Beiträge von Mienimi2000

    Hallo,

    folgendes Problem, und ich höffe ihr könnt mir helfen:

    Wir (meine Mutter und ich) wohnen seit ca. 17 Jahren zusammen in einer Wohnung. Vor 8 Jahren haben wir uns einen Hund angeschafft, 1 Jahr später einen weiteren, damit der Hund nicht so alleine ist (beide Zwergpinscher). Wir haben hier ungefähr 240 Mitmieter, alle kennen unsere Hunde, auch die Hausmeister, und hatten sich auch niemals über unsere kleinen Hunde beschwert (außer einer, dazu komme ich gleich). Auch in den letzten 8 Jahren liefen sie IMMER frei herum, gebissen haben sie noch niemanden, das Einzige was für einen MOMENT stören kann ist, dass sie einfach nur die ersten 10 Sekunden bellen, wenn ein fremder Hund kommt.

    Wir wissen, dass mittlerweile ein neues Hundegesetz herrscht (ALLE Hunde an die Leine) und ich gebe zu, dass wir sie manchmal, aber eher selten unter besonderen Umständen frei lassen wie zum Beispiel

    1. Nachts 23 Uhr unter der Woche wenn eh kaum jemand da ist,
    2. mein Hund anfägt stark zu "husten" einfach weil er noch nicht daran gewohnt ist, an der Leine zu laufen (weil er einfach an der Leine nicht laufen kann/möchte und ich ihn immer wieder ziehen muss) oder
    3. wenn einige meiner Mitmieter mit Hunden draußen stehen und deren Hunde sich mit meinen gut verstehen, damit sie spielen können wenigstens für ein paar Minuten ohne Hindernissen.

    Hat bis Anfang das Jahres NIEMANDEM gestört, bis das neue Gesetz kam. Ein Mitmieter (besitzt selbst einen Hund) keift uns an jedes Mal wenn er die Hunde nicht angeleint sieht an. und irgendwann (haben wir von einem anderen Mitmieter erfahren) hat er es den Hausmeister/der Hausverwaltung? gepetzt, obwohl die ja unsere Hunde selber ungeleint gesehen haben und nie was sagten. Aber naja, Gesetz gilt, und die müssen auf die Beschwerde eingehen.

    1. Brief Beschwerde (den ich leider gerade nicht finden kann):

    Hunde nicht angeleint, Kot wird nicht entfernt (was wir IMMER tun), Hunde sind auf verbotenen Grünflächen (Mietvertrag: Grünflächen dürfen nicht BESCHÄDIGT werden + da ist kein Hundeverbotschild) Genehmigung wird zudem benötigt.

    Frage: Genehmigung erforderlich nach 8 Jahren????

    2.Brief Abmahnung:

    Leider haben Sie ..... nicht reagiert.
    Hiermit mahnen wir Sie nun, aufgrund unerlaubter Haltung von 3 (???) Hunden, ab.
    Sie wurden mehrfach dabei gesehen, wie Sie Ihre Hunde ungeleint auf unserer Anlage ausgeführt haben.
    wir fordern Sie auf, die Hunde bis zum 20.06.2017 zu entfernen und nicht weiter in Ihrer Wohnung zu halten.
    Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir Sie fristlos kündigen, befehlsweise fristgerecht.
    Des Weiteren weist Ihr Konto ein Soll von 156,39€ auf [...] bis zum 20.06.2017.

    Frage: Dürfen die das?

    Wir wissen gerade nicht was wir machen sollen, ich hab einfach jetzt über die kurze Zeit vergessen eine Genehmigung zu beantragen weil ich sau viel um die Ohren habe Arbeit Schule Ehrenamtlich, und meine Mama kann schlecht Deutsch..

    Hoffe ihr könnt mir bisschen helfen

    Lieben Gruß

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