Rücktritt Mietvertrag - Falsche Angaben seitens Vermieter

  • Hallo,

    wir haben im April einen Mietvertrag (Mietbeginn 01.08.2017) unterschrieben.
    Zum Problem: Da wir nicht wussten ob unser Bett in das Schlafzimmer passt haben wir vor Vertragsabschluss die genauen Maße angefordert, diese wurden per Mail zugesand. Als wir letzte Woche dann die Schlüssel bekommen haben um noch einmal andere Zimmer zuvermessen ist uns aufgefallen das die genannten Maße alle ca 10cm abweichen. Nun passt unser Bett nicht mehr und wir wollen vom Mietvertrag zurücktretten. Ich weiß es handelt sich hier um kleine Abweichungen aber denoch stört dies nun erheblich.
    Wir haben am Donnerstag unseren nächsten Termin bei dem Vermieter! Gibt es Erfahrungen zu diesen Thema?!

    Mfg

  • Also einen Grund zum Rücktritt des MV. sehe ich hier nicht, wenn nicht genau Maße im MV. vereinbart wurden. Da könnte es vieleicht eher schon um ein Abweichung größer 10% bei den qm gehen?
    Aber selbst dann, ist mit nicht bekannt, das es so etwas wie ein Rücktirttsrecht im MV. gäbe. Das würde wohl eher auf eine Kündigung, fristgerecht, oder fristlos hinauslaufen, denke ich.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (12. Juni 2017 um 14:59)

  • ... ist uns aufgefallen das die genannten Maße alle ca 10cm abweichen. Nun passt unser Bett nicht mehr und wir wollen vom Mietvertrag zurücktretten.


    Ein Lächeln konnte ich mir verkneiffen...:o

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. Juni 2017 um 15:47)

  • Wir hatten eben bei der Besichtigung und anschließenden Kontakt abgesprochen, das wir nur unterzeichnen wenn die Möbel in die neue Wohnung passen. Natürlich kliengt dies etwas lächerlich, ist aber so ;)

  • Wir hatten eben bei der Besichtigung und anschließenden Kontakt abgesprochen, das wir nur unterzeichnen wenn die Möbel in die neue Wohnung passen. Natürlich klingt dies etwas lächerlich, ist aber so ;)


    Unterm Strich zählt das was beweisbar ist, vornehmlich das was im MV. steht. Und wie man im zweifel einem Richter glaubhaft machen soll, das es an 10 Zentimeter scheitert, sorry, da fehlt mir eine bischen der Schneid?
    Wahrscheinlich ist die beste Lösung für euch, das irgendwie im einvernehmen mit dem Vermieter zu lösen.
    Ein Frage, sind die 10 Zentimeter immer noch so wichtig wenn es um die Zahlung von z.Bsp. einer Monatmiete gegen eine Vertragsaufhebung geht? Das solltest du dich evtl. vorher fragen.

  • Wir hatten eben bei der Besichtigung und anschließenden Kontakt abgesprochen, das wir nur unterzeichnen wenn die Möbel in die neue Wohnung passen. Natürlich kliengt dies etwas lächerlich, ist aber so ;)

    Aus welchem Grund habt ihr dann nicht einfach selbst nachgemessen, wenn das so wichtig ist? Wir haben das auch selbst schon gemacht, wir hatten auch den "Druck", dass gewisse Möbel einfach ins Wohnzimmer passen mussten und so haben wir selbst genau ausgemessen, ob das hinkommt.

  • Unterm Strich zählt das was beweisbar ist, vornehmlich das was im MV. steht. Und wie man im zweifel einem Richter glaubhaft machen soll, das es an 10 Zentimeter scheitert, sorry, da fehlt mir eine bischen der Schneid?
    Wahrscheinlich ist die beste Lösung für euch, das irgendwie im einvernehmen mit dem Vermieter zu lösen.
    Ein Frage, sind die 10 Zentimeter immer noch so wichtig wenn es um die Zahlung von z.Bsp. einer Monatmiete gegen eine Vertragsaufhebung geht? Das solltest du dich evtl. vorher fragen.

    Die "genauen/ungenaurn" Maße wurden uns von der vermietung per Mail mitgeteilt. Also haben wir dies auch schriftlich. Mit einer Kaltmiete als Zahlung könnten wir leben

  • Die "genauen/ungenaurn" Maße wurden uns von der vermietung per Mail mitgeteilt. Also haben wir dies auch schriftlich.


    Zugesicherte Eigenschaften per Mail, Exposée, Makler etc. kannste klemmen. Was zählt, ist das, was im MV steht (sinnvollerweise NACH Besichtigung der Mietsache).

  • Zugesicherte Eigenschaften per Mail, Exposée, Makler etc. kannste klemmen. Was zählt, ist das, was im MV steht (sinnvollerweise NACH Besichtigung der Mietsache).

    Nein das ist falsch. Wenn es sich um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt, kann die auch in einer mail stehen.
    Allerdings wird sich aus dem Mailverlauf nicht ergeben, dass ihr nur mieten wollt, wenn diese Eigenschaften gegeben sind, oder?

  • Nein das ist falsch. Wenn es sich um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt, kann die auch in einer mail stehen.
    Allerdings wird sich aus dem Mailverlauf nicht ergeben, dass ihr nur mieten wollt, wenn diese Eigenschaften gegeben sind, oder?

    Hallo,

    genau hier werden sich die Geister scheiden, zumal es ja auch durchaus eine sehr ungewöhnliche Geschichte ist, kann der Mieter zwar aufgrund des E-Mailverkehrs beweisen, dass Maße durchgegeben wurden, doch keineswegs dass die Grundbedingung für die Anmietung auf korrekte Maße und passende Möbel ausgerichtet war.

    Lösung:

    Mit dem Vermieter sprechen und hier eine einvernehmliche Lösung suchen oder den Mietvertrag regulär kündigen.

    Alles Andere wie z. B. auf eine zugesicherte Eigenschaft pochen führt ins Leere.

    Gruß
    BHShuber

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