Unterm Strich zählt das was beweisbar ist, vornehmlich das was im MV. steht. Und wie man im zweifel einem Richter glaubhaft machen soll, das es an 10 Zentimeter scheitert, sorry, da fehlt mir eine bischen der Schneid?
Wahrscheinlich ist die beste Lösung für euch, das irgendwie im einvernehmen mit dem Vermieter zu lösen.
Ein Frage, sind die 10 Zentimeter immer noch so wichtig wenn es um die Zahlung von z.Bsp. einer Monatmiete gegen eine Vertragsaufhebung geht? Das solltest du dich evtl. vorher fragen.
Die "genauen/ungenaurn" Maße wurden uns von der vermietung per Mail mitgeteilt. Also haben wir dies auch schriftlich. Mit einer Kaltmiete als Zahlung könnten wir leben