Nach weiteren Recherchen und Gesprächen ist mein Stand jetzt folgender:
- Ein Vermieter ist frei in der Wahl der Maßnahme. Ob er das Dach oder nur die oberste Geschossdecke dämmen lässt ist seine Entscheidung.
- Ein Wirtschaftlichkeitsgebot gibt es nicht (mehr). Auch wenn das Dämmen des Daches deutlich teurer und der Modernisierungsanteil im Vergleich zur Dämmung der obersten Geschossedecke deutlich höher ist kann der Vermieter die höheren Modernisierungskosten entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf die Mieter umlegen.
-Die Aufteilung der Kosten auf Erhaltungsaufwand und Modernisierungskosten kann der Vermieter nach § 559 BGB auch schätzen. Nachweise warum welche Kosten wie zugeordnet und aufgeteilt wurden muss der VM gegenüber dem Mieter nicht erbringen.
Bei Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter wird leider - wie so oft - ein gerichtlich bestellter Gutachter hinzugezogen werden müssen. Eine gut vorbereitete Beratung bei einem Fachanwalt kann durchaus hilfreich sein, aber auch Fachanwälte haben oft keine ausreichende Fachkenntnis und müssen Sachverständige beauftragen.
Ein Streit über die Höhe der Modernisierungsumlage kann sich für Mieter durch aus lohnen, da sich über die Jahre ordentliche Beträge ergeben können, aber es ist kein Selbstläufer und kann auch richtig teuer werden. Nicht vergessen - der RA bekommt sein Geld - egal ob er gewinnt oder verliert.
Einerseits diskutiert man in Berlin über (zu) hohe Mietkosten in versch. Regionen, andererseits will man die Vermieter nicht bremsen, weil es dann zu einem Modernisierungsstau/-streik kommen kann.
Die "Kostentragenden" sind am Ende oft die Mieter.
*Hinweis:* Dies ist mein Kenntnisstand - dieser kann durchaus falsch sein!