Hallo!
Ich wollte mich mal eben im Auftrag meiner Schwester informieren, d.h. es handelt sich nicht um einen Vorfall in den ich persöhnlich verwickelt bin. Meine Schwester ist viel unterwegs und deswegen nur an Wochenenden zuhause in ihrer Wohnung.
Ich habe eine kurze Frage bezüglich eines nächtlichen Noteinsatzes eines Kammerjägers:
Und zwar hat meine Schwester als sie nachts nach Hause gekommen ist eine Ratte in der Wohnung, dann hat sie einen Kammerjäger gerufen der die Ratte dann entfernt hat. Das Ganze hat dann 400€ gekostet, weil es halt in der Nacht passiert ist. Danach hat sie das dem Vermieter gemeldet, damit geprüft wird ob z.B. ein Nest auf dem Dachboden des Hauses ist. Diese Kosten zur Überprüfung übernimmt auf jeden Fall der Vermieter.
Nun hat sie die Kosten für den Noteinsatz auch an den Vermieter weiter gegeben, nur will dieser das sie sich mit 100€ an den Kosten beteiligt, da diese sehr hoch seien. Die 100€ rechtfertigt er mit einem Vermerk im Mietvertrag, der sich auf eine Selbstbeteiligung von 100€ für einzelne Kleinreperaturen bezieht. Ist dies rechtens, normalerweise muss der Vermieter doch bei einem einzelnen Einsatz den vollen Betrag übernehmen. Außerdem fällt so ein Einsatz ja nicht in die Kategoire einer Kleinreperatur.
Wäre super wenn jemand helfen könnte! Vielen Dank!
LG Philipp
Edit: Das Fenster war über die Woche offen, da es sehr heiß war. D.h. sie war nicht da und das Fenster war geöffnet, ich weiß nicht inwiefern dies eine Eigenschuld darstellt, da die Ratte wohl durch das Fenster gekommen ist.