Wasserschaden durch Fenster

  • Hallo liebes Forum,

    eine sehr anstrengende ältere Dame, die unter uns wohnt hat bereits in der Vergangenheit uns und den Vermieter zur Weißglut gebracht.
    Dieses Mal war ein Zettel an unserer Tür befestigt, auf dem stand, dass wegen unserem geöffnetem Fenster, sie jetzt in ihrer Wohnung einen großen Wasserschaden hat. Sie hätte Zeugen und Fotos und würde dies der Hausverwaltung melden.

    Meine Frage: Bei uns in der Wohnung hat es nicht reingeregnet, wir haben auch keine Wasserschäden oder Ähnliches entdeckt. Kann es wirklich in Ihrer Wohnung zu Wasserschäden (durch Regen) gekommen sein, weil wir unser Fenster geöffnet hatten? (Und sie hatte die Fenster zu?)

    Hatte jemand schon mal Erfahrung mit solch einem Problem?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

    LG, Olive

  • Hallo olive,
    Eingangsdatum in Bleistift vermerken, lochen, wegheften und nichts anmerken lassen.

    Wäre eine Möglichkeit. Andrerseit, sollten deine Fenster sperrangelweit bei Regen/Unwetter offen stehen und es regnet lange genug in deine Wohnung, könnte es tatsächlich vorkommen, dass die darunterliegende Wohnung mal nass wird. Beweislast ist bei wem?

  • Hallo Banane,

    danke für eure Antworten. Unsere Fenster sind höchstens gekippt. Und bei uns hat es eben nicht reingeregnet, sonst wären irgendwelche Wasserflecken oder Nässe zu sehen. Daher verstehe ich nicht, wie die Wohnung unter uns dadurch geschädigt wird?

    Was meint Ihr? Kann das trotzdem der Fall sein?

  • Unsere Fenster sind höchstens gekippt. Und bei uns hat es eben nicht reingeregnet, sonst wären irgendwelche Wasserflecken oder Nässe zu sehen. Daher verstehe ich nicht, wie die Wohnung unter uns dadurch geschädigt wird?
    Was meint Ihr? Kann das trotzdem der Fall sein?


    Ein Richter würde ein Sachverständigengutachten anfordern (egal, wv. es kostet:eek:)

  • Hallo Banane,

    danke für eure Antworten. Unsere Fenster sind höchstens gekippt. Und bei uns hat es eben nicht reingeregnet, sonst wären irgendwelche Wasserflecken oder Nässe zu sehen. Daher verstehe ich nicht, wie die Wohnung unter uns dadurch geschädigt wird?

    Was meint Ihr? Kann das trotzdem der Fall sein?

    Mal ganz nebenbei: hast du den Wasserschaden der unter dir wohnenden Mieter gesehen, oder wurde dir das nur erzählt. Vielleicht fiel dieser Mieterin auch nur der Wassereimer um etc.

  • Mal ganz nebenbei: hast du den Wasserschaden der unter dir wohnenden Mieter gesehen, oder wurde dir das nur erzählt. Vielleicht fiel dieser Mieterin auch nur der Wassereimer um etc.

    Der "Wasserschaden" wurde mir nur durch den Zettel mitgeteilt. Es gab keine Einladung in Ihre Wohnung, also auch keine persönliche Begutachtung. Sie hätte allerdings Fotos und Beweise... :confused:

    Logisch betrachtet kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass wir daran Schuld tragen. Ich hoffe wirklich, dass sich das bald klärt. Da fühlt man sich einfach sehr unwohl und unwillkommen bei solchen Geschichten.

    hmm...

    Danke für Eure Antworten!

  • Der "Wasserschaden" wurde mir nur durch den Zettel mitgeteilt. Es gab keine Einladung in Ihre Wohnung, also auch keine persönliche Begutachtung. Sie hätte allerdings Fotos und Beweise... :confused:

    Logisch betrachtet kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass wir daran Schuld tragen. Ich hoffe wirklich, dass sich das bald klärt. Da fühlt man sich einfach sehr unwohl und unwillkommen bei solchen Geschichten.

    hmm...

    Danke für Eure Antworten!

    Sie hatte allerdings Fotos und Beweise......, von was, vom Wasser?, aber keinen Beweis woher das Wasser kommt, und das müsste die Dame auch beweisen können. Eine Vermutung reicht nicht.

  • Schmier-, Einkaufs- oder Spickzettel...?

    Banane: Ja stimmt, Sie müsste es noch beweisen. Das heißt dann wohl abwarten. Noch liegt kein Schreiben von der Hausverwaltung vor. Aber wenn jetzt ein Gutachter vorbei kommt und sich das anschaut, wer trägt dafür die Kosten? Er müsste sich ja dann auch meine Wohnung anschauen oder.

    Berny: Ich nenne es mal Schmierzettel, mit rotem Stift geschrieben und vielen Ausrufezeichen... :D

  • [QUOTE=olive;95951. Aber wenn jetzt ein Gutachter vorbei kommt und sich das anschaut, wer trägt dafür die Kosten? Er müsste sich ja dann auch meine Wohnung anschauen oder.
    [/QUOTE]

    Hallo,

    den Gutachter zahlt erst einmal der, der ihn beauftragt hat. Das wird im Zweifel die Verwaltung sein. Die Kosten können im weiteren Verfahren an den "Schuldigen" berechnet werden.

    Wenn du es nicht absichtlich hast hineinregnen lassen und du nicht einmal einen Wasserschaden hast, dann sehe ich keinen Grund, warum du der Schuldige sein könntest.

    Ich würde allerdings davon ausgehen, dass die Verwaltung ersteinmal selber schaut. Man brauch schließlich keinen Gutachter, um zu sehen, dass in der "Verursacherwohnung" kein Wasserschaden zu sehen ist.

    Gruß
    H H

  • Berny: Ich nenne es mal Schmierzettel, mit rotem Stift geschrieben und vielen Ausrufezeichen... :D


    Sowas ist ja richtig (ehr)furchterregend...:o
    gelesen, gelacht, gelocht, weggeheftet (haben wir als Rundstempel:p)

  • Ich würde wohl die Hausverwaltung über den Schrieb informieren, denn die Mieterin ist verpflichtet, Schäden an den Vermieter (die Hausverwaltung?) zu melden. Wenn die Mieterin sicher ist, dass sie keine Schuld trägt, kann sie den Schaden ja ohne weiteres melden, damit er behoben wird. Gerade bei Wasserschäden muss dies zeitnah erfolgen, damit der Schaden nicht größer wird. Fehlt diese Meldung allerdings, ist da wohl was anderes im Busch.

    Wenn ich der Meinung bin, jemand anderes hat einen Schaden bei mir verursacht, steht auf dem Schreiben direkt der Hinweis, dass man es sich gerne selbst anschauen könnte. Und zwar nicht auf Bildern (die wer weiß wie alt sein könnten), sondern bei einer Vor-Ort-Besichtigung.

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