Hallo zusammen,
folgendes.
Mein Mann und ich wohnen seit 8 Jahren im mehrfamilienhaus meines Vaters. Gartennutzung ist für uns und die anderen Mieter im Vertrag festgelegt.
Nun möchte mein Bruder auch in das Haus ziehen. Es wäre eine Kellerwohnung frei. Diese Kellerwohnung ist für die Allgemeinheit inkl. Partyraum und Durchgang zum Garten gedacht gewesen.
Natürlich haben wir für das Kind in den Garten investiert (Trampolin usw.). Auch in die Kellerwohnung haben wir Renovierungskosten und Arbeit investiert.
Jetzt kommt mein Vater auf die Idee, diese Wohnung zu vermieten und der Durchgang zum Garten und Wintergarten wäre für alle weiterhin begehbar. In der Theorie gut in der Praxis wird kein Mieter spontan die Wohnung betreten. Ausserdem würden die Mieter eh nicht oft in den Garten gehen.
Druck wird erzeugt, in dem mein Bruder sagt, dass er nicht in den Vorteil des Hauses käme. (Er hatte nie Interesse gezeigt obwohl unsererseits immer gefragt wurde, wenn eine Whg frei war.)
Wie sieht es rechtlich aus und wie verhalte ich mich da moralisch im Rahmen. Was ist denn eure Meinung?
Schöne Grüße