Ein VM ist nicht verpflichtet für BK auch Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn auf die BK-Verordnung hingewiesen wird -und das ist der Fall- sind diese auch ohne Vorauszahlungen fällig. Nur was bedeutet (fix)?, steht das so in Deinem Vertrag? Dann allerdings würde das bedeuten, dass die Nebenkosten fix, also ein fester Betrag, sind, mit anderen Worten pauschal, da gibt es keine Vorauszahlungen.
da steht "sämtliche Betriebskosten...": Y€
Und dann unten eine Gesamtsumme über die Miete einschließlich dieser Betriebskosten.
Eine "Vorauszahlung" steht nirgends - ich zahle aber monatlich Betriebskosten in der angegebenen Höhe Y.
Ich zahle entsprechend Mietvertrag knapp 2€ pro qm - Warmwasser geht getrennt weil über Strom. Die Höhe erschien mir durchaus plausibel - aber so wie es bei den Nachbarn aussieht deckt das aber gerade mal die Betriebskosten ohne(!) Heizung ab - was dem Mietvertrag definitiv nicht anzusehen ist, zumal da ja "sämtliche Betriebskosten" steht...