Beiträge von Fipsi

    Ok, also sieht es so aus das sie den Vermieter hätte benachrichtigen müssen? Wenn man selbst jemanden ruft muss man es auch selbst bezahlen? Die Entscheidung hat sie getroffen weil der Vermieter bestimmt auch nicht so froh über einen Anruf mitten in der Nacht gewesen wäre

    Und ja das mit dem Fenster ist nicht ideal gewesen. Es handelt sich dabei auch um ein Dachfenster, deswegen war da nicht viel mit verscheuchen. Außerdem ist immer recht einfach in einem Forum zu schreiben was man in einer Situation hätte besser machen können, wenn man potentiel selber in dieser Situation gewesen wäre. Ich wollte einfach nur wissen wie es rechtlich aussieht.

    Hallo!

    Ich wollte mich mal eben im Auftrag meiner Schwester informieren, d.h. es handelt sich nicht um einen Vorfall in den ich persöhnlich verwickelt bin. Meine Schwester ist viel unterwegs und deswegen nur an Wochenenden zuhause in ihrer Wohnung.
    Ich habe eine kurze Frage bezüglich eines nächtlichen Noteinsatzes eines Kammerjägers:
    Und zwar hat meine Schwester als sie nachts nach Hause gekommen ist eine Ratte in der Wohnung, dann hat sie einen Kammerjäger gerufen der die Ratte dann entfernt hat. Das Ganze hat dann 400€ gekostet, weil es halt in der Nacht passiert ist. Danach hat sie das dem Vermieter gemeldet, damit geprüft wird ob z.B. ein Nest auf dem Dachboden des Hauses ist. Diese Kosten zur Überprüfung übernimmt auf jeden Fall der Vermieter.
    Nun hat sie die Kosten für den Noteinsatz auch an den Vermieter weiter gegeben, nur will dieser das sie sich mit 100€ an den Kosten beteiligt, da diese sehr hoch seien. Die 100€ rechtfertigt er mit einem Vermerk im Mietvertrag, der sich auf eine Selbstbeteiligung von 100€ für einzelne Kleinreperaturen bezieht. Ist dies rechtens, normalerweise muss der Vermieter doch bei einem einzelnen Einsatz den vollen Betrag übernehmen. Außerdem fällt so ein Einsatz ja nicht in die Kategoire einer Kleinreperatur.
    Wäre super wenn jemand helfen könnte! Vielen Dank!

    LG Philipp

    Edit: Das Fenster war über die Woche offen, da es sehr heiß war. D.h. sie war nicht da und das Fenster war geöffnet, ich weiß nicht inwiefern dies eine Eigenschuld darstellt, da die Ratte wohl durch das Fenster gekommen ist.

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