Beiträge von lilblackie

    Hallo!

    Situation:

    Habe eine Wohnung gemietet und daraus eine Wg gemacht. Sprich ein Zimmer unmöbliert an meine Wg-partnerin "untervermietet". Der Vermieter hat mich jetzt informiert dass er Anfang nächsten Jahres die Wohnung für seinen Sohn braucht. Also müssen wir in 6 Monaten raus. Wenn die Wohnung weg ist, fällt ja auch die Grundlage für den Mietvertrage mit meiner Mitbewohnerin weg.

    Wie gehe ich nun aber vor? Sicher muss ich ihr kündigen? Welche Möglichkeiten zur Kündigung habe ich? Dass ich den §573a Abs. 2 BGB nutzen kann weiß ich. Aber gibt es in diesem Fall auch eine Kündigungsmöglichkeit mit einer kürzeren Frist als die 3+3 Monate? Kann ich z.B. die Kündigung aus Eigenbedarf "an sie weiter geben"?

    Könnte sie verlangen, dass ich sie in meine neue Wohnung "mitnehme"?

    Danke schon mal :)

    hi!

    schnell zur Situation:

    Meine Mitbewohnerin hat seit 2 Wochen einen "Gast" der Tag und Nacht hier ist. Jetzt habe ich gerade erfahren, dass sie eine Woche weg fährt und den Typen so lange aber weiter in ihrem Zimmer wohnen lassen will.

    Wie sich wohl jeder denken kann habe ich keine Lust noch eine Woche lang mit einem fremden Kerl zusammen zu wohnen - noch dazu alleine.

    Zur WG: Ich habe die Wohnung gemietet und ein Zimmer an meine WG-Partnerin "unter"vermietet - sprich ich bin ihre Vermieterin. Dabei habe ich von Anfang an klip und klar gesagt, dass ich keine Dauergäste haben will.

    Frage also:

    Kann ich ihr das Verbieten? Oder zählt er immernoch als Gast selbst wenn sie nicht anwesend ist?

    Hallo lilblackie,

    - Zu wann hat Euer VERmieter Euch gekündigt?

    UPS VERmieter gedacht und Mieter getippt. sry. aber ihr habts ja verstanden^^


    - Vergiss' das Märchen mit den Nachmietern, kein VM muss einen vorgeschlagenen NM akzeptieren.

    dass er nicht muss weiß ich schon ;) aber wieso sollte er im normalfall nen Makler zahlen wenn er doch nen hochmotivierten Nochmieter hat der Ihm die besten Bewerber raussucht ;D

    Mir gings nur darum ob ich iwie um diese 3 Monate doppelt zahlen rum komme oder ob es da eben sonderregelungen gibt wenn der vermieter wegen eigenbedarf kündigt. denn 3 Monate doppelt ist schon bitter für uns Studenten.

    Hallo!

    Ich habe mal eine andere Frage zum Thema Eigenbedarf:

    Unser Mieter ist sehr fair und hat uns bereits jetzt in Kenntnis gesetzt, dass er nächstes Jahr im Frühling die Wohnung selbst braucht und uns im Kündigungsschreiben ein entsprechendes Datum genannt.

    Die Frage ist jetzt was passiert wenn wir schon eher eine neue Wohnung finden?

    Sagen wir mal der Vermieter hätte mir zum 31.5.2018 gekündigt.
    Ich finde im Dezember aber eine neue Wohnung die ich zum 01.01.2018 schon beziehen muss.

    Frage Nummer 1:
    Intuitiv würde ich dann von mir aus Kündigen um nur noch bis März für die alte Wohnung zahlen zu müssen.
    Ist das richtig oder "darf" ich das nicht weil er mir zuerst gekündigt hat (ich gehe nicht davonb aus, aber man weiß ja nie ;) )


    Frage 2:

    Wie lange muss ich dann noch Miete für die alte Wohnung zahlen? Unter normalen Umständen sucht man sich ja flott einen Nachmieter und entgeht damit doppelten Mietzahlungen (für die alte und die neue Wohnung). Aber durch den Eigenbedarf fällt mir diese Option ja von vornherein weg. Gibt es da Sonderregelungen oder habe ich dann einfach Pech?

    danke für die Hilfe :)

    guten abend!

    folgende situation:
    ich habe ein zimmer meiner wohnung untervermietet. meine wg partnerin hat nun mit der normalen 3 monatsfrist (also bis 31.11.2016)gekündigt, zieht aber jetzt im september schon aus.
    jetzt stellen sich für mich die fragen,

    1. ob ich verpflichtet bin so schnell wie möglich einen nachmieter zu suchen oder ob ich warten und erst ab 1.12 neu vermieten kann, ohne anspruch auf die mietzahlungen für oktober und november zu verlieren?

    und

    2.
    weiß ich, dass sie mir 3 nachmieter vorschlagen kann. soweit ich weiß, darf ich die ablehnen, wenn nicht sicher ist ob die vorgeschlagenen nachmieter zahlungsfähig sind. aber da es sich um eine wg handelt, wollte ich fragen ob ich auch aus anderen gründen ablehnen kann? z.b. weil der vorgeschlagene ungepflegt, schlampig etc (alles was man nicht in der wg will) wirkt? habe da bedenken, da die wg-partnerin selber eine katastrophe war. will sowas ja nicht nochmal :eek:

    dem vermieter gehört das gesamte wohngebäude?

    hat er euch vor vertragsunterschrift nicht darüber informiert?

    ich könnte mir vorstellen, dass er dazu verpflichtet gewesen wäre.

    immerhin hat er euch damit eine entscheidende information vorenthalten, unter der der Mietvertrag so nie zustande gekommen wäre. Stichwort arglistige Täuschung.

    könnte mir vorstellen, dass der Vermieter probleme hat, die wohnung unter diesen bedingungen zu vermieten und deshalb etwas verschwiegen hat, was er nicht verschweigen hätte dürfen.


    erkundigt euch mal bei den nachbarn, ob es vor euch schon probleme gab. wieso ist der vormieter ausgezogen, haben andere Mitbewohner ähnliche probleme? hat schon mal ein mieter versucht maßnahmen zu ergreifen?

    mit kinderlärm würde ich das definitiv nicht auf eine stufe setzen.
    kinder haben phasen. selbst wenn ein kleinkind mal monate lang durch schreit, wird es älter und es ist ein ende in sicht. außerdem kann kinderlärm durch die eltern kontrolliert werden (trösten etc) - ein behinderter kann sich aber nicht beherrschen. und das hört nicht auf, sobald die zähne da sind, das bleibt so. der wird auch im 10 jahren noch nachts rumschreien. also kein vergleich.

    entsprechend denke ich schon, dass ihr gewisse ansprüche stellen dürft. ob sich bzgl. lärmdämmung etwas machen läßt weis ich nicht.
    und falls ihr wirklich ausziehen müsst, würde ich mich schon schlau machen, ob ihr die kosten für den einzug in die wohnung, evtl. maklergebühren etc vom vermieter ersetzt bekommt. (mit oben genannter begründung)

    ist jetzt mein gedanke. aber fachfrau bin ich nicht :)

    Zum Mietvertrag:

    Der ist einfach zum

    Tip für die Zukunft, falls Du noch mal vermieten willst, verwende einen ganz "normalen" Mietvertrag, nicht diese komischen "Untermietverträge".

    Noch besser, vermiete nur noch möbliert.;)

    ja nachher ist man immer schlauer :D war nur alles extrem kurzfristig und den verzicht auf eigenbedarf findet man ja auch in keiner vorlage. da war improvisieren gefragt. (nicht mein ding wie man sieht )


    aber es ist schonmal beruhigend, dass ich sie los werde falls es zum äußerstem kommt. danke ^^

    Hier gibt es doch nur eine Lösung, kündige schriftlich beweisbar nach § 573a BGB. Das gibt dann ein Ende mit Schrecken oder bevorzugst du ein Schrecken ohne Ende?


    ja das überlege ich mir inzwischen tatsächlich. deshalb meine letzte frage!

    wenn ich ihr kündige, hat sie noch 6 (!!) monate um sich was neues zu suchen. was wenn sie mir eins reinwürgen will und einfach ihre miete nicht mehr zahlt? oder die wohnung absichtlich noch mehr zumüllt? (inzwischen habe ich erfahren, dass sie ähnliches schon mal mit ihrem exfreund gemacht hat *panik*)

    ich hab wirklich die schlimmsten befürchtungen!

    kann ich sie, falls es soweit kommt und sie nach der kündigung (nach §573a) keine miete mehr zahlt auch eher aus der wohnung bekommen?

    bei dem kommentar dreht es sich nur darum, dass ich auf eigenbedarf verzichten musste. der hauptmietvertrag besteht aber nur zw. haupteigentümer und mir... der eigentümer hat auch klar gemacht (schriftlich - per e-mail, dass nur eine partei - ich - seine mieterin bin)

    zugegeben, die vormulierung war ungünstig, aber es ist auch mein erster mietvertrag gewesen :(


    gegen die mit mir geschlossenen vereinbarungen hat sie aber trotzdem mehrfach verstoßen:

    verstoß gegen die hausordnung (wonach sie ebenfalls lt. mietvertrag verpflichtet ist):
    -> binden/hygieneartikel in der toilette (mehrfach - auch nach mahnung von mir...)

    wohnung, sanitäreinrichtungen und kücheneinbaumöbel sauber zu halten, pfleglich zu behandeln und.....
    -> verweigert sie vollständig (ihr essen schimmelt im kühlschrank, spülmaschiene reinigt sie nicht, den schimmel in ihren zimmer kultiviert sie seit januar (den habe ich natürlich nicht weg gemacht, da sie ihn selbst verschuldet hat), putzen? ~ alle 3 monate mal ein bisschen)

    die wohnung ausreichend zu belüften um schimmelbefall zu vermeiden
    -> wie oben erwähnt tut sie auch nicht

    ihr freund ist täglich da, wodurch ihr anteil an verbrauch und entsprechenden nebenkosten höher ist als meiner, aber mehr zu zahlen.. kommt trotz vermerk im vertrag nicht in frage für sie...


    die miete zahlt sie zwar regelmäßig, aber die nebenkosten (strom, internet etc) hat sie seit januar nicht mehr gezahlt

    selbst wenn wir gleichwertige vertragspartner sind, kommt sie ihrem teil also eindeutig nicht nach....

    hilft das weiter?

    aus dem (unter)mietvertrag :

    (4) Hinzu kommen die geteilten Kosten einer Wohngemeinschaft:
    GEZ-Gebühr, Telefon- bzw. Internetanschluss, Strom-, und zusätzliche Nebenkosten
    wie z.B. Für die Heizung.
    Diese sind von beiden Parteien im gleichen Verhältnis zu bezahlen. Außer, eine der
    Parteien verursacht einen überproportionalen Anteil der Kosten. In diesem Fall
    erhöht sich ihr Anteil entsprechend

    (4) Da Fr. x und Fr. y gleichberechtigte Mieterinnen sind und die Form einer
    Haupt- und einer Untermieterin nur gewählt wurde, um dem Vermieter einen festen
    Ansprechpartner zu geben und zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, verzichtet der
    Hauptmieter auf das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs. Dieses liegt ausschließlich beim
    Vermieter selbst.

    § 7 Verweis auf den Hauptmietvertrag

    Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und
    Untermieter sinngemäß (die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):

    (hauptmietvertrag:

    schönheits- und kleinreperaturen zahlte der mieter.

    die mieterin erklärt sich bereit
    a) wohnung, sanitäreinrichtungen und kücheneinbaumöbel sauber zu halten, pfleglich zu behandeln und.....
    c) die wohnung ausreichend zu belüften um schimmelbefall zu vermeiden

    hi!

    ich bin hauptmieterin in einer 2erwg.
    meine mitbewohnerin/untermieterin ist minimal motiviert, was den haushalt angeht. inzwischen ist es gut 5 wochen her, dass sie mehr gemacht hat als den müll runter zu bringen (hat aber jede nacht besuch von ihrem freund, der auch nichts tut, ausser dreck machen). dazu kommt, dass sie -obwohl das bad schimmelanfällig ist - regelmäßig nach dem duschen "vergisst" zu lüften (bzw sie hat keine zeit weil spät dran etc...).

    reden kann man mit ihr nicht, da sie schlimmer bockt als eine renitente halbwüchsige.
    die einzigen waffen die ich somit habe, sind mahnung und ihr geldbeutel.

    also frage nummer 1: kann ich eine putzfrau auf ihre kosten einstellen, die ihren teil des putzplans übernimmt? (würde den schritt auch erst schriftlich anmelden, falls sie weiterhin ihren pflichten nicht nach kommt)

    frage 2: leider hatten wir durch falsches lüften schimmel an mehreren stellen (u.a. bad).
    da sie nichts tut, musste ich ihn selbst entfernen (wers mal gemacht hat, weiß was das für ne drecksarbeit ist). kann ich ihr die arbeitszeit (zu 50%) in rechnung stellen?. lt. vertrag werden anfallende kosten 50/50 aufgeteilt. dann müsste ich doch die kosten "arbeitszeit" entsprechend berechnen können? hätte ich es professionell machen lassen wären es 100,- pro stunde gewesen. statt dessen bin ich die "hausmeisterin".

    zu meiner frage zum §573a:

    ich könnte ihr ja ohne angabe eines grundes kündigen. ich überlege es mir seit längerem ernsthaft!
    aber die verlängerte frist macht mir sorgen! nachdem ich die kündigung ausgesprochen habe, müsste ich noch 6 monate :eek: mit ihr unter einem dach wohnen.
    was wenn sie dann (weil es jetzt eh egal ist) vollständig zur sau wird?
    ich traue ihr zu, dass ihr kerl dann 24/7 da ist, die beiden hemmungslos dreck machen und ich meiner miete und nebenkosten ewig hinterher laufen muss (wenn sie dann überhaupt noch zahlt) :(

    falls es dann tatsächlich so kommt, habe ich dann noch die möglichkeit sie eher raus zu werfen?

    frage
    1. wieso schimmel?
    wie lange wohnt ihr da schon? war der schimmel bei einzug (teilweise) schon vorhanden? gab es das problem schon früher? gibt es vormieter, die du kontaktieren kannst?

    grundsätzlich ist der vermieter verpflichtet, den schimmel entfernen zu lassen. falls sich allerdings heraus stellt, dass ihr schuld an der schimmelbildung seid, müsst ihr für die entfernung aufkommen.

    um schimmel zu vermeiden, müsst ihr gut heizen (u.a damit die wände nicht auskühlen) und lüften(!!!!!)!
    Lüften min. 3 mal am tag (ja lt. gericht ist 3 mal tägl. lüften auch zumutbar wenn man berufstätig ist...).
    lüften heißt fenster GANZ auf! auf beiden seiten der wohnung damit durchzug entsteht, der die luftfeuchtigkeit raus zieht. 3-4 am tagmal 5 - 10 minuten stoßlüften reicht. kurz in einem zimmer das fenster auf machen, bringt nicht viel.
    fenster nur kippen ist sogar kontraproduktiv! die luftzirkulation ist zu gering, die feuchtigkeit kann nicht anständig entweichen! beim kippen tendiert man dazu das fenster länger offen zu lassen, wodurch zusätzlich die wand auskühlt und schimmel wieder begünstigt wird!
    Nach der dusche die badezimmer tür zumachen, damit der dampf nicht in die ganze wohnung zieht! warme luft kann mehr wasser speichern. zieht die warme duschluft in einen anderen raum, kühlt sie dort ab und gibt das wasser, das sie jetzt nicht mehr "halten" kann an die wände ab. schimmel begünstigt

    legt euch ein messgerät zu, das temperatur und luftfeuchtigkeit anzeigt (~ 10 euro). dann habt ihr die sache besser im überblick! zw. 40 und 60% ist ideal. ab 65 wirds grenzwertig!

    holzfenster sind an sich kein problem! super neue isolierte fenster führen auch gerne zu schimmel. also darauf kannst dus nicht schieben ;)

    solltet ihr alles richtig gemacht haben, kann es an der bausubstanz liegen (thema wärmebrücke etc). das müsste sich dann aber ein profi ansehen.

    Die einzigen Möglichkeiten die handfest wären:

    1. Kündigen gemäß BGB §573a. Da brauchst Du keinen Grund angeben. Kündigungsfrist jedoch um 3 Monate länger.

    2. Fristgerechte Kündigung wegen ständig unpünktlichen Mietzahlungen.

    Dabei müßtest Du im Kündigungsschreiben genau auflisten wann die Miete spätestens fällig war und wann sie tatsächlich gezahlt wurde.

    Achtung! Miete ist spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag fällig. Das kann durchaus erst 5. oder 6. des Monats sein.

    Um 3 Monate länger, sprich insgesamt 6 Monate?

    Zwecks Miete: ich hab in den Mietvertrag geschrieben, dass die Miete spätestens am 29. da sein muss, da ich am 30/31ten zahlen muss. Wird das durch den 556 ausgehebelt?

    im groben schon.
    aber grade in foren, wenn ich beiträge anderer lesen werde ich verunsichert.
    diese ganzen "kleinigkeiten" die ich oben aufgezählt habe. ich bin mir einfach nicht sicher was ich davon wirklich verwenden kann, bzw. wo ich was fordern kann (siehe fragen ;) ).
    ch habe z.b. schon gelesen " dass es den vermieter einen feuchten dreck angeht" wie oft der freund da ist. und dann wieder dass jmd ab 3 monaten dauerzustand kein gast sondern ein mitbewohner ist. etc.

    dann lese ich auch oft, dass ich in einer wg nicht so viel bzgl. reinlichkeit erwarten kann.

    es sind hald überall ein paar fetzen. aber fetzen reichen mir grade nicht, eben wenn ich änderungen durchsetzen will.
    habe ihr schon aufforderungen via. whatsapp bzgl. reinlichkeit und miete geschickt. das ließe sich also nachweisen.

    auch habe ich noch hemmungen direkt mit kündigung zu kommen (waren ja mal freunde, ihre eltern sind nette menschen etc.) deshalb will ich wissen was ich auch gegen die oben angesprochenen dinge tun kann (welche rechte ich da hab ) grade dass sie meinen vermieter kontaktiert hat, stört mich grade extrem.

    ist leer vermietet worden. wir haben die wg neu gegründet aber der vermieter wollte nur einen hauptmieter und da ich die whg an land gezogen hab, bin das gott sei dank ich u.u

    guten abend!

    ich habe ein problem mit meiner untermieterin und bin noch nicht sonderlich erfahren als "wg-leiterin"

    situation: ich bin in unserer wg als alleinige hauptmieterin eingetragen. ein untermietvertrag besteht. nun gibt es diverse probleme mit der dame. mir stellt sich deshalb langsam die frage, welche möglichkeiten ich habe. also mahnung/abmahnung o.ä. und wann kann ich jmd kündigen? da ich mir keinen rechtsbeistand leisten kann, brauche ich handfeste argumente, damit sie nicht auf den gedanken kommt zu klagen (finanziell kann sie das)...
    im vorraus: eigenbedarf geht nicht. darauf habe ich damals aus freundschaft verzichtet (ich depp!!!!)

    zu den verfehlungen (die relevant sein könnten):

    - seit einzug (mai) kam bisher KEINE einzige mietzahlung pünktlich (trotz mehrfacher mündl. erinnerung)

    - nebenkosten zahlt sie auch zu spät und nur nach mehreren ermahnungen

    - ihr freund ist dauergast. wie weit muss ich das hin nehmen? privatsphäre habe ich so fast keine und mag schon garnicht mehr mein zimmer verlassen, weil ich seine anwesenheit nicht mehr ertrage. weder beteiligt er sich am haushalt, noch räumt er seinen eigenen dreck weg. war auch schon unerlaubt an meinem essen. führt sich auf, als wäre er mitbewohner (läd freunde ein, und prahlt vor ihnen...) es kam auch schon vor, dass es 2 wochen lang nach verwestem gerochen hat, weil er keinen bock hatte heim zu fahren und sich frische kleidung zu holen. seitdem:

    - nutzt sie meine waschmaschiene, obwohl ich es ausdrücklich verboten habe, um seine wäsche zu waschen. sie darf die wama natürlich benutzen, da sie im gemeinschaftsbereich steht. aber muss ich hin nehmen, dass sie mein eigentum, gegen meine erlaubnis, für andere nutzt?

    - er lagert sein zeug in unserem keller, da "bei ihm kein platz ist" (alles zugemüllt....) muss ich das hinnehmen??!

    - während meiner abwesenheit hat sie ohne vorherige absprache meinen vermieter kontaktiert um die angeblich(!!) kaputten wasserhähne auf seine kosten ersetzen zu lassen. sie hat sofort und natürlich wieder ohne rücksprache mit mir neue gekauft (noch dazu unsinnige, die beim abspülen mehr im weg sind als sie nutzen- ich will die garnicht!!) da will ich sie definitiv zur rede stellen und brauche hätte gern rechtliche argumente auf meiner seite^^


    - kühlschrank: ihr ist mehrfach essen verschimmelt. habe sie deshalb 3 mal aufgefordert, den ks. zu reinigen, was von ihr strikt ignoriert wurde. hygieneproblem? muss ich das hinnehmen?

    - ihren teil der wartung der haushaltsgeräte erledigt sie ebenfalls nicht (kaffeemaschiene reinigen etc...). was kann/ darf ich tun? reinigung in rechnung stellen o.ä.?

    - hatte auch schon so geschenke wie benutzte binden im wc, bratfett/öl und essensreste im abfluss (verstoß gegen hausordnung?)

    - die regale in der küche/kühlschrank sind so voll gestopft mit ihrem zeug, dass ich mein essen teilweise auf dem balkon lagern muss ( gott sei dank ist winter...). kann ich 50 % des stauraums einfordern?

    - obwohl ich inzwischen auf getrennte essensvorräte bestehe, wird sich trotzdem weiter fröhlich an butter, milch eiern u.Ä bedient.

    - habe im untermietvertrage eine klausel eingebaut: nebenkosten werden 50/50 aufgeteil, außer jmd. hat einen stark erhöhten verbrauch. sie meinte auch sie zahlt freiwillig mehr für ihren dauergast, auch wegen der waschmaschiene. natürlich tut sie es nicht...


    da ich in letzter zeit wirklich harte bandagen anlegen musste, werde ich jetzt mit missachtung gestraft. das wg-leben ist kaum noch erträglich und ich brauche dringend handfeste argumente, wenn ich demnächst wieder mit ihr reden muss. wäre wirklich um jeden rat und jede hilfe dankbar!! wenn ihr eine grundlage seht, dass ich sie über kurz oder lang kündigen kann, BITTE!!

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