Danke für die Antwort. 
Im Übergabeprotoll steht:
Flur: Wände vertragsgerecht, Decke vertragsgerecht, Boden vertragsgerecht, Türen+Rahmen Mängel (starke Gebrauchsspuren), Elektrik/Schalter/Dosen vertragsgerecht - alles richtig
Küche: Wände Mängel (tw keine Tapete vorhanden), Decke vertragsgerecht, Elektrik vertragsgerecht, Herd neu, Spüle neu, Fliesenschild vertragsgerecht - alles richtig
Bad: Wände vertragsgerecht, Decke vertragsgerecht, Boden vertragsgerecht, Heizkörper vertragsgerecht, Elektrik vertragsgerecht, Türen/Rahmen vertragsgerecht, Badewanne/WC/Waschtisch vertragsgerecht - stimmt nicht, die Badezimmertür ist genauso abgewohnt wie die anderen
Wohnzimmer: Wände vertragsgerecht, Decke vetragsgerecht, Boden vertragsgerecht (danebengeschrieben: die Fußleisten fehlen), Türen/Rahmen Mängel (starke Gebrauchsspuren), Heizkörper vertragsgerecht, Elektrik vertragsgerecht - stimmt nicht, laut Vertrag ist da Laminat drin, da ist aber schon bei Einzug kaputter PVC drin, die Heizkörpe und Rohre sind überall mit weißer Farbe bekleckst
Schlafzimmer: Wände und Decke vertragsgerecht, Boden vertragsgerecht (mit dem Zusatz Fußleisten und Laminat vom Vorbesiter), Tür/Rahmen Mängel (starke Gebrauchsspuren), Heizkörper/Rohre vertragsgerecht - stimmt nicht, Heizkörper und Rohre voller großflächiger Farbkleckse
Nirgendswo ist der Zusatz "vom Mieter durchzuführen" angekreuzt.
Schönheitsreperaturen im Vertrag:
1. SR sind vom Mieter auszuführen.
2. SR sind fachgerecht auszuführen. Die SR umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände, das fachgerechte Reinigen der Böden, der Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen von innen sowie der Heizkörper und Rohre. Reinigen der Fliesen und Fugen in Küche und Bad sowie das Entfernen von Kalk an den Armaturen.
3. Folgende Zeitabstände bei SR gelten:
Küche, Bad, Dusche: alle 5 Jahre
Wohn- und Schlafaum, Flur, Toilette: alle 8 Jahre
Die Frsiten beginnen am Anfang der Mietzeit zu laufen. Der Mieter ist im Laufe der Mietzeit beweispflicht die SR durchgeführt zu haben. Lässt in besondern Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Fristen oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so sind nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner SR zu verlängern oder zu verkürzen.
4. Befasst sich damit, dass man einen Kostenanteil an anstehenden SR zu zahlen hat, wenn man auszieht bevor die SR fällig sind.