Beiträge von barbarab

    Ein VM ist nicht verpflichtet für BK auch Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn auf die BK-Verordnung hingewiesen wird -und das ist der Fall- sind diese auch ohne Vorauszahlungen fällig. Nur was bedeutet (fix)?, steht das so in Deinem Vertrag? Dann allerdings würde das bedeuten, dass die Nebenkosten fix, also ein fester Betrag, sind, mit anderen Worten pauschal, da gibt es keine Vorauszahlungen.

    da steht "sämtliche Betriebskosten...": Y€

    Und dann unten eine Gesamtsumme über die Miete einschließlich dieser Betriebskosten.

    Eine "Vorauszahlung" steht nirgends - ich zahle aber monatlich Betriebskosten in der angegebenen Höhe Y.

    Ich zahle entsprechend Mietvertrag knapp 2€ pro qm - Warmwasser geht getrennt weil über Strom. Die Höhe erschien mir durchaus plausibel - aber so wie es bei den Nachbarn aussieht deckt das aber gerade mal die Betriebskosten ohne(!) Heizung ab - was dem Mietvertrag definitiv nicht anzusehen ist, zumal da ja "sämtliche Betriebskosten" steht...

    Hallo allerseits,

    das Thema mit den zu niedrig angesetzten Betriebskosten in Mietverträgen ist ja ein immer wiederkehrendes und mir (inzwischen) auch bekannt. Leider hatte ich vor Einzug keine Gelegenheit, mit den Nachbarn zu reden, und der gesamte Vertragsabschluss war extrem überstürzt - nach 2 Jahren Wohnungssuche... Folglich stelle ich jetzt (zum Glück lange vor der ersten Abrechnung) im Gespräch mit den Nachbarn fest, dass die im Mietvertrag angesetzten Kosten deutlich zu niedrig sind.

    Allerdings habe ich jetzt nochmal auf die genaue Formulierung im Mietvertrag geschaut und habe plötzlich einen Hoffnungsschimmer, dass der Vermieter doch nicht die tatsächlichen Betriebskosten umlegen kann sondern (aus Versehen) fixe Betriebskosten vereinbart hat, was deutlich zu meinem Vorteil wäre.

    Da steht:

    Die Zusammensetzung der monatlichen Miete zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich wie folgt:

    Nettokaltmiete: X€

    gemäß Paragraf 556 Abs. 1 BGB sämtliche Betriebskosten im Sinne des Paragraf 2 BetrKV in der jeweils geltenden Fassung (insb. die sonstigen Betriebskosten): Y€

    Und dann sind da Felder für die darauf zu zahlenden Vorauszahlungen - und das ist evtl. entscheidend - diese Felder sind leer.

    Kann es sein, dass da (fix) Y€ für die Betriebskosten vereinbart wurden und keine "Betriebskostenvorauszahlung", wie es eigentlich üblich ist?

    Dann hätte ich wenigstens im ersten Jahr noch Schonfrist, auch wenn er danach sicher auf einer Erhöhung der Betriebskosten entsprechend der tatsächlichen Höhe drängen würde.

    Leide kann ich ihm keine Täuschung nachweisen, weil wir alles mündlich/telefonisch besprochen haben (im Nachhinein hätte ich stutzig werden müssen, dass er nie bereit war, mir irgendetwas zu mailen oder irgendeine Aussage schriftlich zu tätigen.)

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