Ich habe gelesen, dass während Bestehen des Mietvertrages eine Verrechnung der Nebenkosten oder Rückzahlung binnen von 4 Wochen erledigt werden muss gemäß § 286 III 1 BGB .
Bei mir war der Mietvertrag vor 1 Jahr schon beendet und ich erhielt eine Nachzahlung, wobei ebenfalls eine Frist von 4 Wochen angegeben war. Diese habe ich dann eingehalten und bezahlt.
In diesem Jahr erhalte ich jedoch eine Rückzahlung. Der Vermieter lässt sich Zeit und ausserdem habe ich gelesen, dass bei Beendigung des Mietvertrages eine 3-jährige Verjährungsklausel berücksichtigt werden muss.
Bedeutet dies, dass sich der Vermieter jetzt 3 Jahre Zeit lassen darf, bis ich das Geld auf meinem Konto habe ??
Vielen Dank für eine Rückmelung.