habe ich das recht genau zu erfahren wo die Grundstücksgrenze vom Mietobjekt ist 2
-
ja weil (1) 50%
-
nein weil (1) 50%
Hallo,
wir haben vor 7 Jahren ein Haus,100qm mit Garten gemietet. Eigentümer ist die Schwester der Nachbarin. Gebaut hat das Haus der Bruder der beiden. Es wurde an das Elternhaus angebaut und dann der einen Schwester verkauft, die in Thailand wohnt. 5 Jahre war das Verhältnis zu den Nachbarn ganz gut, wurde dann kalt da die Nachbarn unsere Gartengestaltung nicht schön fanden und uns massiv angegriffen und beleidigt haben. Der Jägerzaun, der die Gärten trennt markiert angeblich die Grundstücksgrenze . Das jedoch würde bedeuten das unser Schlafzimmer nur zur Hälfte zu unserem Haus gehört. Nach mehrfachen schriftlichen Anfragen unsererseits an unsere Vermieter wo genau die Grundstücksgrenze verläuft bekamen wir nur die Antwort " wir sind da auf das Wohlwollen meiner Schwester angewiesen " also keine Auskunft . Die selbe Antwort bekamen wir auf die Frage der Grenze vor dem Haus , da gibt es keinen Zaun.
Haben wir nicht das Recht zu erfahren wo die Grenze vom Grundstück verläuft dass wir bezahlen?
Hat jemand eine Antwort für uns?