Fristlos kündigen aufgrund eines Wohnungsschadens

  • Hallo,

    ich kann zum 01.07 eine neue Wohnung bekommen, die ich auch unbedingt will. Daher will ich aus meiner alten Wohnung so früh wie möglich raus.

    Meine aktuelle Mietsituation:
    Ich wohne mit meiner Partnerin in einer Wohnung. Mein Vermieter ist finanziell sehr gut gestellt und bei vielen Dingen kulant. In meiner Wohnung (Wohnungsflur) und vor der Wohnung (Hausflur) gab es seit April 2016 einen Wasserschaden. Dieser wurde im Nachbarhaus verursacht und ist durch die Wand bei uns durchgetreten. Nach vielem hin und her wurde die Trocknung im August 2016 abgebrochen, da der Nachbar den Schaden nicht behoben hat und die Wand daher nachfeuchtet.
    Seit geraumer Zeit scheint sie nicht mehr nachzufeuchten und eigentlich trocken zu sein, trotzdem sind da mein Vermieter/die WEG des Hauses/deren Anwalt im Streit mit der Partei des Nachbarhauses und daher wird nicht noch einmal nachgetrocknet. Daher ist ein Teil meines Wohnungsflurs bis auf die Grundmauern abgerissen (Seit Juli). Im Hausflur ist es genauso zusätzlich scheint da noch Schimmel an der Grundmauer zu sein.

    Meine Kaltmiete hatte ich je nach Grad der Beeinträchtigung (Schmutz und Hitze durch Wand abreisen und Hitze durch Trocknungsarbeiten, verstärktes Heizen im Winter da bis auf Grundmauern entkernt...) bis zu 100% gekürt, mein Vermieter war immer damit einverstanden, weil er da kulant ist.

    Da ich so schnell wie möglich aus der Wohnung möchte, bringt es mir nichts die Renovierung zu fordern und ansonsten fristlos zu kündigen, da ich ja so oder so in die neue Wohnung will.
    Soweit ich weiß, ist es so, dass ich meinem Mieter zumutbare Nachmieter repräsentieren kann, um meine Kündigungsfrist von drei Monaten zu verkürzen. Aufgrund des Schadens wird sich ja aber kein Nachmieter finden. Ist das schon ein Grund daher ebenfalls fristlos zu kündigen?

    Ich kann mit meinem Vermieter sicherlich drüber reden und abklären, ob ich vielleicht die Kürzung von Januar bis Juni dann auslasse, oder die Küche ohne Zahlung an ihn übergebe. Jedoch brauche ich auch so viel Geld wie möglich und will daher vorher wissen in welcher Position ich stehe um meine Verhandlungsbasis zu kennen.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo Alex,

    Soweit ich weiß, ist es so, dass ich meinem Mieter zumutbare Nachmieter repräsentieren kann, um meine Kündigungsfrist von drei Monaten zu verkürzen.

    Das ist leider nur ein nicht auszurottender Irrglaube. Nachmietergestellung gibt es nur in Ausnahmefaellen, wenn ein Festhalten am Vertrag fuer den Mieter vollkommen unzumutbar waere. Bei einer Regelkuendigungsfist nach Gesetz von 3 Monaten kenne ich keinen einzigen Fall, bei dem das zugestanden wurde.

    Fristlos kuendigen geht auch nur, wenn die Wohnung objektiv unbewohnbar ist. Nach so langer Zeit wirst Du Schwierigkeiten haben, einen Richter davon zu ueberzeugen.

    Also mit dem Vermieter reden, der scheint ja nicht von der ueblen Sorte zu sein. Ein Recht auf eine fruehere Entlassung aus dem Vertrag hast Du meines Erachtens nicht.

    cu
    Guenni

  • Daher ist ein Teil meines Wohnungsflurs bis auf die Grundmauern abgerissen (Seit Juli). Im Hausflur ist es genauso zusätzlich scheint da noch Schimmel an der Grundmauer zu sein.

    Meine Kaltmiete hatte ich je nach Grad der Beeinträchtigung (Schmutz und Hitze durch Wand abreisen und Hitze durch Trocknungsarbeiten, verstärktes Heizen im Winter da bis auf Grundmauern entkernt...) bis zu 100% gekürt, mein Vermieter war immer damit einverstanden, weil er da kulant ist.


    Warum ist es dir nach der langen Zeit ausgerechnet jetzt nicht mehr zumutbar, nach Abwägen aller Interessen, dort wohnen zu bleiben und das Mietverhältnis fortzusetzen?

    Zitat


    Da ich so schnell wie möglich aus der Wohnung möchte, bringt es mir nichts die Renovierung zu fordern und ansonsten fristlos zu kündigen, da ich ja so oder so in die neue Wohnung will.

    Hast du die Renovierung mehrfach erfolglos gefordert? Oder hast du das bisher halt so hingenommen und dich eher an der Mietminderung erfreut?

    Zitat


    Soweit ich weiß, ist es so, dass ich meinem Mieter zumutbare Nachmieter repräsentieren kann, um meine Kündigungsfrist von drei Monaten zu verkürzen. Aufgrund des Schadens wird sich ja aber kein Nachmieter finden. Ist das schon ein Grund daher ebenfalls fristlos zu kündigen?

    Die Story mit dem Nachmieter ist in fast allen Mietverhältnissen (Individualvereinbarungen kann es natürlich geben und es gibt auch gewisse Sonderfälle bei befristeten Mietverhältnissen bzw. bei Kündigungsausschluss) ein nicht auszumerzendes Märchen. Du brauchst dir nicht die Mühe mit Nachmietern machen, der Vermieter ganz allein entscheidet, mit wem er einen Vertrag eingeht. Wenn er sich entscheidet, gar nicht mehr zu vermieten, selbst einzuziehen oder alles zu verkaufen, geht dich das auch nichts an.

    Zitat


    ...will daher vorher wissen in welcher Position ich stehe um meine Verhandlungsbasis zu kennen.

    Die fristlose Kündigung halte ich für sehr unwahrscheinlich. Deshalb solltest du einfach fristgerecht kündigen. Dass man einige Monate Überlapp und ggf. für 2 Mietwohnungen zahlen muss, ist der Normalfall. Du könntest genauso mit dem anderen Vermieter aushandeln, erst ab 01.08. die Wohnung anzumieten, ggf. einen mietfreien Monat usw.

    Es spricht natürlich nichts dagegen, mit dem alten Vermieter ebenfalls zu sprechen und sich auf etwas zu einigen. Aber ich würde mal eher kleine Brötchen backen und es auf gutem Wege versuchen.

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