Mein Vermieter beruft sich auf diesen Absaht!
Die Wohnfläche beträgt ca. 56 qm. Berechnungsgrundlage sind §§ 1 ff. WoFtV die Flächenangabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zu, Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume.
Er meint, selbst wenn ich nachweisen kann, dass die Wohnung ist kleiner als 50,43m² ist und somit 10% ist als die ca.56m², tut das nichts zur Sache, denn es steht; Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume.
Ich habe im Internet gefunden, dass Wohnungen auch ohne m² vermietet werden können aber wenn da eine m² Zahl steht und auch ca., dann gilt doch die Einheit? Wenn nur die Räume vermietet werden, dann muss man oder sollte da überhaupt keine m² Zahl stehen.