Beiträge von Helena-1979

    Mein Vermieter beruft sich auf diesen Absaht!

    Die Wohnfläche beträgt ca. 56 qm. Berechnungsgrundlage sind §§ 1 ff. WoFtV die Flächenangabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zu, Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume.

    Er meint, selbst wenn ich nachweisen kann, dass die Wohnung ist kleiner als 50,43m² ist und somit 10% ist als die ca.56m², tut das nichts zur Sache, denn es steht; Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich viel mehr aus der Angabe der vermieteten Räume.

    Ich habe im Internet gefunden, dass Wohnungen auch ohne m² vermietet werden können aber wenn da eine m² Zahl steht und auch ca., dann gilt doch die Einheit? Wenn nur die Räume vermietet werden, dann muss man oder sollte da überhaupt keine m² Zahl stehen.

    So als Info! Mein Vermieter rudert jetzt zurück und will keine Vermessung machen.

    Ich habe jetzt von ihm eine genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten verlang, weil im Mietvertrag steht, nach m² Berechnung und ich habe sowohl von ihm als auch seiner Mutter immer nur lose Zahlen bekommen und nicht auf was sich die Zahlen bezogen.

    Das ist kein Gesetz, sondern basiert auf einem Urteil des BGH von vor diversen Jahren.

    Allerdings sieht der Richter, der seinerzeit das relevante Urteil am BGH gefällt hat, inzwischen auch so, dass sie 10 % zu hoch angesetzt sind. Nützt aber nichts, bis es nicht ein neues Urteil gibt. Das neuere Urteil, dass bei Mieterhöhungen die tatsächliche Fläche und nicht die im Mietvertrag angegebene relevant ist, zeigt vielleicht in die Richtung, dass der BGH demnächst von der alten Rechtsprechung abrückt und die 10%-Grenze fällt, aber dazu ist es bisher nicht gekommen. Du kannst natürlich probieren, dich damit bis zum BGH durchzuklagen und diese 10 %-Grenze zu kippen.

    Oh das hört sich doch gar nicht so schlecht an! Ich warte zuerst die Messung ab. Hoffe, dass sie wirklich mehr als 10% ergibt und dass mein Vermieter sich einsichtig zeigt. Ich möchte nicht wirklich vors Gericht.

    Danke nochmals! Von einer Klage ist diese ganzen Sache, noch ganz weit weg.

    Der Vermieter hat in meinem Vertrag ganz bewusst eine falsche qm Zahl angegeben, obwohl ihm die korrekte Zahl vorlag. Er hat wahrscheinlich auch die Nebenkosten falsch berechnet.

    Ich warte die Messung mit dem Vermieter ab und entscheide dann weiter. Wenn ich ehrlich bin, finde ich diese Grenze von 10% für die heutigen Messmethode viel zu hoch. Ich bin der Meinung, hier hat jemand mutwillig aufgrund dieses Gesetzes sich bereichert.

    Sorry mit der Antwort unter 4, hatte nicht mehr im Kopf.

    Tja, dann bleibt mir nur noch dir viel Erfolg zu wünschen.:) Wäre schön wenn du mal bescheid sagst was das Ergebnis war.

    Danke! Ich werde versuchen daran zu denken, dass ich das Ergebnis mitteile. Ich glaube, das geschieht hier nicht so oft.

    Du solltest das nicht persönlich nehmen, das ist nicht so gemeint. Ich kann dir nur aus zig Gerichtsprozessen in ähnlichen Sachen berichten, das sich solcher Kleinkram finanziell eigentlich niemals für eine Seite lohnt. Lohnen tut sich das für Anwälte und die Justizkasse, und den sonstigen Rattenschwanz der so dran hängt.
    Diese Erkenntnis ist natürlich nicht befriedigend, aber eben leider ein Faktor den man sich vorher überlegen sollte, ob man darauf wirklich Lust hat, und auch gewillt ist für sein angenommenes Recht Geld zu investieren.
    Meine Erkenntnis zu deinem Fall wäre daher, wenn die qm-Zahl nicht wirklich in einer Größenordnung abweicht die offensichtlich ist, macht es einfach keinen Sinn sich darüber vor Gericht zu streiten. Als Agrumentationshilfe bei evtl. Verhandlungen mag es evtl. helfen, falls es dazu kommt.
    Ein sinnvoller Weg, wenn dir die Wohung zu teuer ist, wäre eher sich eine andere suchen, und zwar mit 3Monaten Kündigungsfrist, und ohne den Unsinn mit fristloser Kündigung.
    Wie gesagt, ist nur eine unverbindlicher Ratschlag.

    Danke, jetzt für eine vernünftige Formulierung Deiner Meinung!

    Wie ich schon geschrieben habe, steht eine Messung der Wohnung an und ich warte das Ergebnis ab. Ich glaube, der Vermieter möchte kein Gutachten erstellen lassen, sondern eine private Messung machen. Hier eine Seite, was so ein Gutachten kostet. Das Gutachten ist deutlich günstiger als das was ich zu viel an Miete und Nebenkosten bezahlt habe. Wenn der Vermieter mir die Messung nicht angeboten hätte, hätte ich selbst ein Gutachten machen lassen, weil am Ende, geht es bei meiner Wohnung um Millimeter, ob ich Geld zurück bekomme oder nicht. http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antwort…mass-gutachter/

    Ich habe noch ein Sonderkündigungsrecht, da ich eine Mieterhöhung bekommen habe. https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html (worüber ich hier gerade auch überrascht bin, dass mich hier keiner drauf hingewiesen hat)

    Ich bin mir nach dem gestrigen Abmessen wirklich sicher, dass die Wohnung keine 50,43qm hat.

    Ich habe in meinem Leben noch nie den sicheren Weg gewählt, vor allem, wenn ich mir sicher war, ich habe recht! Ich habe sehr vieles davon auch durchgeboxt - auch vor Gericht! Wäre das alles bei mir nicht so hart an der Grenze, dann würde ich das lassen. Wäre ich mir absolut sicher, dass ich im Recht bin oder wäre die Differenz deutlich größer, dann würde ich mich anderes verhalten.

    Wir haben Dir bis jetzt genügend Infos gegeben, oder?

    Die Infos waren nicht besonders sinnvoll oder hilfreich! Es waren viel mehr Eure Meinungen.

    Aber gut, es bringt hier nichts! Ich warte den Termin mit meinem Vermieter ab und die Messung, die wir machen. Wenn sich mein Wert bestätigt, dann werde ich mit dem Vermieter weiter verhandeln.

    Und ich habe hier auch schon einen Beitrag reingesetzt, der sagt, dass bei mehr als 10% "Er kann sogar den Mietvertrag außerordentlich kündigen", was habe ich aber hier für dumme Antworten dazu bekommen! https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/immob…eterangabe.html

    Die Leute, die hier antworten! Sollten etwas bedenken! Die Menschen, die sich hier anmelden, die erhoffen sich Hilfe und brachen hier keinen Spott und Häme. Aber gut...

    Ich will Dir nicht zu nahe treten...., was oder womit bitte, willst Du messen?

    Nein du willst mir nicht zu nahe treten, ziehst Dich aber an einem Rechtschreibfehler hoch! Wirklich traurig, wenn man nichts anderes im Leben hat.

    Besser wäre gewesen, ... sorry, mir fällt jetzt nichts "dämlicheres" ein...
    Ernsthaft: Zimmer werden stets gemessen zwischen den Wänden; das heisst also, dass bspw. Fussleisten zur Wohnfläche gehören.


    Ich habe Fußleisten dazu gerechnet.

    Ich habe doch erklärt, wie meine Wohnung aufgebaut ist!

    Ich habe hier um Hilfe gebeten und ich behaupte auch nicht, dass ich in allen Punkten recht habe - aber dass sich hier paar erfahrene Leute sich hier auf meine Kosten hochziehen, ist mehr als nur traurig.

    Wie kommt dieser Betrag Zustande? Lass mich raten, 5qm X Miete x Mietdauer, so oder so ähnlich? Wenn du mehr vor hast als nur mal auf den Busch zu kloppfen, wende dich an einen Fachanwalt oder lass es bleiben. Der kann dir auch gleich sagen, was dich das kostet, evtl. relativiert sich dann dein Betrag schon wie von selbst.

    Also 5qm sind es definitiv nicht, es sind mindestens 5,57qm! Und die falsch berechneten Nebenkosten.

    Ich kann hier zwar keine Ansprüche an Dich stellen aber bitte antworte mir nicht mehr! Ich habe Deine Meinung verstanden. Wenn für Dich das nicht viel Geld ist gut. Für mich ist das viel Geld.

    Und der Vermieter will mit mir eine Messung machen!

    Ich habe heute mit dem Vermieter erneut geschrieben!

    Also um Kleckerbeträge geht es dabei nicht mehr, es sind ca. 2500€.

    Der Vermieter will jetzt eine Lesermessung organisieren.

    Im Moment ist hier noch keiner vor Gericht gegangen.

    Ich bin mir nicht sicher aber der Zusatz "ca. 56qm" dürfte evtl. einiges relativieren?

    Ja und was genau, weil ich weiß nicht an was ich jetzt dran bin! Und ich bin mir gerade nicht sicher, wie der Satz gemeint ist.

    Die Wände haben doch nichts mit der Wohnfläche zu tun.

    Da ist die Grundfläche entscheidend. Alle Grundflächen mit lichter Höhe von mind. 2 m zählen voll zur Wohnflächen.

    Zur Wohnfläche zählen die Grundflächen aller Räume innerhalb der Wohnung. Falls vorhanden auch ein Teil der Balkon-/Terrassenfläche.

    Ich habe die Wohnung auch ein Mal vermessen und ich komme auf 50,40m².

    Meine Wohnung ist ein Viereck, der für Badezimmer, Abstellraum und Küche durch Wände getrennt ist! Ich habe einen Balkon, da ein Balkon drüber ist, habe ich ihn mit 50% berechnet. Als ich die Wohnung berechnet habe, habe ich einen Zollstock von der Tür bis zum Fenster und genauso auch den Balkon - die Räume habe ich einzeln nicht vermessen und somit auch die Wände nicht abgezogen. Ich denke, so hat auch die Hausverwaltung gemessen.

    Ich muss nochmal nachfragen, wie die Wohnung vermessen wurde!

    Naja wenn es bekant ist, dass die Wohnung 50,43m² hat, im Mietvertrag dann ca.56m² anzugeben, ist lügen oder Vorspieglung falscher Tatsachen. Wenn ich als Mieter eine Vorvermieterbescheinigung fälsche, kann der Vermieter mich auch fristlos kündigen.

    Hallo ,

    danke für die schnelle Antwort.

    Er hat sich, bei der Hausverwaltung erkundigt und die sagen, die Wohnung ist bei Ihnen als 50,43m² gemeldet. In meinem Mietvertrag steht, ca.56m²- das es mit den 10% sehr knapp ist, ist mir klar.

    Für mich schaut es so aus, als ob es mutwillig gemacht wurde, genau an der Grenze. Wenn die Wohnung dem Vermieter mit 50,43m² bekannt ist, dann ca. 56m² anzugeben - die ca.56m² können auch 56,43 bedeuten!

    Da das alles so knapp ist! Möchte ich nicht zu voreilig handeln und verhandle gerade mit dem Vermieter.

    3cm² ist ein Witz!

    Wie werden Wände bei einer Wohnung gemessen?

    Das mit mit der ortsübliche Vergleichsmiete habe ich befürchtet.

    Was ist mit der Kündigung und dem Umzug, wie verhält es sich da?

    LG
    Helena

    Hallo alle,

    wie man sieht, habe ich mich gestern erst angemeldet und auch einen Beitrag geschrieben aber leider sehe ich ihn nicht - ich weiß nicht ob ich was bei dem Erstellen falsch gemacht habe!

    Ich versuche mich kurz zufassen.

    Ich habe von meinem Vermieter eine ca.56m² große Wohnung für 360€ Kaltmiete gemietet. Als mein Vermieter mir die Kaltmiete um 10% erhöhen wollte, habe ich die Wohnung nachgemessen. Es hat sich rausgestellt, die Wohnung ist nur ca.50m². Nach hin und her mit meinem Vermieter, hat er mir gesagt; er ging immer davon aus, die Wohnung ist nur ca.50m².

    Dass mir eine Rückzahlung zusteht, ist keine Frage (wahrscheinlich auch bei den Nebenkosten).

    Meine Fragen sind die:

    Wie würde sich die Mieterhöhung berechnen oder wie darf der Vermieter jetzt erhöhen. Meine Logik! 360-die ca.10% zu viel bezahlten m²+10% Mieterhöhung=360€. Ist das richtig oder falsch! Oder kann er jetzt auch um 20% erhöhen?

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt auch fristlos kündigen darf und der Vermieter muss dann auch den Umzug bezahlen.

    Danke im Voraus
    Helena

    Hallo alle,

    wie man am Anmeldedatum sieht, bin ich ganz neu hier :)

    Ich versuche mich etwas strukturiert zufassen.

    In meinem Mietvertrag steht 2 Mal, dass ich eine ca.56m² große Wohnung für 360€ Kaltmiete habe.
    Als mein Vermieter mir die Kaltmiete um 10% erhöhen wollte, also +35€, habe ich die Wohnung nachgemessen. Ich habe bei der Wohnung einen Balkon, den habe ich mit 50% berechnet - ich bin mit meiner Messung auf ca.50m² gekommen. Das habe ich meinem Vermieter geschrieben und ihm eine Nachmessung mit mir zusammen angeboten. Zuerst ist er nicht drauf eingegangen und meine ich bekomme 5€ Mietnachlass auf die Mieterhöhung. Gestern habe ich ihn deswegen erneut angeschrieben und ihn wieder drauf hingewiesen - er meinte dann plötzlich, er ist immer davon ausgegangen, die Wohnung ist nur ca.50m² groß und danach hat er auch die Mieterhöhung berechnet.

    Dass mir jetzt eine Rückzahlung für die zuviel bezahlte Miete zusteht, ist mir klar.

    Meine Frage jetzt! Er will ja die Miete um 10% erhöhen, wie wird das jetzt berechnet, da die Wohnung jetzt kleiner ist als im Mietvertrag? Nach meiner Logik so 360€-11%(was die Wohnung ca. kleiner ist, als im Mietvertrag)+35€ oder halt 30€.

    Oder kann er jetzt auf die 360€ noch 10% aufschlagen, dann hätte ich nach meiner Logik eine Erhöhung von 20% bekommen - was ja theoretisch erlaub wäre, weil ich in den letzten 3 Jahren keine Mieterhöhung bekommen habe.

    Wenn ich mich im Internet richtig informiert habe, kann ich bei so einer großen Differenz, bei der Wohnungsgröße, auch fristlos kündigen. Muss der Vermieter dann den Umzug bezahlen oder ich?

    Danke für die Hilfe im voraus.

    LG
    Helena

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!