• Guten Morgen ihr Lieben.Ich wohne in einem Dreiparteienhaus.Noch.Zum 1.10 bin ich hier weg.Mich würde Folgendes interessieren:Ich wohne in der Mitte,es ist ein Bungalow,ich habe sozusagen das "Haupthaus".Terassentür führt in den Garten.Meine damalige Vermieterin hat in meinem Mietvertrag keinen Garten eingetragen da er lt.ihrer Aussage selbstverständlich wäre da er zum Haupthaus gehöre.

    Rechts in die Wohnung von mir zogen neue Mieter ein,unser Haus wurde vor 3 Jahren verkauft.Der Vermieter,der Neue,hielt dort im Vertrag fest 3mal 3meter Gartenvermietung.Der Garten ist auch abgeteilt-war er unter der alten Vermieterin auch.Mein Nachbar zur linken wohnt,wie ich,8 Jahre dort,hat also noch einen alten Mietvertrag mit der vorherigen Vermieterin.

    Und er hat Garten schriftlich drin.Nicht auf Meterzahl begrenzt oder so.Der Garten ist auch nicht abgegrenzt ,wir haben den immer zusammen benutzt.

    Kann der neue Vermieter meine Wohnung(das sog.Haupthaus)neu vermieten mit Garten?Oder muss er sich mit dem Mieter zu meiner Linken darüber einigen?Danke für eure Hilfe und lieben Gruss

  • Das heisst ,das die neuen Mieter die in meine Wohnung einziehen,den Garten nicht nutzen dürften da dieser ja nur im Mietvertrag des linken Nachbarn aufgeführt ist?Der Garten darf also an die "neue"Partei nicht noch mal vermietet werden.Versteh ich das richtig?LG

  • Hallo,

    das ist ja ein schönes Durcheinander.

    Ich denke, dein Vermieter kann deine Wohnung weiterhin mit Teilgartennutzung vermieten. Der rechte Nachbar hat einen festen Bereich, der linke nicht. D.h. für den nicht festen Bereich der Gartennutzung kommt es auf die Vereinbarung an, die der Vermieter abschließt.

    Gruß

    H H

  • Hallo,ja das ganze Haus ist ein komplettes Durcheinander. :( Es fängt bei den elektrischen Leitungen an (bei jeder Partei läuft irgendwas der Anderen über die Zähler)und hört beim Garten auf :(

    Hm,er könnte also Teilgartennutzung machen obwohl ich bezüglich Mietvertrag keinen Garten hatte?Lt.Mietvertrag habe ich weder Garten noch Terasse eingetragen.

    Bin gespannt was der Vermieter macht.Der gute Mann meint,er habe nur Rechte aber keine Pflichten.

  • Hallo,

    der Vermieter kann bei einem neuen Vertrag eigentlich machen was er will, wolange er vorhandene Verträge nicht verletzt. D.h. bei deinem Freund kann er die Gartennutzung nicht einfach streichen, er kann aber dem neuen Mieter weitreichend Gartenmitbenutzung einräumen.

    Gruß

    H H

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