner 1 stellt leihweise eine Einbauküche Kühlschrank, Herd mit 4 Kochplatten u. Backofen,

    Dunstabzugshaube, Einbauspüle, Hängeschränke, Unterschränke zur Verfügung. Alle Gegenstände bleiben im

    Eigentum des Vertragspartners 1. Der/die Vertragspartner 2 erkennen hiermit an, die Gegenstände pfleglich zu

    behandeln, defekt gewordene fachgerecht reparieren zu lassen, fehlende oder unbrauchbare gewordene gleichwertig

    zu ersetzen. Eine Ersatzbeschaffungspflicht des Vertragspartner 1 besteht nicht.Küch

    Wenn der Kühlschrank oder Herd bei sachgemäßer Nutzung an Altersschwäche Stirbt, muss ich dem Mieter die Geräte ersetzen..
    Mindestmietdauer und Küchenklausel sind für mich ein KO für die Wohnung, sollte der Vermieter drauf bestehen. Abgeltungsklausel ist wohl unwirksam. Die anderen Inhalte sind nach meiner Recherche und mehrmaligen lesen wohl vertretbar.

  • Noch eine Frage: Hab mir grad den Beitrag bezüglich Summierungseffekt durchgelesen.

    Zitat

    Ich sehe hier eine Endrenovierungs- und Abgeltungsklausel, sollte jetzt noch eine Quotenabgeltungsklausel mit hinterlegt sein, führt das dazu, dass die komplette Klausel unwirksam wird und der Mieter dadurch berechtigt ist, nach Auszug, die Wohnung lediglich besenrein zu übergeben.

    Wenn ich es richtig sehe ist in meinem Vertrag auch Endrenovierungs-, Abgeltungsklausel und Quotenabgeltungsklausel enthalten. Greift hier auch der Summierungseffekt oder wird das irgendwie durch die Individualvereibarung von oben beeinflusst?

  • Wenn der Kühlschrank oder Herd bei sachgemäßer Nutzung an Altersschwäche Stirbt, muss ich dem Mieter die Geräte ersetzen..
    Mindestmietdauer und Küchenklausel sind für mich ein KO für die Wohnung, sollte der Vermieter drauf bestehen. Abgeltungsklausel ist wohl unwirksam. Die anderen Inhalte sind nach meiner Recherche und mehrmaligen lesen wohl vertretbar.

    Wenn du mich fragst ist der MV in weiten Teilen standard. Die Küchenklausel ist im Streifall wohl eh unwirksam, darüber brauchst du die also schon mal keine Gedanken machen, ob man zwei Jahre Mieten will muß man halt wissen.

    Ich als Vermieter hätte jedenfalls in den meisten Fällen schlicht kein Interesse darunter zu vermieten, aber fragen kann man natürlich.

    Mein Tipp wäre, verbeiss dich nicht Tagelang in relativ unwichtigen Details beim Vertrag, denn alles was dich extrem benachteiligen könnte wird letztendlich eh vor Gericht kassiert.

    Dein Frage dürfte eher sein, wie wichtig ist dir die Wohung, bzw. wie ist die grundsätzliche Situation überhaupt eine Wohnung zu finden.

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