Beiträge von stefan9010

    hi,

    wir nehmen an, es wurde ein gewerbemietvertrag geschlossen in dem stände: "..gewerbefläche beträgt ca. 100 qm. es gilt die zu erstellende berechnung der nutzfläche." miete = x Euro/qm. mietdauer mehrere jahre.

    nun würde nach 2 jahren nachgemessen werden und es wird z.b. eine nutzfläche von 115 qm festgestellt.

    die folgen wären, dass die miete ab sofort erhöht werden würde. ich nehme an, dass das rechtmäßig ist (?).

    weitere frage wäre iin dem beispiel, ob rückwirkend die miete nachgezahlt werden müsste?

    grüße

    danke für die antworten.

    zwecks vermessung: da stimme ich euch vollkommen zu. in der angenommenen situation verlangt der vermieter allerdings dinge von mietern, die unrechtmäßig sind (das wegräumen von großen möbeln z.b., da sie seiner ansicht nach im weg sind beim vermessen), versucht ihnen eins auszuwischen, bevorzugt unübliche lösungen und reagiert stark emotional.

    hätte es auf den oben genannten sachverhalt einen effekt, wenn im vertrag stehen würde "V und M sind sich einig, dass die Fläche xx m² beträgt."?


    wie sehe der fall aus, wenn es ein gewerbemietvertrag wäre?

    hallo,

    mal angenommen, in der betriebskostenabrechnung würde ein qm-basierender verteilerschlüssel etwas höher sein, so dass der mieter mehr kostenanteil hätte, als im mietvertrag steht.

    folglich würde der mieter dies reklamieren und der vermieter würde nun nochmals die wohnung nachmessen wollen.


    beim nachmessen müssten eventuell sperrige möbel (großer kleider schrank oder große schrankwand) umgesetzt/abgebaut werden.


    fragen:
    was wäre ausschlaggebend? die tatsächliche größe oder die vereinbarte?

    würden dem mieter miet-nachzahlungen für vergangene monate drohen?
    wer wäre für das umsetzen der möbel zuständig?

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