Guten Morgen!
Ich habe zum 01.08.2017 meine Wohnung gekündigt. Nun habe ich von der Maklerin erfahren, dass sie mit der Vermieterin die Wohnungsübergabe und Schlüsselrückgabe bereits am 28.07.2017 machen möchte. Das heißt, ich kann ab diesem Zeitpunkt die Wohnung nicht mehr nutzen oder betreten.
Darf ich mir nun für die 2 "verlorenen" Tage die Miete anteilig kürzen? Ich finde dazu nichts eindeutiges. Denn nur wenn die Vermieterin die Wohnung selbst nutzt oder einem Dritten (z.B. dem Nachmieter) übergibt, bin ich berechtigt die Miete zu kürzen. Oder gilt das auch, sobald ich die Wohnung nicht mehr betreten darf?
Freundliche Grüße