Guten Abend,
ich habe eine Frage bzgl. Allgemeinstrom.
Ich wohne seit ca ein halbes Jahr als Mieter in einem Haus mit 3 Wohnungen.
In den anderen 2 Wohnungen wohnen unsere Vermieter und dessen Tochter.
Jetzt haben wir unsere Heizkostenabrechnung überprüfen lassen und dort wurde festgestellt dass der Betriebsstrom überdurchschnittlich hoch ist.
Problem ist, die Waschmaschinen von Vermieter und Tochter stehen im Keller während unsere in unserer Wohnung steht da kein Platz dafür ist.
Diese Waschmaschinen sind über den Allgemeinstromzähler angeschlossen und werden jetzt anscheinend über die Heizkostenabrechnung als Betriebsstrom angerechnet.
Heißt also, wir zahlen ein Teil von deren (Waschmaschinen) Stromverbrauch.
Das ist doch nicht richtig oder?
Ich meine, es ist ja schon nervig das es nur eine Wasseruhr gibt und wir deren Verbrauch mit zahlen müssen aber das kann's ja nicht sein.
Da ich das gerne klären würde, möchte ich zuvor ein paar Infos zum rechtlichen Stand einholen.
Mit freundlichen Grüßen