Hallo Community,
ein Vermieter hat den Mietern eine Hausordnung ausgehändigt und aufgefordert, die Aushändigung und Akzeptanz zu unterschreiben. 1 Mieter von mehreren hat diese Hausordnung nicht unterschrieben. In der Hausordnung ist enthalten, dass die Dusche nicht zum Waschen von Wäsche (Handwäsche im Bottich) verwendet werden darf und die Zimmer nicht zum Trocknen von Wäsche. Stattdessen wird dazu aufgefordert, die Waschmaschine und den Wäschetrockner (vom Vermieter bereit gestellt) zu verwenden.
Im Mietvertrag ist ein Mitnutzungsrecht vom Bad (enthält eine Dusche) enthalten. Es sind keine Einschränkungen enthalten, wofür das Bad nicht benutzt werden darf. Im Mietvertrag sind Regelungen enthalten, welche typischerweise in einer Hausordnung enthalten sind (Rauchverbot, Nutzung vom Internetzugang nicht für illegale Zwecke, Mülltrennung, etc). Diese sind nicht ausdrücklich als Hausordnung deklariert, sondern sind vielmehr ein Teil vom Mietvertrag.
Ist das Verbot, Wäsche in der Dusche zu waschen, oder das Verbot, Wäsche im Zimmer zu trocknen, zulässig?
Der Vermieter argumentiert damit, dass das Waschen eine Zweckentfremdung vom Bad darstellt. Außerdem würde durch die Beschwerde von einem Mieter, dass das Waschen oder Trocknen zu muffeligem Geruch führen würde, ein Anspruch auf Mietminderung rechtfertigen, welcher dem waschenden Mieter als Kosten weitergereicht werden kann.
Vielen Dank.
JokerQueen