Energetische Modernisierung - Dämmung des Daches - Freie Wahl der Maßnahme ?

  • Hallo,

    angenommen ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses will eine energetische Modernisierung des Daches vornehmen. Er hat z.B. die Wahl die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen zu lassen. Die Kosten für die Dämmung des Daches wären wesentlich höher wie die Kosten für eine Dämmung der obersten Geschossdecke.

    Die Dämmung des Daches würde dem Vermieter den Vorteil bieten die recht große Bühne zu einer zusätzlichen Wohnung auszubauen und damit neuen Wohnraum zu schaffen.

    Nehmen wir weiter an, dass das Dach aktuell soweit OK ist und somit ein Großteil der Kosten auf die energetische Modernisierung (Dämmung) und nicht auf Instandhaltungen entfallen.

    Würde der Vermieter die teurere Variante wählen könnten somit deutlich höhere Kosten auf die Mieter umgelegt werden.

    Hat ein Vermieter in dieser Situation die freie Wahl welche Maßnahme er beauftragt ?

    Obwohl die Mieter in einem Fall deutlich höhere Kosten tragen müssten und dem Vermieter ein deutlicher Vorteil ( möglicher Ausbau der Bühne) entsteht ?

    Danke.
    Gruss Frank

    ( Ich hatte gerade bereits versucht diesen Beitrag zu posten. Sollte dies ein DoppelPost werden, dann bitte löschen. Danke. )

  • Hi Berny,


    die Differenz zw. den beiden Isolierarbeiten müssten m.E. ausschliesslich zulasten des VM gehen.

    Nehmen wir an die Dämmung des Daches würde 50.000 Euro und die Dämmung der obersten Geschossdecke nur 15.000 Euro kosten.

    Verstehe ich Dich richtig, dass Du der Meinung bist, dass der Vermieter die Modernisierungsumlage nur aus 15.000 berechnen dürfte?

    Dies würde heissen, dass der VM zwar freie Wahl bei der Maßnahme hat, aber es irgendeine gesetzliche Regelung gibt die die Umlage auf die günstigste, sinnvolle Maßnahme begrenzt ?!

    Gruss Frank

  • Verstehe ich Dich richtig, dass Du der Meinung bist, dass der Vermieter die Modernisierungsumlage nur aus 15.000 berechnen dürfte?


    So isses, so wie es auch bei uns der Fall sein wird...

  • Hallo Berny,

    gibt es dafür irgendeine rechtliche Grundlage auf die sich die Mieter erfolgreich berufen können?
    Oder Link zu einer entsprechenden Info ?

    Wäre ja erfreulich für die Mieter, aber der Vermieter wäre kaum begeistert.

    Vielen Dank!

    BTW: Ich seh' Deine Beiträge immer doppelt - obwohl ich noch nix getrunken habe :)

  • Hallo Berny,

    Danke für den Link. Beziehst Du Dich dort auf den Abschnitt:
    "Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit"

    Gilt dieses Gebot tatsächlich noch bei einer energetischen Modernisierung.

    Gruss Frank

  • Nach weiteren Recherchen und Gesprächen ist mein Stand jetzt folgender:

    - Ein Vermieter ist frei in der Wahl der Maßnahme. Ob er das Dach oder nur die oberste Geschossdecke dämmen lässt ist seine Entscheidung.

    - Ein Wirtschaftlichkeitsgebot gibt es nicht (mehr). Auch wenn das Dämmen des Daches deutlich teurer und der Modernisierungsanteil im Vergleich zur Dämmung der obersten Geschossedecke deutlich höher ist kann der Vermieter die höheren Modernisierungskosten entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf die Mieter umlegen.

    -Die Aufteilung der Kosten auf Erhaltungsaufwand und Modernisierungskosten kann der Vermieter nach § 559 BGB auch schätzen. Nachweise warum welche Kosten wie zugeordnet und aufgeteilt wurden muss der VM gegenüber dem Mieter nicht erbringen.

    Bei Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter wird leider - wie so oft - ein gerichtlich bestellter Gutachter hinzugezogen werden müssen. Eine gut vorbereitete Beratung bei einem Fachanwalt kann durchaus hilfreich sein, aber auch Fachanwälte haben oft keine ausreichende Fachkenntnis und müssen Sachverständige beauftragen.

    Ein Streit über die Höhe der Modernisierungsumlage kann sich für Mieter durch aus lohnen, da sich über die Jahre ordentliche Beträge ergeben können, aber es ist kein Selbstläufer und kann auch richtig teuer werden. Nicht vergessen - der RA bekommt sein Geld - egal ob er gewinnt oder verliert.

    Einerseits diskutiert man in Berlin über (zu) hohe Mietkosten in versch. Regionen, andererseits will man die Vermieter nicht bremsen, weil es dann zu einem Modernisierungsstau/-streik kommen kann.

    Die "Kostentragenden" sind am Ende oft die Mieter.

    *Hinweis:* Dies ist mein Kenntnisstand - dieser kann durchaus falsch sein!

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