Beiträge von PapaHet

    Ich gebe euch Recht, wir haben ebenfalls versäumt die in 2015 viel zu niedrig angesetzten Kosten zu erkennen - vermutlich damit begründet, dass diese Abrechnung für 2015 für uns ohne Nachzahlung daher kam (es ist vielleicht nachvollziehbar, dass man eher dann alles im Detail kontrolliert, wenn es zu Ungunsten des Mieters ist).

    Der Vermieter erstellt ja die NK Abrechnung und es lagen ihm aus 2014 bereits Werte von uns vor - wenn diese sich in 2015 plötzlich so deutlich verändern, hätte er ja schon bei der Erstellung der Abrechnung stutzig werden können? Ja, wir haben das ebenfalls übersehen aber vielleicht ist dem Vermieter und Ersteller eher zuzumuten, den Fehler zu erkennen als dem Mieter - das ist ja deren täglich Brot.

    Hallo zusammen,

    wir sind zum April 2014 in unsere aktuelle Mietwohnung gezogen. In dem Zeitraum 01.04.14 - 31.12.14 wurde ein Verbrauch von rd. 100 cbm berechnet.

    In unserer Abrechnung 2015 wurde fälschlicherweise durch den Mess- und Abrechnungsdienst ein Zähler mit einem Nullverbrauch geschätzt sodass unser Kaltwasserverbrauch in dem Jahr bei nur 13,75 cbm lag.

    Nun schickt uns unsere Wohnungs Genossenschaft die NK Abrechnung für 2016 und fordert eine Nachzahlung von knapp 1.200 € weil

    a) der Verbrauch in 2015 falsch geschätzt und die monatliche Vorauszahlung nie angepasst wurde und
    b) unser Heizungsverbrauch von 9993 Einheiten auf 11.855 gestiegen ist

    Es scheint, als hätten wir das Wasser bzw. die Heizeinheiten tatsächlich verbraucht, darum geht es also nicht.

    Was mich maßlos ärgert ist jedoch, dass unsere Nebenkosten aufgrund der falschen Ablesung in 2015 nie angepasst wurden und wir nun die dummen sind, die mal eben 1.200 € nachzahlen sollen. Uns wird zwar eine Teilzahlung angeboten, aber die Monatsmiete wird aufgrund des tatsächlich höheren Verbrauchs auch um 97€/Monat angehoben - bei einer Abzahlung über 1 Jahr hätten wir also mal eben 200 € mehr Kosten pro Jahr.

    Meine Frage an euch ist nun: Kann ich begründet in der falschen Ablesung irgend etwas machen? Davon ausgehend dass wir den Verbrauch per se selbst zu verantworten haben, kann ich nichts dafür, dass in 2015 falsch abgelesen wurde. Wäre das damals richtig gelaufen, hätte man viel früher die monatliche Vorauszahlung anpassen können, wir hätten schon das ganze letzte Jahr 100 € im Monat mehr gezahlt und hätten jetzt nicht zwei Belastungen mehr zu tragen.

    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.

    VG aus Stuttgart

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