Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung

  • Hallo,

    folgendes Problem, und ich höffe ihr könnt mir helfen:

    Wir (meine Mutter und ich) wohnen seit ca. 17 Jahren zusammen in einer Wohnung. Vor 8 Jahren haben wir uns einen Hund angeschafft, 1 Jahr später einen weiteren, damit der Hund nicht so alleine ist (beide Zwergpinscher). Wir haben hier ungefähr 240 Mitmieter, alle kennen unsere Hunde, auch die Hausmeister, und hatten sich auch niemals über unsere kleinen Hunde beschwert (außer einer, dazu komme ich gleich). Auch in den letzten 8 Jahren liefen sie IMMER frei herum, gebissen haben sie noch niemanden, das Einzige was für einen MOMENT stören kann ist, dass sie einfach nur die ersten 10 Sekunden bellen, wenn ein fremder Hund kommt.

    Wir wissen, dass mittlerweile ein neues Hundegesetz herrscht (ALLE Hunde an die Leine) und ich gebe zu, dass wir sie manchmal, aber eher selten unter besonderen Umständen frei lassen wie zum Beispiel

    1. Nachts 23 Uhr unter der Woche wenn eh kaum jemand da ist,
    2. mein Hund anfägt stark zu "husten" einfach weil er noch nicht daran gewohnt ist, an der Leine zu laufen (weil er einfach an der Leine nicht laufen kann/möchte und ich ihn immer wieder ziehen muss) oder
    3. wenn einige meiner Mitmieter mit Hunden draußen stehen und deren Hunde sich mit meinen gut verstehen, damit sie spielen können wenigstens für ein paar Minuten ohne Hindernissen.

    Hat bis Anfang das Jahres NIEMANDEM gestört, bis das neue Gesetz kam. Ein Mitmieter (besitzt selbst einen Hund) keift uns an jedes Mal wenn er die Hunde nicht angeleint sieht an. und irgendwann (haben wir von einem anderen Mitmieter erfahren) hat er es den Hausmeister/der Hausverwaltung? gepetzt, obwohl die ja unsere Hunde selber ungeleint gesehen haben und nie was sagten. Aber naja, Gesetz gilt, und die müssen auf die Beschwerde eingehen.

    1. Brief Beschwerde (den ich leider gerade nicht finden kann):

    Hunde nicht angeleint, Kot wird nicht entfernt (was wir IMMER tun), Hunde sind auf verbotenen Grünflächen (Mietvertrag: Grünflächen dürfen nicht BESCHÄDIGT werden + da ist kein Hundeverbotschild) Genehmigung wird zudem benötigt.

    Frage: Genehmigung erforderlich nach 8 Jahren????

    2.Brief Abmahnung:

    Leider haben Sie ..... nicht reagiert.
    Hiermit mahnen wir Sie nun, aufgrund unerlaubter Haltung von 3 (???) Hunden, ab.
    Sie wurden mehrfach dabei gesehen, wie Sie Ihre Hunde ungeleint auf unserer Anlage ausgeführt haben.
    wir fordern Sie auf, die Hunde bis zum 20.06.2017 zu entfernen und nicht weiter in Ihrer Wohnung zu halten.
    Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir Sie fristlos kündigen, befehlsweise fristgerecht.
    Des Weiteren weist Ihr Konto ein Soll von 156,39€ auf [...] bis zum 20.06.2017.

    Frage: Dürfen die das?

    Wir wissen gerade nicht was wir machen sollen, ich hab einfach jetzt über die kurze Zeit vergessen eine Genehmigung zu beantragen weil ich sau viel um die Ohren habe Arbeit Schule Ehrenamtlich, und meine Mama kann schlecht Deutsch..

    Hoffe ihr könnt mir bisschen helfen

    Lieben Gruß

  • Hallo.Ich hoffe Du nimmst es mir jetzt nicht übel was ich schreibe,aber ich bin ein bischen verärgert.Ich bin selber Halter von 3 !!Hunden.Wenn ich von meinem Vermieter die Auflage habe die Tiere in der Anlage anzuleinen,dann habe ich mich dran zu halten.Dann geht auch nicht "selten"
    Wenn ich möchte das sie spielen können,muss ich halt entweder mit Bus oder Auto an geeignete Orte fahren oder ich muss mir ein Haus mit Garten anmieten wo Hundehaltung erlaubt ist.
    Es ist wirklich schon schwer genug als Hundehalter Wohnraum zu finden und es wird nicht einfacher durch Tierhalter die meinen sie müssen sich nicht an Verträge,etc.halten.Kein Wunder das viele Vermieter keinen Bock mehr auf Tierhalter haben.Und auch wenn man "sauviel"um die Ohren hat,Zeit für so eine wichtige Sache sollte man sich schon nehmen....

  • Kann mich meiner Vorprosterin kathihund nur anschliessen. Das Gesetz kennt weder Gewohnheitsrecht noch Sentimentalitäten.
    Zitat: "Wir wissen, dass mittlerweile ein neues Hundegesetz herrscht" - Ich kenne ein solches nicht, jedoch den üblichen Passus in Mietverträgen, dass Tierhaltung der (ausdrücklichen schriftlichen widerrufbaren) Genehmigung des Vermieters bedürfen.
    Und auch wenn hundert andere Mietparteien in Eurem Block Hunde halten, bedeutet das für Euch ... nichts.:eek:

  • Ich glaube das ihr die Geduld und Toleranz eures Vermieters durch euer eigenes Verhalten(Nicht reagieren auf Beschwerde,Hinwegsetzen über die neue Verordnung(ich denke mit dem neuen Gesetz ist die Hausordnung gemeint?)völlig überstrapaziert habt.Und wie Berny schreibt;Wenn euer Vermieter eurem Nachbarn die Hundehaltung erlaubt,heisst das nicht das diese Erlaubnis automatisch auch für Euch gilt...Viel Chancen seh ich auch nicht.

  • Vielleicht lassen wir jetzt mal den unsachlichen Teil sein und kommen zurück zum Thema.
    1. Was steht denn (wörtlich) zur Tierhaltung im allgemeinen und zu Hunden im Besonderen im Vertrag?
    2. Was soll das für ein neues Gesetz sein? Bitte mal mehr Infos dazu.
    3. Kümmern wir uns drum wenn 1 +2 geklärt ist.

    Nach eurer Schilderung könnte man dem VM nämlich auf seine Abmahnung antworten: "Wenn Sie wissen wollen, was ich von Ihrem Schreiben halte, googlen Sie mal bitte : "RATM- Killing in the name lyrics" Meine Antwort finden Sie ab Zeile 50"

    Klarstellung: Praktisch darf man das seinem Vermieter auf keinen Fall schreiben!

  • Wenn im Mietvertrag steht, dass eine Hundehaltung die Zustimmung des Vermieters bedarf, dann ist dem auch Folge zu leisten. Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.

    Unabhängig davon ist es auch völlig egal, ob die Hunde sich völlig ruhig verhalten.
    Im Zweifel muss der Vermieter die Störungen aber nachweisen. Können diese Anschuldigungen nicht eindeutig belegt werden, dann greift Akkarins Hinweis:

    Zitat

    googlen Sie mal bitte : "RATM- Killing in the name lyrics" Meine Antwort finden Sie ab Zeile 50"

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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