Rechnung Rechtens?

  • hallo zs,
    heute habe ich anbei eine rechnung von satten 83 euro bekommen.dort wird vermekt das bei mir vor ein paar wochen der spülkasten duchgelaufen war was völlig sinnfrei war für das ich nichts kann.diese kosten wollen mir die alten vermieter (eigentümerwechsel steht unmittelbar befor)jetzt an die backen kleben obwohl ich nicht der auftraggeber war.
    die frage ist:bin ich verpflichtet das zu zahlen? oder sollte ich hier mal veto einlegen?

    mit freundlichen grüßen

    2 Mal editiert, zuletzt von XxlostxX (5. Juli 2017 um 17:20)

  • Hast Du den Schaden zu verschulden?

    Wenn nicht ist das Sache des Vermieters. Das fällt keineswegs unter Kleinreparaturen, falls es eine Klausel dazu im Vertrag geben sollte.

  • Hallo XxlostxX,

    vorab: als ein Zeichen der Höflichkeit ggü den Helfern und Lesern könntest Du gerne Gross- und Kleinschreibung und bessere Interpunktion üben.

    Kosten werden nicht jemandem an die Backe geklebt, sondern in Rechnung gestellt.

    Zum Thema: Ich würde der Rechnung widersprechen (nicht "veto" einlegen) mit der Bemerkung, dass sie sinnvollerweise an den Auftraggeben zu schicken sei (ich gehe mal davon aus, dass Du die Firma nicht beauftragt hast).

  • Zitat

    ...das bei mir vor ein paar wochen der spülkasten duchgelaufen war was völlig sinnfrei war für das ich nichts kann...

    Ist das vielleicht so zu verstehen, dass das Wasser ständig ablief? Hier war möglicherweise nur die Dichtung defekt, oder was war konkret kaputt? Müsste ja auf der Rechnung stehen.

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