Wie lange beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 580 BGB?
Folgender fiktiver Fall:
Der verstorbene Mieter Hat seit ca 40 Jahren in der Wohnung gelebt. Der Erbe will die Wohnung übernehmen. Der Vermieter hat mit einer außerordentlichen Kündigung (nach §580 BGB?) mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Ist §580 BGB hier einschlägig?
Müsste hier nicht die gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten greifen, da der verstorbene Mieter ca. 40 Jahre dort gelebt hat?