Beiträge von Nelly1989

    Hallo,

    du willst hier über die Miete für 2 Tage diskutieren? Das ist doch lächerlich.

    Es ist doch gut, noch ein paar Tage Reserve zu haben, falls bei der Abnahme Mängel auftauchen. Wenn es dir aber so wichtig ist, dann mach dei Übergabe am 31.07. um Mitternacht. Wenn dann Mängel auftauchen wünsche ich dir viel Spaß bei der Beseitigung.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ja genau das möchte ich. Da ich ab 28.07. keinen Zugang mehr zur Wohnung habe, kann ich auch keine Mängel beseitigen. Da mich der Umzug viel Geld kostet, möchte ich auch auf die 50€, die diese 2 Tage ausmachen würden, nicht verzichten. Mir schenkt auch keiner was. Daher ist die Frage nach wie vor ernst gemeint und ich würde mich über ernst gemeinte Antworten freuen.

    Grüße

    Guten Morgen!

    Ich habe zum 01.08.2017 meine Wohnung gekündigt. Nun habe ich von der Maklerin erfahren, dass sie mit der Vermieterin die Wohnungsübergabe und Schlüsselrückgabe bereits am 28.07.2017 machen möchte. Das heißt, ich kann ab diesem Zeitpunkt die Wohnung nicht mehr nutzen oder betreten.

    Darf ich mir nun für die 2 "verlorenen" Tage die Miete anteilig kürzen? Ich finde dazu nichts eindeutiges. Denn nur wenn die Vermieterin die Wohnung selbst nutzt oder einem Dritten (z.B. dem Nachmieter) übergibt, bin ich berechtigt die Miete zu kürzen. Oder gilt das auch, sobald ich die Wohnung nicht mehr betreten darf?

    Freundliche Grüße

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