Guten Tag,
es handelt sich um eine Mietswohnung. Wir haben damals aufgrund von massivem Wohnungsmangel ein Übergabeprotokoll unterschrieben, welches falscher nicht hätte sein können (angebliche gestrichene Rohre, neuer Laminat Boden dabei liegt hier PVC etc.). Wir waren sehr jung, naiv und brauchten dringend eine Bleibe wegen beginnendem Studium.
Wir haben die Wohnung damals von einem Messi übernommen und die Wohnung war von Beginn an ziemlich heruntergekommen.
Nun sind einige Mängel aber doch aufgeführt, z.B. fehlende Tapetenstücke in der Küche (haben wir Schränke vorgehängt), verwohnte Türen (komplett zerkratzt und vergilbt). Damit müssten wir doch in der Küche von Schönheitsreperaturen am Mietende befreit sein, oder?
Nun ist die Küche nicht eindeutig vom Wohnzimmer zu trennen. Die Küche ist ein 1,8mx1,8m kleiner Flur, der vom Wohnzimmer abgeht. Die Küche hat keine Tür oder Türrahmen und kein Fenster. Gilt sie dann überhaupt als eigener Raum? Falls nicht, sind wir dann auch im Wohnzimmer von Schöhnheitsreperaturen befreit?
Wir haben uns damals über den Tisch ziehen lassen und blind unterschrieben ![]()
Vielen Dank