Kosten für einen Noteinsatz des Kammerjägers

  • Hallo!

    Ich wollte mich mal eben im Auftrag meiner Schwester informieren, d.h. es handelt sich nicht um einen Vorfall in den ich persöhnlich verwickelt bin. Meine Schwester ist viel unterwegs und deswegen nur an Wochenenden zuhause in ihrer Wohnung.
    Ich habe eine kurze Frage bezüglich eines nächtlichen Noteinsatzes eines Kammerjägers:
    Und zwar hat meine Schwester als sie nachts nach Hause gekommen ist eine Ratte in der Wohnung, dann hat sie einen Kammerjäger gerufen der die Ratte dann entfernt hat. Das Ganze hat dann 400€ gekostet, weil es halt in der Nacht passiert ist. Danach hat sie das dem Vermieter gemeldet, damit geprüft wird ob z.B. ein Nest auf dem Dachboden des Hauses ist. Diese Kosten zur Überprüfung übernimmt auf jeden Fall der Vermieter.
    Nun hat sie die Kosten für den Noteinsatz auch an den Vermieter weiter gegeben, nur will dieser das sie sich mit 100€ an den Kosten beteiligt, da diese sehr hoch seien. Die 100€ rechtfertigt er mit einem Vermerk im Mietvertrag, der sich auf eine Selbstbeteiligung von 100€ für einzelne Kleinreperaturen bezieht. Ist dies rechtens, normalerweise muss der Vermieter doch bei einem einzelnen Einsatz den vollen Betrag übernehmen. Außerdem fällt so ein Einsatz ja nicht in die Kategoire einer Kleinreperatur.
    Wäre super wenn jemand helfen könnte! Vielen Dank!

    LG Philipp

    Edit: Das Fenster war über die Woche offen, da es sehr heiß war. D.h. sie war nicht da und das Fenster war geöffnet, ich weiß nicht inwiefern dies eine Eigenschuld darstellt, da die Ratte wohl durch das Fenster gekommen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Fipsi (4. Juli 2017 um 11:55)

  • Hallo Fipsi,

    Deine Schwester sollte sich gluecklich schaetzen, dass sie nicht alle Kosten aufgebrummt bekommt. Die Argumentation des Vermieters ist zwar ziemlich daneben, aber im Grundsatz hat er recht.

    Kosten fuer den Kammerjaeger muss der Vermieter nur dann uebernehmen, wenn

    - der Mieter den Befall nicht selbst verursacht oder beguenstigt hat
    - der Mieter den Befall unverzueglich angezeigt hat

    Dazu kommt, dass ein Notdienst bei Ungezieferbefall grundsatzlich nicht erstattungsfaehig ist. Ungeziefer (und darum handelt es sich bei einer Ratte in rechtlicher Sicht) in der Wohnung mag zwar moeglicherweise Ekel und Angstgefuehle hervorrufen, die im Zweifelsfall auch eine Mietminderung rechtfertigen wuerden.. Es geht aber von den Tieren keine unmittelbare Gefahr fuer den Menschen aus, der den Einsatz eines Notdiensts erforderlich machen wuerde.

    Dazu kommt dann noch die Schadenminderungspflicht. Selbst wenn das eine aussergewoehnlich grosse Menschenfresserratte gewesen ware, waere eine Uebernachtung im naechsten Hotel erheblich guenstiger gewesen.

    cu
    Guenni

  • Zitat

    Nun hat sie die Kosten für den Noteinsatz auch an den Vermieter weiter gegeben, nur will dieser das sie sich mit 100€ an den Kosten beteiligt,

    Damit kommt sie doch gut weg. Denn sie hat den Kammerjäger gerufen, folglich müßte sie die komplette Rechnung zahlen.

    Zitat

    Ist dies rechtens, normalerweise muss der Vermieter doch bei einem einzelnen Einsatz den vollen Betrag übernehmen.

    Wenn er den Auftrag erteilte hätte. Hat er aber nicht.

    Davon abgesehen, wegen einer Ratte den Kammerjäger rufen und dann noch nachts ...

  • Das man bei längerer Abwesenheit von der Wohnung die Fenster schliesst dürfte selbsverständlich sein. Wie sonst wäre die Ratte in die Wohnung gekommen. Zudem hätte ich als Mieter mal versucht die Ratte auch durch's Fenster zu verscheuchen. Sie hätte auch dem Vermieter anrufen können für diesen nächtlichen Noteinsatz Wäre alles besser gewesen wie der teuere Kammerjäger.
    Ich bin mir nicht sicher ob der VM hier die Kosten zu tragen hat, eher nicht.

  • Ok, also sieht es so aus das sie den Vermieter hätte benachrichtigen müssen? Wenn man selbst jemanden ruft muss man es auch selbst bezahlen? Die Entscheidung hat sie getroffen weil der Vermieter bestimmt auch nicht so froh über einen Anruf mitten in der Nacht gewesen wäre

    Und ja das mit dem Fenster ist nicht ideal gewesen. Es handelt sich dabei auch um ein Dachfenster, deswegen war da nicht viel mit verscheuchen. Außerdem ist immer recht einfach in einem Forum zu schreiben was man in einer Situation hätte besser machen können, wenn man potentiel selber in dieser Situation gewesen wäre. Ich wollte einfach nur wissen wie es rechtlich aussieht.

  • Ok noch mal ein Update: Das Fenster war nur tagsüber offen weil es samstag war, d.h. nur einen halben tag oder so weil es warm war. Und sie hatte davor versucht den hausmeister zu erreichen, was nicht geklappt hat. dann hat sie erst den kammerjäger eingeschaltet. Ändert das was?

  • Zitat

    Die 100€ rechtfertigt er mit einem Vermerk im Mietvertrag, der sich auf eine Selbstbeteiligung von 100€ für einzelne Kleinreperaturen bezieht.

    Kleinreparaturen? Lustig...Hatte die Ratte einen Defekt und musste repariert werden?

    Grundsätzlich ist es so, dass derjenige zahlt, der beauftragt. Das wäre dann deine Schwester.

    Zitat

    Das Fenster war über die Woche offen, da es sehr heiß war. D.h. sie war nicht da und das Fenster war geöffnet, ich weiß nicht inwiefern dies eine Eigenschuld darstellt, da die Ratte wohl durch das Fenster gekommen ist.

    Warum macht man so etwas? Was passiert, wenn ein Unwetter aufkommt und die Bude absäuft?
    Wenn die Ratte durch das Fenster gekommen ist, trifft sie hier eine Teilschuld.

    Da ist sie mit den 100 € gut bedient.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Ich wollte einfach nur wissen wie es rechtlich aussieht.

    Rechtlich sieht es so aus, das der der die Musik bestellt auch bezahlt.
    Ansonsten halte ich dieses Anspruchsdenken für extrem bedenklich. Meine Katzen schleppen im Moment regelmässig alles mögliche Getier an, würde ich da jedesmal den Kammerjäger rufen, würde das ganz schön teuer werden.
    Und sorry, ein nächtlicher Noteinsatz wegen einer Ratte? Was hat dein Schwester denn befürchtet, das Sie währen Sie schläft aufgefressen wird?
    Eigentlich kann man sich nur über die Großzügigkeit des Vermieters wundern?

  • Warum macht man so etwas? Was passiert, wenn ein Unwetter aufkommt und die Bude absäuft?
    Wenn die Ratte durch das Fenster gekommen ist, trifft sie hier eine Teilschuld.

    Da ist sie mit den 100 € gut bedient.

    Hallo,

    Teilschuld ist gut. 99% Prozent würden es aber schon sein.

    Deine Schwester sollte sich dankbar zeigen, dass sie nur 100 Euro zahlen muss. Normalerweise müsste sie den kompletten Betrag übernehmen.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    Teilschuld ist gut. 99% Prozent würden es aber schon sein.

    Naja, die Ratte hätte ja auch während ihrer Anwesenheit in die Wohnung kommen können und auch dann, wenn das Fenstern nur 5 Minuten geöffnet gewesen wäre.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ok noch mal ein Update: Das Fenster war nur tagsüber offen weil es samstag war, d.h. nur einen halben tag oder so weil es warm war. Und sie hatte davor versucht den hausmeister zu erreichen, was nicht geklappt hat. dann hat sie erst den kammerjäger eingeschaltet. Ändert das was?

    Die Informationen kommen nur scheibchenweise, das ändert die Sachlage natürlich.
    Der VM ist jetzt sicher auch nicht begeistert wenn er die Rechnung begleichen soll.

    Und es ist immer gut wenn die Fragesteller ihre Fragen präzise stellen, nur dann gibt es klare Antworten.
    Wie die 'Sache rechtlich ist kann Dir nur verbindlich ein Anwalt sagen.

  • Hätte auch gesagt, derjenige der den Auftrag erteilt muss dafür aufkommen... :/
    Aber dass Sie sich mit 25% beteiligen muss, ist doch voll in Ordnung! Ich hätte natürlich dicke Lederhandschuhe gesucht und das Vieh gejagt :D

  • Hätte auch gesagt, derjenige der den Auftrag erteilt muss dafür aufkommen... :/
    Aber dass Sie sich mit 25% beteiligen muss, ist doch voll in Ordnung! Ich hätte natürlich dicke Lederhandschuhe gesucht und das Vieh gejagt :D

    Vorsicht! Eine Ratte in die Enge getrieben kann durchaus gefährlich werden.

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