vermieter verweigert auskunft über grundstücksgrenze

  • habe ich das recht genau zu erfahren wo die Grundstücksgrenze vom Mietobjekt ist 2

    1. ja weil (1) 50%
    2. nein weil (1) 50%

    Hallo,
    wir haben vor 7 Jahren ein Haus,100qm mit Garten gemietet. Eigentümer ist die Schwester der Nachbarin. Gebaut hat das Haus der Bruder der beiden. Es wurde an das Elternhaus angebaut und dann der einen Schwester verkauft, die in Thailand wohnt. 5 Jahre war das Verhältnis zu den Nachbarn ganz gut, wurde dann kalt da die Nachbarn unsere Gartengestaltung nicht schön fanden und uns massiv angegriffen und beleidigt haben. Der Jägerzaun, der die Gärten trennt markiert angeblich die Grundstücksgrenze . Das jedoch würde bedeuten das unser Schlafzimmer nur zur Hälfte zu unserem Haus gehört. Nach mehrfachen schriftlichen Anfragen unsererseits an unsere Vermieter wo genau die Grundstücksgrenze verläuft bekamen wir nur die Antwort " wir sind da auf das Wohlwollen meiner Schwester angewiesen " also keine Auskunft . Die selbe Antwort bekamen wir auf die Frage der Grenze vor dem Haus , da gibt es keinen Zaun.

    Haben wir nicht das Recht zu erfahren wo die Grenze vom Grundstück verläuft dass wir bezahlen?

    Hat jemand eine Antwort für uns?

  • Was geht Euch als Mieter die Grundstücksgrenze an?

    Für Euch ist einzig und allein von Bedeutung was im Mietvertrag steht.

    Und woher weißt du dann wo das gemietete Grundstück endet? das wird wohl kaum im MV stehen.

  • Beim zuständigen Kastateramt einsicht in die Liegenschaftskarte nehmen, da findet ihr die Grenze

    "Was ist eine Liegenschaftskarte/ Flurkarte?

    Eine Liegenschaftskarte ist eine maßstäbliche genaue Darstellung aller Flur- und Grundstücke (Liegenschaften) eines Gebietes. Die LiKa bildet die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs und sichert zusammen mit dem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt das Eigentum an Grund und Boden.
    Die Liegenschaftskarte ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen bzw. beantragt werden.

    Welche Daten findet man auf der Liegenschaftskarte?

    Die Flurstücke mit deren Flurstücknummern (zum Beispiel 182): Alle Flurstücke sind fortlaufend nummeriert. Ältere Flurstücke haben noch eine Bezeichnung mit Zähler und Nenner (z.B. 182/4)
    Die Flurstückgrenzen
    Die vermarkten Grenzpunkte (zum Beispiel Grenzsteine), Grenzhecken, Grenzmauern, Grenzzäune
    Gemeindegrenzen
    Gebäude (wie zum Beispiel Wohnhaus, öffentliches Gebäude, sonstiges Gebäude) mit deren Hausnummer
    Nutzungsarten des Bodens
    Böschungen und Topografische Angaben
    In einigen Fällen (vor allem bei ältere Karten) auch Eigentümer des Flurgrunstückes."

  • Und woher weißt du dann wo das gemietete Grundstück endet? das wird wohl kaum im MV stehen.


    Das dürften Mietobjektbeschreibungen aber so an sich haben...:rolleyes:

  • Und woher weißt du dann wo das gemietete Grundstück endet? das wird wohl kaum im MV stehen.

    Wo das Grundstück endet ist doch für den Mieter völlig wurscht.

  • Noe. Wenn er, wie hier naheliegt, ein Einfamilienhaus gemietet hat, hat er das ganze zum EfH samt dem dazugehörigen Grundstück gemietet, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung/ Beschreibung bedarf . Das Grundstück ist dann automatisch Teil der Mietsache. Also muss er auch wissen, was alles zu dem gemieten Grundstück gehört und wo es endet.

  • Angeblich endet das Grundstück mit dem Zaun. Das würde bedeuten unser zimmer gehört zur Hälfte dem Nachbarn da der zaun von außen zwischen Fenster und Tür zum Garten ist. Also die Grenze durch die Mitte des zimmers verläuft. Deshalb ist es sehr wohl wichtig wo die Grenze tatsächlich ist.

  • Angeblich endet das Grundstück mit dem Zaun. Das würde bedeuten unser zimmer gehört zur Hälfte dem Nachbarn da der zaun von außen zwischen Fenster und Tür zum Garten ist. Also die Grenze durch die Mitte des zimmers verläuft. Deshalb ist es sehr wohl wichtig wo die Grenze tatsächlich ist.


    Darüber möchte ich doch mal gerne eine Grundrisszeichnung sehen.

  • !Angeblich endet das Grundstück am Zaun" passt nicht so ganz zur Überschrift "Vermieter verweigert Auskunft ..."

    Allerdings stimme ich meinen Vorrednern zu: es ist nicht entscheidend, wo das Grundstück laut Grundbuch endet, sondern wo der von dir gemietete Teil endet. Das Ganze könnte im Grundbuch z.B. auch nur ein Grundstück mit zwei Häusern sein!
    Wenn der Zaun da von Anfang an war und die Auskunft, dass da das Grundstück endet, auch - dann hast du nur den Teil bis zum Zaun gemietet. Dass das Schlafzimmer trotzdem vollständig gemietet wurde, steht ja außer Diskussion.

  • Danke, das mache ich. Hoffentlich ist diese Geschwister Mauschelei darauf abgebildet. Wie das läuft wenn auf dem Grundstück der mutter ein haus vom sohn an das der mutter angebaut wird, der es wiederum der Schwester verkauft weiß ich nicht. Müssen diese Grenzen eingezeichnet sein?

  • Wir haben nie eine konkrete Antwort bekommen. Nur das die Vermieter auf das Wohlwollen der Schwester angewiesen sind, die den Zaun hat stellen lassen . Die Vormieter hatten ohne Zaun besichtigt und gemietet. Beim Einzug war der Zaun plötzlich da. Haben wir allerdings erst vor kurzem erfahren. Also alles sehr verworren.

  • Die Aussage der Zaun sei die Grenze kam nicht von unseren Vermietern , sonder der Schwester, unserer Nachbarin. Unsere Vermieter haben immer nur auf Anfragen geantwortet , sie seien auf das Wohlwollen der Schwester angewiesen. Vor dem Haus wird seit gestern gebaggert und unser Mülltonnenplatz und Motorrad Parkplatz entfernt und eine Hecke gepflanzt, sodass wir den Platz nicht mehr nutzen können. Da er laut Aussage der Schwester zu ihrem Grundstück gehört. Auch da wissen wir nicht wo die Grenze ist. Das heißt wir schauen zu und können nichts unternehmen.

  • Geht einfach zum Katasteramt und lässt euch die Liegenschaftskarte kopieren. Oder schreibt denen, die sollen die euch schicken.


    Ähm, sie möchten sie schicken, für einen kleinen Obolus...

  • Gerade mal ausprobiert. In Hessen kann man die Karte für 26 € online bestellen.
    Geht in anderen Bl bestimmt auch. Allerdings sieht man die Grenzen in Hessen auch online kostenlos in den Bodenrichtwertkarten.

  • als zusätzlicher Tipp:

    Die einzelnen Bundesländer bieten Online die sogenannten "Geoportale" an. Manche Länder stellen hier auch die Flurstücke ein.

    Das kostet dann gar nichts.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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