Nachmietersuche, Rassismus und plötzlich nicht mehr vermieten wollen?

  • Hallo,

    ich habe meine Wohnung zum 31.08. gekündigt, weil ich zum 1.08. eine neue Wohnung gefunden habe. Meinem Vermieter habe ich bei der Übergabe der Kündigung mitgeteilt, dass ich einen Nachmieter suchen möchte, der im Idealfall meine Möbel übernimmt und zum 1.08. einzieht - kein Widerspruch von Seiten des Vermieters. Als ich gefragt habe, welche Anforderungen der Nachmieter erfüllen sollte, habe ich eindeutige Angaben bekommen und es wurde nie erwähnt, dass die Wohnung nicht mehr vermietet werden soll. Gestern habe ich dann noch seiner Tochter erzählt, dass ich heute die erste Besichtigung habe und sie hat mich gefragt, ob ich schon an der Fachhochschule einen Aushang gemacht hätte. Als ich dies verneinte, meinte sie, dass sie das dann machen würde.

    So weit, so gut. Die Vermieter hatten mir mitgeteilt, dass sie einen deutschen Nachmieter wünschen und das hatte ich auch in die Anzeige geschrieben. Das Mädchen, das dann heute die Wohnung besichtigt hat, war von allem her ziemlich deutsch, nur von der Hautfarbe nicht. Als wir gerade mit der Besichtigung fertig waren und im Flur standen, kamen meine Vermieter nach Hause und ich habe ihnen das Mädchen als potentielle Nachmieterin vorgestellt. Mir war schon klar, dass sie sie nicht haben wollen würden wegen der Hautfarbe, ich hatte allerdings mit einer etwas diplomatischeren Reaktion gerechnet. Auf einmal hieß es dann, sie würden ja gar nicht mehr vermieten wollen und sie würden die Wohnung erst renovieren wollen. Das ist wirklich merkwürdig, weil ich nicht einmal ein Jahr hier gewohnt habe und von Renovieren vorher nie etwas gesagt wurde. Es war relativ eindeutig, dass es sich um puren Rassismus gehandelt hat.

    Jetzt ist meine Frage: Gibt es irgendetwas, was ich tun kann? Mir ist klar, dass die Vermieter selbst entscheiden können, wer in ihr Haus zieht und das ist auch in Ordnung für mich. Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, dass mir zunächst gesagt wird, dass ich früher ausziehen kann, wenn ich einen Nachmieter finde und auf einmal dann doch nicht. Und ich werde es auch nicht in Ordnung finden, wenn ich mir dann gefallen lassen muss, dass von meinem Vermieter gesuchte potentielle Mieter durch meine Wohnung trampeln, obwohl er ja angeblich zunächst renovieren will. Ich muss mich doch als Mieter, der ich in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zu meinem Vermieter stehe, zu einem gewissen Grad auf sein Wort verlassen können?

    Gibt es da rechtlich irgendetwas, an dem ich mich festhalten kann?

    Danke schonmal.

  • Hallo Itami-chan,

    ich fuerchte, da wirst Du nicht viel machen koennen. Solange es keine verbindliche Vereinbarung gibt, darf auch ein Vermieter seine Meinung aendern. Im Zweifel sogar in stuendlichem Rhythmus. Solange Du nicht mehr Anhaltspunkte als die oben genannten hast, duerfte auch der Rassismusvorwurf ins Leere gehen. Gut moeglich, dass Du recht hast, aber weise das mal nach.

    Ansonsten ist bei eine normalen Kuendigungsfrist von 3 Monaten eine Nachmietergestellung reines Entgegenkommen des Vermieters. Er muss das nicht machen.

    cu
    Guenni

  • Und ich werde es auch nicht in Ordnung finden, wenn ich mir dann gefallen lassen muss, dass von meinem Vermieter gesuchte potentielle Mieter durch meine Wohnung trampeln, obwohl er ja angeblich zunächst renovieren will.

    Warum? Er kann doch sagen, die Wohnung steht erst ab 01.10. oder 01.11. zur Verfügung. Vermieten bzw. Interessenten zeigen kann er sie ja dennoch schon. Oder beide Optionen anmieten, Übernahme einer renovierten Wohnung oder unrenoviert zu einem früheren Zeitpunkt...

    Der Vermieter kann ohnehin jeden beliebigen Kandidaten ablehnen, daher gab es ja nie die "Zusage", dass du ggf. früher keine Miete mehr zahlen musst. Auf welches Wort willst du dich hier also verlassen können?

  • Hallo,

    Du hast hier keine Chancen. Selbst wenn er Dir gestattet, einen Nachmieter zu suchen, muss er diesen längst nicht akzeptieren.

    Wenn der Vermieter hier gegen das AGG verstößt, ist das eine andere Sache. Daraus lässt sich aber keine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ableiten.

    Laut Rechtsprechung hat der Vermieter übrigens 3 Monate zeit, um einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren oder abzulehnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Mädchen, das dann heute die Wohnung besichtigt hat, war von allem her ziemlich deutsch, nur von der Hautfarbe nicht.


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