Beiträge von JokerQueen

    Zitat


    - Das Waschen oder das Waschen von Wäsche?


    Das Waschen von Wäsche in der Duschwanne.

    Ja, es geht um ein Zimmer in einer WG. Der Internetzugang gehört dem Vermieter, ist hier aber nicht so wichtig.

    Was ich soweit mehr oder minder handfestes aus den bisherigen Beiträgen entnehmen konnte, ist, dass die neue Regelung in der Hausordnung insofern unwirksam ist, weil diese Einschränkung beim Abschluss vom Mietvertrag noch nicht bestanden hatte. Würde man eine solche Einschränkung als eine Regelung von Details auffassen können, sodass der Fall, dass durch die Hausordnung Rechte eingeschränkt werden, nicht gegeben ist? Der Vermieter stellt keinen Waschraum oder sonstige Alternative zur Verfügung, wohl aber die Möglichkeit, die Wäsche im Garten zu trocknen (klappt aber logischerweise nicht bei Regen oder starkem Wind).

    Ist die Hausordnung überhaupt gültig, wenn 1 Mieter nicht unterschreibt?

    Danke für die Hilfe.

    Hallo Community,
    ein Vermieter hat den Mietern eine Hausordnung ausgehändigt und aufgefordert, die Aushändigung und Akzeptanz zu unterschreiben. 1 Mieter von mehreren hat diese Hausordnung nicht unterschrieben. In der Hausordnung ist enthalten, dass die Dusche nicht zum Waschen von Wäsche (Handwäsche im Bottich) verwendet werden darf und die Zimmer nicht zum Trocknen von Wäsche. Stattdessen wird dazu aufgefordert, die Waschmaschine und den Wäschetrockner (vom Vermieter bereit gestellt) zu verwenden.

    Im Mietvertrag ist ein Mitnutzungsrecht vom Bad (enthält eine Dusche) enthalten. Es sind keine Einschränkungen enthalten, wofür das Bad nicht benutzt werden darf. Im Mietvertrag sind Regelungen enthalten, welche typischerweise in einer Hausordnung enthalten sind (Rauchverbot, Nutzung vom Internetzugang nicht für illegale Zwecke, Mülltrennung, etc). Diese sind nicht ausdrücklich als Hausordnung deklariert, sondern sind vielmehr ein Teil vom Mietvertrag.

    Ist das Verbot, Wäsche in der Dusche zu waschen, oder das Verbot, Wäsche im Zimmer zu trocknen, zulässig?

    Der Vermieter argumentiert damit, dass das Waschen eine Zweckentfremdung vom Bad darstellt. Außerdem würde durch die Beschwerde von einem Mieter, dass das Waschen oder Trocknen zu muffeligem Geruch führen würde, ein Anspruch auf Mietminderung rechtfertigen, welcher dem waschenden Mieter als Kosten weitergereicht werden kann.

    Vielen Dank.

    JokerQueen

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