Ich will Dir nicht zu nahe treten...., was oder womit bitte, willst Du messen?
Nein du willst mir nicht zu nahe treten, ziehst Dich aber an einem Rechtschreibfehler hoch! Wirklich traurig, wenn man nichts anderes im Leben hat.
Ich will Dir nicht zu nahe treten...., was oder womit bitte, willst Du messen?
Nein du willst mir nicht zu nahe treten, ziehst Dich aber an einem Rechtschreibfehler hoch! Wirklich traurig, wenn man nichts anderes im Leben hat.
Helena-1979:
"Ich habe doch erklärt, wie meine Wohnung aufgebaut ist!"
- Jaa, is klar, lt. #17 ohne Zimmerwände...
"Ich habe hier um Hilfe gebeten und ich behaupte auch nicht, dass ich in allen Punkten recht habe - aber dass sich hier paar erfahrene Leute sich hier auf meine Kosten hochziehen, ist mehr als nur traurig."
- Da brauchste Dich nicht zu wundern...(denk' nach!) - aber "hochziehen" stelle ich in Abrede. Wir haben Dir bis jetzt genügend Infos gegeben, oder?
Wir haben Dir bis jetzt genügend Infos gegeben, oder?
Die Infos waren nicht besonders sinnvoll oder hilfreich! Es waren viel mehr Eure Meinungen.
Aber gut, es bringt hier nichts! Ich warte den Termin mit meinem Vermieter ab und die Messung, die wir machen. Wenn sich mein Wert bestätigt, dann werde ich mit dem Vermieter weiter verhandeln.
Und ich habe hier auch schon einen Beitrag reingesetzt, der sagt, dass bei mehr als 10% "Er kann sogar den Mietvertrag außerordentlich kündigen", was habe ich aber hier für dumme Antworten dazu bekommen! https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/immob…eterangabe.html
Die Leute, die hier antworten! Sollten etwas bedenken! Die Menschen, die sich hier anmelden, die erhoffen sich Hilfe und brachen hier keinen Spott und Häme. Aber gut...
Also 5qm sind es definitiv nicht, es sind mindestens 5,57qm! Und die falsch berechneten Nebenkosten.
Ich kann hier zwar keine Ansprüche an Dich stellen aber bitte antworte mir nicht mehr! Ich habe Deine Meinung verstanden. Wenn für Dich das nicht viel Geld ist gut. Für mich ist das viel Geld.
Und der Vermieter will mit mir eine Messung machen!
Du solltest das nicht persönlich nehmen, das ist nicht so gemeint. Ich kann dir nur aus zig Gerichtsprozessen in ähnlichen Sachen berichten, das sich solcher Kleinkram finanziell eigentlich niemals für eine Seite lohnt. Lohnen tut sich das für Anwälte und die Justizkasse, und den sonstigen Rattenschwanz der so dran hängt.
Diese Erkenntnis ist natürlich nicht befriedigend, aber eben leider ein Faktor den man sich vorher überlegen sollte, ob man darauf wirklich Lust hat, und auch gewillt ist für sein angenommenes Recht Geld zu investieren.
Meine Erkenntnis zu deinem Fall wäre daher, wenn die qm-Zahl nicht wirklich in einer Größenordnung abweicht die offensichtlich ist, macht es einfach keinen Sinn sich darüber vor Gericht zu streiten. Als Agrumentationshilfe bei evtl. Verhandlungen mag es evtl. helfen, falls es dazu kommt.
Ein sinnvoller Weg, wenn dir die Wohung zu teuer ist, wäre eher sich eine andere suchen, und zwar mit 3Monaten Kündigungsfrist, und ohne den Unsinn mit fristloser Kündigung.
Wie gesagt, ist nur eine unverbindlicher Ratschlag.
Du solltest das nicht persönlich nehmen, das ist nicht so gemeint. Ich kann dir nur aus zig Gerichtsprozessen in ähnlichen Sachen berichten, das sich solcher Kleinkram finanziell eigentlich niemals für eine Seite lohnt. Lohnen tut sich das für Anwälte und die Justizkasse, und den sonstigen Rattenschwanz der so dran hängt.
Diese Erkenntnis ist natürlich nicht befriedigend, aber eben leider ein Faktor den man sich vorher überlegen sollte, ob man darauf wirklich Lust hat, und auch gewillt ist für sein angenommenes Recht Geld zu investieren.
Meine Erkenntnis zu deinem Fall wäre daher, wenn die qm-Zahl nicht wirklich in einer Größenordnung abweicht die offensichtlich ist, macht es einfach keinen Sinn sich darüber vor Gericht zu streiten. Als Agrumentationshilfe bei evtl. Verhandlungen mag es evtl. helfen, falls es dazu kommt.
Ein sinnvoller Weg, wenn dir die Wohung zu teuer ist, wäre eher sich eine andere suchen, und zwar mit 3Monaten Kündigungsfrist, und ohne den Unsinn mit fristloser Kündigung.
Wie gesagt, ist nur eine unverbindlicher Ratschlag.
Danke, jetzt für eine vernünftige Formulierung Deiner Meinung!
Wie ich schon geschrieben habe, steht eine Messung der Wohnung an und ich warte das Ergebnis ab. Ich glaube, der Vermieter möchte kein Gutachten erstellen lassen, sondern eine private Messung machen. Hier eine Seite, was so ein Gutachten kostet. Das Gutachten ist deutlich günstiger als das was ich zu viel an Miete und Nebenkosten bezahlt habe. Wenn der Vermieter mir die Messung nicht angeboten hätte, hätte ich selbst ein Gutachten machen lassen, weil am Ende, geht es bei meiner Wohnung um Millimeter, ob ich Geld zurück bekomme oder nicht. http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antwort…mass-gutachter/
Ich habe noch ein Sonderkündigungsrecht, da ich eine Mieterhöhung bekommen habe. https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html (worüber ich hier gerade auch überrascht bin, dass mich hier keiner drauf hingewiesen hat)
Ich bin mir nach dem gestrigen Abmessen wirklich sicher, dass die Wohnung keine 50,43qm hat.
Ich habe in meinem Leben noch nie den sicheren Weg gewählt, vor allem, wenn ich mir sicher war, ich habe recht! Ich habe sehr vieles davon auch durchgeboxt - auch vor Gericht! Wäre das alles bei mir nicht so hart an der Grenze, dann würde ich das lassen. Wäre ich mir absolut sicher, dass ich im Recht bin oder wäre die Differenz deutlich größer, dann würde ich mich anderes verhalten.
Tja, dann bleibt mir nur noch dir viel Erfolg zu wünschen.:) Wäre schön wenn du mal bescheid sagst was das Ergebnis war.
Tja, dann bleibt mir nur noch dir viel Erfolg zu wünschen.:) Wäre schön wenn du mal bescheid sagst was das Ergebnis war.
Danke! Ich werde versuchen daran zu denken, dass ich das Ergebnis mitteile. Ich glaube, das geschieht hier nicht so oft.
Ich habe noch ein Sonderkündigungsrecht, da ich eine Mieterhöhung bekommen habe. https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html (worüber ich hier gerade auch überrascht bin, dass mich hier keiner drauf hingewiesen hat)
Doch, lies dir #4 noch mal durch. Ich habe das Sonderkündigungsrecht angesprochen, allerdings hilft dir das wenig, weil die Fristen des Sonderkündigungsrecht bei unbefristeten Mietverträgen ohne Kündigungsausschlüsse mit denen einer ordentlichen Kündigungen identisch sind. Das ist nur relevant, wenn man sonst nicht so einfach kündigen könnte.
Zu dem ansprochenen Gutachten und den "niedrigen" Kosten: Wenn es vor Gericht geht, bzw. der Vermieter dieses Gutachten anzweifelt, bringt dir dieses Gutachten nichts. Ein Richter wird ein neues Gutachten von einem durch ihn bestellen Sachverständigen erstellen lassen und da sind die Kosten vermutlich einiges höher. Deshalb sehe ich den Wert eines solchen Gutachtens nicht wirklich höher als die Messung, die der Vermieter in deiner Anwesenheit selbst macht oder auch deine eigene Messung.
Selbstverständlich können wir nur unsere Meinung kundtun, konkrete Rechtsberatung ist nämlich nicht gestattet. Aber hier haben eben einige mehr Erfahrung mit solchen (oder ähnlichen) Gerichtsprozessen und mussten selbst die leidliche Erfahrung machen, dass am Ende nur Gerichte, Anwälte, Gutachter usw. verdienen. Nicht selten (oder in fast allen Fällen) will ein Richter auf einen Vergleich hinaus, was zu geteilten Anwalts-und Gerichtskosten führt und dann fressen die Gerichtskosten nahezu alles auf, was man an Geld zugesprochen bekommt. Den Vermieter hat es dann womöglich einen Haufen Geld gekostet, womit dann auch klar ist, dass Mieterhöhungen in Zukunft aufs äußerste ausgeschöpft werden und mit Entgegenkommen bei Renovierungen, Modernisierungen usw. entsprechend nicht mehr zu rechnen ist. Die Kosten müssen ja wieder reingeholt werden.
Ich will nicht sagen, dass man alles auf sich sitzen lassen soll, sicher kann man hier nach dem Vermessen noch mal mit dem Vermieter reden, aber wenn man nicht vor hat, tatsächlich auszuziehen, würde ich mir rechtliche Schritte gut überlegen. Einfach, weil man aus Erfahrung davon am Ende nicht viel hat, außer Ärger.
Doch, lies dir #4 noch mal durch. Ich habe das Sonderkündigungsrecht angesprochen, allerdings hilft dir das wenig, weil die Fristen des Sonderkündigungsrecht bei unbefristeten Mietverträgen ohne Kündigungsausschlüsse mit denen einer ordentlichen Kündigungen identisch sind. Das ist nur relevant, wenn man sonst nicht so einfach kündigen könnte.
Zu dem ansprochenen Gutachten und den "niedrigen" Kosten: Wenn es vor Gericht geht, bzw. der Vermieter dieses Gutachten anzweifelt, bringt dir dieses Gutachten nichts. Ein Richter wird ein neues Gutachten von einem durch ihn bestellen Sachverständigen erstellen lassen und da sind die Kosten vermutlich einiges höher. Deshalb sehe ich den Wert eines solchen Gutachtens nicht wirklich höher als die Messung, die der Vermieter in deiner Anwesenheit selbst macht oder auch deine eigene Messung.
Selbstverständlich können wir nur unsere Meinung kundtun, konkrete Rechtsberatung ist nämlich nicht gestattet. Aber hier haben eben einige mehr Erfahrung mit solchen (oder ähnlichen) Gerichtsprozessen und mussten selbst die leidliche Erfahrung machen, dass am Ende nur Gerichte, Anwälte, Gutachter usw. verdienen. Nicht selten (oder in fast allen Fällen) will ein Richter auf einen Vergleich hinaus, was zu geteilten Anwalts-und Gerichtskosten führt und dann fressen die Gerichtskosten nahezu alles auf, was man an Geld zugesprochen bekommt. Den Vermieter hat es dann womöglich einen Haufen Geld gekostet, womit dann auch klar ist, dass Mieterhöhungen in Zukunft aufs äußerste ausgeschöpft werden und mit Entgegenkommen bei Renovierungen, Modernisierungen usw. entsprechend nicht mehr zu rechnen ist. Die Kosten müssen ja wieder reingeholt werden.
Ich will nicht sagen, dass man alles auf sich sitzen lassen soll, sicher kann man hier nach dem Vermessen noch mal mit dem Vermieter reden, aber wenn man nicht vor hat, tatsächlich auszuziehen, würde ich mir rechtliche Schritte gut überlegen. Einfach, weil man aus Erfahrung davon am Ende nicht viel hat, außer Ärger.
Was soll man sagen, du hast es perfekt zusammengefast. Aber letzten endes muß halt jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Was soll man sagen, du hast es perfekt zusammengefasst. Aber letzten endes muß halt jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Ich wollte es auch schon sagen, aber die Helena ...:eek:
Danke nochmals! Von einer Klage ist diese ganzen Sache, noch ganz weit weg.
Der Vermieter hat in meinem Vertrag ganz bewusst eine falsche qm Zahl angegeben, obwohl ihm die korrekte Zahl vorlag. Er hat wahrscheinlich auch die Nebenkosten falsch berechnet.
Ich warte die Messung mit dem Vermieter ab und entscheide dann weiter. Wenn ich ehrlich bin, finde ich diese Grenze von 10% für die heutigen Messmethode viel zu hoch. Ich bin der Meinung, hier hat jemand mutwillig aufgrund dieses Gesetzes sich bereichert.
Sorry mit der Antwort unter 4, hatte nicht mehr im Kopf.
Wenn ich ehrlich bin, finde ich diese Grenze von 10% für die heutigen Messmethode viel zu hoch. Ich bin der Meinung, hier hat jemand mutwillig aufgrund dieses Gesetzes sich bereichert.
Das ist kein Gesetz, sondern basiert auf einem Urteil des BGH von vor diversen Jahren.
Allerdings sieht der Richter, der seinerzeit das relevante Urteil am BGH gefällt hat, inzwischen auch so, dass sie 10 % zu hoch angesetzt sind. Nützt aber nichts, bis es nicht ein neues Urteil gibt. Das neuere Urteil, dass bei Mieterhöhungen die tatsächliche Fläche und nicht die im Mietvertrag angegebene relevant ist, zeigt vielleicht in die Richtung, dass der BGH demnächst von der alten Rechtsprechung abrückt und die 10%-Grenze fällt, aber dazu ist es bisher nicht gekommen. Du kannst natürlich probieren, dich damit bis zum BGH durchzuklagen und diese 10 %-Grenze zu kippen.
Das ist kein Gesetz, sondern basiert auf einem Urteil des BGH von vor diversen Jahren.
Allerdings sieht der Richter, der seinerzeit das relevante Urteil am BGH gefällt hat, inzwischen auch so, dass sie 10 % zu hoch angesetzt sind. Nützt aber nichts, bis es nicht ein neues Urteil gibt. Das neuere Urteil, dass bei Mieterhöhungen die tatsächliche Fläche und nicht die im Mietvertrag angegebene relevant ist, zeigt vielleicht in die Richtung, dass der BGH demnächst von der alten Rechtsprechung abrückt und die 10%-Grenze fällt, aber dazu ist es bisher nicht gekommen. Du kannst natürlich probieren, dich damit bis zum BGH durchzuklagen und diese 10 %-Grenze zu kippen.
Oh das hört sich doch gar nicht so schlecht an! Ich warte zuerst die Messung ab. Hoffe, dass sie wirklich mehr als 10% ergibt und dass mein Vermieter sich einsichtig zeigt. Ich möchte nicht wirklich vors Gericht.
So als Info! Mein Vermieter rudert jetzt zurück und will keine Vermessung machen.
Ich habe jetzt von ihm eine genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten verlang, weil im Mietvertrag steht, nach m² Berechnung und ich habe sowohl von ihm als auch seiner Mutter immer nur lose Zahlen bekommen und nicht auf was sich die Zahlen bezogen.
So als Info! Mein Vermieter rudert jetzt zurück und will keine Vermessung machen.
Ich habe jetzt von ihm eine genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten verlang, weil im Mietvertrag steht, nach m² Berechnung und ich habe sowohl von ihm als auch seiner Mutter immer nur lose Zahlen bekommen und nicht auf was sich die Zahlen bezogen.
Bleib' weiterhin am Ball und berichte, bitte.
Mein Vermieter beruft sich auf diesen Absaht!
Die Wohnfläche beträgt ca. 56 qm. Berechnungsgrundlage sind §§ 1 ff. WoFtV die Flächenangabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zu, Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume.
Er meint, selbst wenn ich nachweisen kann, dass die Wohnung ist kleiner als 50,43m² ist und somit 10% ist als die ca.56m², tut das nichts zur Sache, denn es steht; Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume.
Ich habe im Internet gefunden, dass Wohnungen auch ohne m² vermietet werden können aber wenn da eine m² Zahl steht und auch ca., dann gilt doch die Einheit? Wenn nur die Räume vermietet werden, dann muss man oder sollte da überhaupt keine m² Zahl stehen.
Er meint, selbst wenn ich nachweisen kann, dass die Wohnung ist kleiner als 50,43m² ist und somit 10% ist als die ca.56m², tut das nichts zur Sache, denn es steht; Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume. .
Das hat der BGH 2010 tatsächlich so geurteilt, was Mietminderung und Rückforderung von Mieten angeht. Wenn die genannte Klausel im Vertrag steht, dass das nur als Berechnungsgrundlage dient und keine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung ist, dann wurde das so von beiden Seiten akzeptiert.
Für die Nebenkostenabrechnungen sind die 10 % dennoch entscheidend. Da musst du dir überlegen, ob sich der Betrag lohnt oder nicht.
Für die Mieterhöhung gilt ebenfalls die tatsächliche Wohnfläche. Vielleicht willst du das Mieterhöhungsverlangen mal einstellen, damit man dieses prüfen kann. Je nachdem, wie die Erhöhung begründet ist, sind ggf. die Zuordnung im Mietspiegel bzw. die Vergleichswohnungen nicht passend und/oder die Berechnung der neuen, maximalen Miete nicht korrekt.
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